Parkverbot für WoMo über Nacht

Feiertag?
  • Hallo Gemeinde,
    aus aktuellem Anlass (Campingplätze zu, Stellplätze zu, andere Übernachtungsmöglichkeiten zu,....) habe ich das offizielle Verkehrsschild gesucht (baues Rechteck mit WoMo und durchgestrichen), dass aussagt, dass ich nicht auf diesem Parkplatz übernachten darf. Nix gefunden, weder bei ....Verkehrszeichen de., noch beim ADAC, noch sonstwo.
    Bestimmt gibt es einen Wissenden unter uns, der sagen kann, ob es dieses Verkehrszeichen offiziell gibt und Welche Strafe es bei Nichtbeachtung hagelt.
    Nochmal zur Erklärung: ich will keinen Camping auf dem PKW-Parkplatz machen, nur (Ski)Wandern und 2 Nächte in Ruhe schlafen. Die eine Nacht, bzw. 10 Stunden (in)offizielles Nächtigen zur Widererlangung der Fahrtüchtigkeit bringt eben nur bei einem Standortwechsel was, und das wollte ich nicht tun.


    Bleibt bitte alle gesund!
    Tschüüüü, der Uli

  • Hallo Uli,
    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung müssen nach StVo zugelassen sein. Aufgestelte Verkehrszeichen die nicht in nach der StVo erfasst sind entfalten keinerlei rechtliche Wirkung, sie sind schlicht rechtsfehlerhaft.


    Schau mal unter der.de (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.


    Persönlich würde ich, bei einer Strafe es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!


    Grüße aus dem Pott


    Thomas

  • Hallo Thomas,
    hab' gleich nachgesehen. Dieses Verkehrszeichen gibt es auch dort nicht.
    Mal sehen was dabei 'raus kommt wenn ich doch aufgefordert werde den Platz zu verlassen.


    Eigentlich hab ich mich immer dem Ansinnen des/der Schilderaufsteller gefügt und bin weiter gefahren. Aber jetzt, wo so gar nichts mehr geht.


    Ich will/möchte mich ja nicht unbedingt streiten, aber es ist ja auch interessant für alle.


    Bis danne,
    der Uli

  • Moin Uli,

    Zitat

    Mal sehen was dabei 'raus kommt wenn ich doch aufgefordert werde den Platz zu verlassen.


    Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.


    Das eine ist, ob Du gegen eine Ordnungswidrigkeit verstößt und dafür einen Bußgeldbescheid erhältst (dafür muss es sich um ein gem. StVO zugelassenes Verkehrszeichen handeln


    Das andere ist, ob jemand (und sei es die Gemeinde) sein Hausrecht wahr nimmt (u. ggf. die Polizei dafür in Anspruch nimmt). Dann gibt es zwar keinen Bußgeldbescheid, aber verlassen musst Du den Platz trotzdem. Bei Weigerung gibt's ansonsten wahrscheinlich eine Strafanzeige.


    So stellt sich das für mich dar. -- Leider :(

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
    Behandle Deine Mitmenschen immer so, wie Du auch gern behandelt werden möchtest!

  • Hartmut, so könnte ich es auch einordnen.


    Auf jeden Fall würde ich Diskussionen versuchen zu vermeiden.


    Wir sind überreguliert. Viele mögen das ja so.
    Heinz-Günter

  • Also, bin wieder Daheime.
    Alle Zelt - und Stellplätze an denen ich am Alpen-Nordrand vorbei gekommen bin, hatten das Schild GESCHLOSSEN am Eingang oder an der Zufahrt.
    Auch die großen Parkplätze an den Lift und Kabinenbahnen hatten ein Rot-Weißes-Absperrband.
    Positiv für mich war, dass doch immer eine Möglichkeit gelassen wurde, eine Nacht zu Stehen, vielleicht auch zwei, oder .... , wenn es nicht Überhand nahm und sich ein jeder etwas "unsichtbar" macht.
    Kontrolliert jedenfalls wurde nicht.
    Zu den von mir angesprochenen Verkehrszeichen:
    ich habe außer Acht gelassen, dass die StVO auch Schilderkombinationen zulässt, bzw. ermöglicht. Mit etwas Einfallsreichtum ist da Vieles möglich.
    Fazit: Du hast keine Chance - nutze sie!


    Bis Danne ......
    Der Uli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!