Stefan
Anmeldungsdatum: 10.04.2010
Beiträge: 2
Verfasst am: 10 Apr 2010 21:16 Titel: Nachrüsten eines zusätzlichen Sicherheitsgurtes
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Hallo ich habe einen Hobby Alkoven 595 SM der hat nur zwei Sitzgurte im Wohnraum , aber noch weitere vier Sitze da ich aber einen zusätzlichen brauche ( insgesamt 5) möchte ich noch einen SGurt einbauen . Hat jemand sowas mal gemacht oder andere Tipps / Kosten usw??????
Danke Stefan
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Frank65
Anmeldungsdatum: 04.09.2007
Beiträge: 337
Wohnort: Baden-Württemberg
Verfasst am: 10 Apr 2010 21:37 Titel:
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Hallo Stefan,
technisch kann ich dich nicht beraten. Aus Sicherheitsgründen ist es natürlich ratsam alle Personen mit Sicherheitsgurte zu schützen.
Aber wenn du den Gurt nur einbauen willst, um Problemen mit der Polizei aus dem Weg zu gehen, wäre das unnötig. Rechtlich gesehen brauchst du den zusätzlichen Sicherheitsgurt nicht. Das Thema wurde schon in anderen Foren diskutiert. Maßgeblich sind die serienmäßig eingebauten Gurte, die auch genutzt werden müssen. Beförderst du mehr Personen als Gurte vorhanden sind, aber nicht mehr als im Fahrzeugschein erlaubt, brauchst du für diese Personen keine Gurte. In meinem WoMo sind vier Gurte. Befördern darf ich acht Personen. Also die weiteren vier dürfen ohne Gurt fahren, das gilt für Deutschland nach meinem Kenntnisstand. Wie es im Ausland ist, weiß ich nicht.
Viele Grüße
Frank
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Hobby I 725 AK GFMC, Bj. 12/07, EZ 03/08
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Stefan
Anmeldungsdatum: 10.04.2010
Beiträge: 2
Verfasst am: 11 Apr 2010 10:56 Titel: Sicherheitsgurt
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Danke die Frank65 ,,,ich denke das du also acht Personen im Schein / Brief eingetragen hast ich habe leider nur vier aber eigentlich acht sitze im Womo
wenn du noch was erfährst ich freue mich über Nachrichten...
LG Stefan
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Bunker
Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 648
Wohnort: Westerrönfeld b. Rendsburg
Verfasst am: 11 Apr 2010 15:29 Titel:
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Moin,
§ 21 StVO Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
Quelle: http://www.polizei.rlp.de/inte…Page=1&conPageSize=50.htm
Wenn Du nur 4 Sitze eingetragen hast, dann darfst Du auch nur 4 Personen (inkl. Dich selbst) befördern.
Lösung: Einen Gurtblock nachrüsten und vom TÜV abnehmen lassen.
Dann wird Dir der 5. Sitzplatz eingetragen und alles ist paletti.
Einen Kontakt habe ich hier
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LG
Hartmut
http://www.OurBobtails.de
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HOBBY 600 690 GFS auf Fiat Ducato 2.8 JTD-107kW
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sally
Anmeldungsdatum: 15.04.2010
Beiträge: 1
Verfasst am: 15 Apr 2010 9:20 Titel:
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Hallo Stefan,
wir haben aus unserem Hobby 725 AK FCM das Rückhaltesystem für die 5. und 6. Person herausgebaut. Wir fahren nur zu zweit. Das System ist für den Einbau entgegen der Fahrtrichtung geeignet und wird durch die Sitzbank und den Doppelboden im Boden befestigt.
Falls Du Interesse hast, können wir Dir gern ein Foto zukommen lassen.
Grüße Sabine