Moin Moin,
wenn die Leuchten nicht mehr als 40 cm von den Außenkanten des Fahrzeugs entfernt sind ist das okay. Werden "normale" PKW- Fahrradträger auf der AHK hinter einem Womo montiert, so ist der Abstand größer und das ist nicht zulässig. Es gibt spezielle Fahrradträger mit ausziehbarer Leuchteneinheit.
Persönlich würde ich nach folgendem Spruch verfahren: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Hallo,
das betrifft halt nur die zusätzlichen Schlußleuchten des Fahrradträgers auf der AHK.
Für den angesprochenen Leuchtenträger an dem Fahrradträger gelten zusätzlich eben noch die von mir angeführten Bestimmungen.;)