Unfall in Kroatien - keine Polizei - wer zahlt?

Feiertag?
  • Hallo Zusammen,


    Anke und ich sind nach 4 Wochen in Kroatien nun leider wieder zurück im Ländle :( :( .
    Super Eindrücke, ein paar wenige Enttäuschungen und zum Schluss leider auch einen Motorradunfall :ohmy:


    Uns beiden ist absolut nichts passiert. Lag aber einerseits am geringen Tempo, andererseits an dem Schutzbügel aus 38mm verchromten Stahlrohr, welchen ich vor 3 Monaten am Motorrad angebaut hatte. Ansonsten wäre mein rechtes Bein wohl gerade zumindest gegipst.


    Hergang:
    Wir überholten in der Stadt Pula ein am rechten Straßenrand langsam rollendes Fahrzeug, welches kurz bevor wir mit entsprechendem Abstand den Wagen passieren wollten, auf einmal den Blinker setzte um die Straße zu kreuzen. Da wir wohl bereits im "toten Winkel" von seinem Spiegel waren, fuhr der Fahrer los. Trotz Vollbremsung sind wir in spitzem Winkel gegen das Auto gekracht. Der Schutzbügel hat die enormen Kräfte tatsächlich aufgefangen und hat die üblichen, schlimmen Verletzungen verhindert, wurde aber um 10cm nach hinten gebogen.


    Die herbeigerufene Polizei hat sich leider nicht blicken lassen und erst auf 2maliges Nachfragen hieß es: Wenn kein Personenschaden vorliegt, dann kommen die Kollegen erst gar nicht raus. Wie komme ich aber jetzt zu meinem Recht, bzw. wie kann ich gegenüber der gegnerischen Versicherung meine Kosten geltend machen :huh: :huh:


    Aus Sicht der deutschen Rechtsprechung ist der Verursacher des Unfalls eher der PKW Fahrer. Da aber keine Polizei den Unfall aufgenommen, und/oder Bremsspuren fotografiert hat, wird es wohl auf "Aussage gegen Aussage" hinauslaufen und die Versicherungen werden sich streiten.


    Hat hier jemand Erfahrungen sammeln können?



    Gruß


    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Servus Olaf


    Zuallererst einmal herzlich Willkommen in der Heimat :) .


    Da habt Ihr ja wenn man von der Beschädigung des Motorrades absieht, wirklich großes Glück gehabt, das hätte bei weitem schlimmer ausgehen können. Materialistischen Schaden kann man eher verkraften oder Reparieren, bei Körperlichen kann das schon weitaus Komplizierter werden.


    Wie Du zu Deinem Recht kommen kannst, von Vorteil wäre wenn Du eine Vollkasko oder Rechtschutz Versicherung hast, wie sich das aber verhält ohne Polizei Protokoll ist schwer wenn überhaupt zu beurteilen. Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht beitragen.



    Gruß Herwig

  • Hallo Olaf,
    wir fahren schon seit ca 30 Jahren jedes Jahr mindestens einmal nach Kroatien, wir lieben dieses Land und können nur zu gut verstehen das Ihr von Eurem Urlaub begeistert seid. Es gibt dort für Euch auch weiterhin noch viel zu entdecken.
    Nun zu Eurem Unfall, es gibt ein super Forum über Kroatien in dem auch Einheimische und sich super auskennende Kroatienfahrer treffen und gerne weiter helfen. Hier mal ein Link zu einem Beitrag der Dir evt. schon etwas weiter helfen kann.
    http://www.adriaforum.com/kroa…oatien.37184/#post-375391
    Du kannst dort auch mal Dein Problem einstellen und wirst 100% hilfreiche Antworten bekommen.
    Ich wünsche Euch viel Erfolg, wird sicherlich ein wenig Arbeit werden. Aber Gott sei Dank habt Ihr wenigstens keinen Personenschaden.


    Gruß
    Balou

  • Hallo Zusammen,


    wie bereits befürchtet, ist mit einer Abdeckung durch die gegnerische Versicherung nicht zu rechnen :(
    Durch die Aussage des Unfallgegners, dass er den Blinker gesetzt hätte, steht Aussage gegen Aussage. Da nützt es auch nicht, dass man in Deutschland vor dem Losfahren noch den Schulterblick zur Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs durchführen muss. Anscheinend gilt diese Regelung nicht für Versicherungen in Österreich :dry: .


    Motorrad steht seit einer Woche in der Werkstatt. Seit gestern dann die äußerst ernüchternde Nachricht, dass der Schaden erheblich höher ist, als zunächst angenommen. So schlimm sah es zuerst doch gar nicht aus.... (Anhang)


    Jetzt soll der komplette Rahmen getauscht werden, das linke Gabelrohr inklusive Chromhülse, die Lenkkopflager sowie das linke Blinkergehäuse ebenfalls.
    Macht zusammen ca. 4.500 € :woohoo: :ohmy: :S :angry:


    Ein leider nicht so schönes Ende unserer 4 Wochen Kroatientour.



    Gruß aus dem Ländle


    Olaf

  • Hallo Olaf,


    das ist Sche......! :blush:


    Aber im nachhinein fast schon klar gewesen, oder?


    Ohne Zeugen, steht immer Aussage gegen Aussage. Und dann noch über die Entfernung!


    Wenn der Anwalt nicht helfen kann, was soll man machen.


    Ich dachte aber das es Pflicht ist/war, bei einem Unfall in Kroatien die Polizei zu holen. Ob es dann anders ausgegangen wäre, ist dann noch die andere Frage.


    Auch wenn es weh tut, abhaken. :evil:

    Grüße von Heike & Uwe


    Dethleffs Alpa ab 2021


    Hobby Sphinx, I 770 AK GEMC,
    2010, Agile 2011-2020


    Takt ist, immer instinktiv zu spüren, was die anderen noch von dir vertragen!

  • Sehr sehr ärgerlich.


    Das einzig positive ist, dass Ihr heil geblieben seid.

    _______________________________
    Grüssle Camperfan Udo
    1988-1992 VW Bus Multivan, 1992-1998 VW LT Florida Westfalia
    2004-2007 Hobby AK 605 MC
    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
    2014-2020 Concorde Charisma 650 XT
    04/2022 Vario Mobil MB 800 Perfect
    ab 05/2022 Vario Mobil MB Star 800

  • Hallo Olaf,


    die Hoffnung ganz aufgeben deinen Schaden ersetzt zu bekommen musst Du sicherlich noch nicht. Es gibt eine EU Verordnung die besagt, dass für die im Ausland entstandenen Schäden zunächst eine heimische Versicherung aufkommen muss die sich anschließend beim Unfallgegener schadlos halten kann. Da Kroatien neuestes EU-Mitglied ist sollte es auch funktionieren. Ein ähnlicher Fall ist mir in Frankreich passiert. Auch hier erscheint die Polizei grundsätzlich nicht bei Blechschäden - und protokolliert auch diese nicht.
    Im Folgenden einige Adressen an die Du dich wenden kannst. Lass dich nicht abwimmeln die deutschen Versicherer versuchen zunächst sich für nicht zuständig zu erklären. Es gibt aber offizielle Listen für welches Land die jeweilige Versicherung zuständig ist. Es dauerte allerdings ein geschlagenes Jahr bis mir der entstandene Schaden ersetzt wurde. EU-Richtlinie habe ich beigefügt.


    Zentralruf Autoversicherer/europäische Schadenhotline: 018025026
    GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft: 08003399399


    Im Internet findest Du die zuständige Versicherung für das jeweilige Land in dem der Schaden entstanden ist.


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    besten Dank für Deinen Tipp, aber über diesen Punkt bin ich drüber weg.
    Der Schaden ist von dem österreichischen Unfallgegner gemeldet und ich habe meine Forderungen bereits dem deutschen Regulierer gesendet. Dieser entschiedet aber nicht, wer an dem Unfall nun die Schuld trägt, sondern reguliert nach Entscheidung des Partners im Ausland.


    Gerade hier liegt ja das Problem:
    Aus deutscher Rechtsprechung müsste der Unfallgegner als Verursacher gelten. Da aber der Unfallgegner behauptet sich korrekt verhalten zu haben, gibt die österreichische Versicherung wiederum keine Freigabe an die regulierende deutsche Versicherung.


    Ich müsste jetzt privatrechtlich eine Klage gegen den Unfallgegner anstreben.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Olaf,


    schade das ich nicht weiterhelfen konnte. Die europäische Richtlinie sollte aber genau hierbei helfen um aufwendige Klagen im Ausland nach dem jeweiligen geltenden Recht zu vermeiden. In meinem Fall halfen viele Bilder die belegen konnten dass das gegnerische Fahrzeug einen Schaden an meinem Wohnmobil verurasacht hat. Zeugen hatte ich keine. Es mag daran liegen das die Versicherer sich geeinigt hatten den hier eher geringen Schaden zu begleichen bevor privatrechtliche Klagen die Kosten in die Höhe treiben.


    Wünsche Dir dennoch viel Glück bei deinem weiteren Vorgehen.


    Gruß
    Thomas

    LG, Thomas


    1985 VW Bulli T2 Hochdach (Selbstausbau/Postauto)
    1985 VW LT (Selbstausbau)
    1987 Bürstner A550
    1997 - 2005 ohne Womo
    2006 -2009 Miller
    2009 - 2014 Bürstner Marano T550
    2014 - ? Hobby Premium Drive 65GF

  • Hallo Olaf,


    ich hatte einen ähnlichen Unfall in Österreich. Beim Überholen zog der überholte ohne Blinker nach links und erwischte mich hinten rechts. Nach Einschalten eines ADAC-Anwaltes wurde eine Schadensaufteilung von 70% Gegner und 30% ich festgelegt. Begründet wurde mein 30% Anteil damit, dass ein Führer eines KFZ bei Überholen immer eine Haftung mitträgt. Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt vom ADAC einschalten wenn Du a) beim ADAC bist oder b) Verkehrsrechtschutz hast. Sonst kann es noch passieren, dass Du auch noch den Schaden des Unfallgegners plötzlich präsentiert bekommst.

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