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Bei mir steht auf jedenfalls drin -
FAHREN SIE BIS ZUR ÜBERPRÜFUNG UND GGFS DURCHFÜHRUNG DER ARBEITEN MÖGLICHST NICHT MEHR MIT DEM FAHRZEUG
Passiert etwas, wenn du es doch bewegst, dann dürfte evtl. die Staatsanwaltschaft mit dem in "" Verkehrbringer ""
ein nettes Wörtchen reden.
mfg
Werner
Hey Werner,
da sind wir dann ja schon fast an dem Punkt, den ich kurz vorher beschrieben habe...
Gruß
Olaf