... so gehts los !

Feiertag?
  • Ob das auch einmal uns treffen wird ????:evil: :evil:


    Zweitwohnungssteuer für Mobilheime grundsätzlich zulässig


    Es ist grundsätzlich zulässig, wenn eine Gemeinde für Mobilheime eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein in zwei Urteilen bestätigt. Die betroffene Gemeinde erhebt aufgrund einer entsprechenden Satzung eine Zweitwohnungssteuer für jede Zweitwohnung im Gemeindegebiet, über die jemand zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann. Auch die Kläger, die ein Mobilheim im Gemeindegebiet unterhalten, waren zur Zweitwohnungssteuer herangezogen worden. Sie hatten dagegen geklagt und zur Begründung im Wesentlichen geltend gemacht, dass ihre prinzipiell beweglichen und nicht winterfesten Mobilheime nicht als „Wohnung“ im Sinne der Satzung angesehen werden könnten. Das VG hat die Klagen abgewiesen. Auf eine ganzjährige Nutzbarkeit komme es nicht an. Um als (Zweit)Wohnung qualifiziert zu werden, reiche im Übrigen ein abgeschlossener Raum mit Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit aus. Diese Anforderungen erfüllten die Mobilheime der Kläger. Gegen die Urteile kann binnen eines Monats nach Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt werden. Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteile vom 11.10.2016, 2 A 186/15 und 2 A 179/14
    (entnommen dem Mandantenbrief der Kanzlei Schmidt & Partner)

  • Ja das wäre doch was für unseren Herrn Nimmersatt Schäuble, neben KfZ Steuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer die er eh schon von uns Wohnmobilsten bekommt, noch eine Zweitwohnungssteuer. Ach ja demnächst kommt noch die Dobrindtsche Maut.


    Na ja irgendwie muß die Kohle ja reinkommen.


    Wenn es nicht zum Heulen wäre würde ich mich vor Lachen auf dem Boden kullern.

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Natürlich packen die uns auch an der Stelle, wie bei allem, was sich der kleine Mann an Luxus anschafft.
    Aberkennung der günstigen LKW-Besteuerung für Geländewagen - wie vor Jahren, worunter auch "versehentlich" ;) die Wohnmobile fielen und erstmals in der Geschichte des Steuergesetzes eine Steuererhöhung rückwirkend eingefordert wurde ... :evil:


    ... es bleibt spannend für uns Wohnmobilbesitzer ... alle Voraussetzungen (Küche, Bad) passen ja zufällig ganz genau in das Muster um Wohnwagen und - Mobile auch zu erfassen.


    Es wäre ein Wunder, wenn nicht. Dafür beobachte ich die Politik schon zu lange und ich war schon zu oft betroffen.

    _______________________________
    Grüssle Camperfan Udo
    1988-1992 VW Bus Multivan, 1992-1998 VW LT Florida Westfalia
    2004-2007 Hobby AK 605 MC
    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
    2014-2020 Concorde Charisma 650 XT
    04/2022 Vario Mobil MB 800 Perfect
    ab 05/2022 Vario Mobil MB Star 800

  • In einigen Städten, wie z. B. Erftstadt oder München, unterliegen auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden, der Zweitwohnsitzsteuer.


    Gruß Hartmut

  • Moin,

    Zitat

    Aberkennung der günstigen LKW-Besteuerung für Geländewagen - wie vor Jahren,


    Aber, mal ganz im Ernst, mit welcher Begründung sollte ein Geländewagen überhaupt berechtigt sein, der LkW-Steuer zugeordnet zu werden.
    Hat es sich nicht doch nur um eine Korrektur eines Missstandes gehandelt?

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
    Behandle Deine Mitmenschen immer so, wie Du auch gern behandelt werden möchtest!

  • Hartmut (Z)
    Ist das wahr, die Zweitwohnsitzsteuer? Und was bezahlen sie für ein Womo?
    Wir bezahlen gerade Bettensteuer 1€/Nacht in Freiburg und werden das in Damp auch alle bezahlen bzw. der Stelplatzbetreiber.
    Ist das nicht pervers?
    Wir bringen unsere Betten doch mit ...


    Grüße,
    Charly

  • Na es war keine Besteuerung nach LKW sondern nach Gewicht. Ich habe damals meinen Nissan Terrano auch "Auflasten" lassen. Ging 2 Jahre und dann war der Bestandsschutz weg. Begründung damals: die neu aufkommenden Touareg W12 sollten nicht "gesponsert" werden.


    Man kann seinen Geländewagen, oder auch jedes normale Auto als LKW zulassen. Bedingung: Hinten keine Sitze und Fenster. Na und dann ein Sonntagsfahrverbot mit Wohnanhänger. Hat kaum jemand gemacht.

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Moin,

    Zitat

    Ist das nicht pervers?
    Wir bringen unsere Betten doch mit ...


    Das ist es in der Tat :S

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
    Behandle Deine Mitmenschen immer so, wie Du auch gern behandelt werden möchtest!

  • Moin,


    Aber, mal ganz im Ernst, mit welcher Begründung sollte ein Geländewagen überhaupt berechtigt sein, der LkW-Steuer zugeordnet zu werden.
    Hat es sich nicht doch nur um eine Korrektur eines Missstandes gehandelt?


    Das Eine hat ja nichts mit dem Anderen zu tuen. Es war möglich für 176,- (?) € einen Geländewagen günstig zu versteuern. Man hat es geändert und es hat wieder einmal mich getroffen.
    Dazu doppelt, da auch unser WoMo rückwirkend höher besteuert wurde - was nach offiziellen Aussagen gar nicht von der Politik vorgesehen war (ein Schelm,wer böses dabei denkt). :)
    ... und das hat mich auch wieder getroffen.
    Geländewagen und WoMo - das macht mich so sauer.


    Grundsätzlich scheint es nicht berechtigt zu sein ABER es war möglich :evil:

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    Grüssle Camperfan Udo
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    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
    2014-2020 Concorde Charisma 650 XT
    04/2022 Vario Mobil MB 800 Perfect
    ab 05/2022 Vario Mobil MB Star 800

  • Na es war keine Besteuerung nach LKW sondern nach Gewicht.


    Der Dorftrottel nannte es so und jeder wußte was gemeint war :laugh:

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  • Hallo Charly,


    .... irgend wann zahlst du/wir Abgassteuer wen du/wir einen Fahren lassen ;) :S


    Gruß Hartmut


    Mit der braunen Plakette nicht :woohoo:

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  • Die braune Plakette wird aber von Innen an die Unterhose gepinnt :P :laugh: :laugh: :laugh:

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


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