Diesel - Fahrverbote 2019 / offen für Diskussionen

Feiertag?
  • Hallo zusammen,


    da ich mehrere PN erhalten habe, das Thema doch offen für Diskussionen zu stellen, habe ich dieses zweite Thema dazu eröffnet.



    Soweit ich recherchieren konnte, hier ein paar allgemeine Information zu den bereits beschlossenen und drohenden Fahrverboten:


    1.) Alle Städte, in denen "nur" Fahrverbote auf Teilstrecken verhängt werden, haben bisher keine Ausnahmegenehmigungen für Wohnmobile in Aussicht gestellt. Zumindest kann ich das auf keiner der offiziellen Seiten der Städte in Erfahrung bringen.


    2.) Alle Städte im Ruhrgebiet und auch das Land Nordrhein Westfalen haben gegen das/die Gerichtsurteile Berufung eingelegt. Das Ziel dieser Berufungen ist aber anscheinend nicht die Aufhebung des generellen Verbots, sondern die Möglichkeit mit anderen Maßnahmen die Fahrverbote einzuschränken. Heißt, dass Städte in denen ein flächendeckendes Verbot droht oder angeordnet ist, dieses nur auf ausgewählten Strecken zu beschränken versuchen.


    3.) Die Fahrverbote werden in Bezug auf die EURO Norm unterschiedlich gehandelt. Grundsätzlich wird EURO 4 und schlechter betroffen sein. Aber es gibt leider auch Verbote, die bis in die EURO 6 reichen. Daher können auch Fahrzeuge betroffen sein, die aktuell der EURO Norm 6 a bis 6 d entsprechen.


    4.) Es sind weitere Verfahren angestrebt. Die betroffenen Städte, welche den Luftreinhaltungsplan bisher nicht erfüllen, können im Laufe 2019/2020 zu Fahrverboten gezwungen werden.
    Betroffen sind generell viele der größeren Städte in Deutschland. Teilweise könnten mit weiteren Maßnahmen großflächige Fahrverbote umgangen werden. Aber dafür müssen die Messungen eine positive Entwicklung aufzeigen.


    Aktuell wird davon ausgegangen, dass folgende Städte ein Fahrverbot aussprechen müssen:


    Augsburg, Dortmund, Düsseldorf, Freiburg, Gießen, Hagen, Halle, Hannover, Heilbronn, Kiel, Leonberg, Leverkusen, Limburg, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Mannheim, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Reutlingen, Regensburg, Solingen und Wuppertal.


    Weitere 28 Städte haben noch keine Daten vorgelegt und können zur Zeit nicht bewertet werden.


    In 25 anderen Städten werden, oder sind bereits die Grenzwerte unterschritten. Ein Fahrverbot ist hier unwahrscheinlich.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo an alle Dieselfahrer unter Euro 6 d Temp,
    ich habe die Lösung:
    Kaufe mir jetzt einen Anhänger und ein Elektro Auto Tesla oder so denn die deutschen können ja nichts ordentliches anbieten.
    Dann Fahre ich mit WOMO bis vor die Städte Parke und Fahre mit E-Mobil in die Stadt. Sozusagen Park and Ride.
    So wollen es unsere Politiker ja wohl.


    Hurraaaaaa Städte wir kommen.:laugh: :laugh: :laugh:


    Aber hoffentlich haben die bis zum 1.01.2019 auch genügend Parkplätze vor den Städten gebaut.:evil: :evil: :evil:


    Gruß
    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Hallo zusammen,
    ich hab da eine noch bessere Lösung :whistle: :whistle:


    Liebe Grüße aus Dresden
    Katrin, Ulf und Wuff Bodo


    Unterwegs mit Hobby 600 690 GES auf FIAT Ducato 244 2.8 JTD 107 kW. Seit dem 27.10 2020 mit einem Concorde 840L, seit dem 18.10.2022 mit einem Concorde Charisma 900 LS.

  • Wieso Betrug,
    es gibt doch gar keine Blaue Plakette!
    Gruß
    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Hallo zusammen,


    die blaue Plakette wird weiterhin diskutiert, jedoch gibt es noch gar keine gesetzliche Grundlage.
    Durch die weitere Verschärfung der Abgasnorm, wird auch eine blaue Plakette gar nicht reichen. Denn wenn bereits EURO 6 a-c Fahrzeuge in manchen Gebieten ausgeschlossen werden, dann würde ja eine weitere Plakettenfarbe notwendig werden.


    Glaube nicht, dass sich da in nächster Zeit etwas tut....


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • [quote='pgeiger','https://hobby-forum.bigmammut.net/forum/thread/?postID=62571#post62571']Hallo an alle Dieselfahrer unter Euro 6 d Temp,
    ich habe die Lösung:
    Kaufe mir jetzt einen Anhänger und ein Elektro Auto Tesla oder so denn die deutschen können ja nichts ordentliches anbieten.


    Hallo Paul,
    du wirst doch nicht, die schon lange eingeleitet, Muskel -elektronische Zukunft für Wohnmobilisten verpasst haben?
    Tante Paul(a) ist angesagt!


    Gruß Erich
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    Lebe Dein Leben nie ohne ein Lachen, denn es gibt Menschen, die von Deinem Lachen leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008. Klein aber fein, alles drin, alles dran.

  • Halo zusammen,


    bauen Behörden jetzt Barrieren zum erlagen, einer Ausnahmegenehmigung für Reisezwecke mit dem Wohnmobil, für nicht ansässige Bewohner auf?
    Stuttgarter Behörde will zum erlagen der Ausnahmegenehmigung für die Fahrverbotszone eine Begründung, weshalb man Urlaub in ihrer Stadt machen möchte.


    So weit, so gut und verständlich!


    Für die Antragstellung erforderlich?


    Für mich Unverständlich bleibt, wie in einem aktuellen Fall jetzt geschehen und in einer renommierten WOMO Fachzeitschrift veröffentlicht, die Forderung einer Bestätigung des Urlaubes,in Form eines Nachweises, z. B. über dem Campingplatzbetreiber, zu erbringen ist.


    Was für ein Bürokratismus kommt da auf uns zu?


    Gruß Erich
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  • Hallo Erich,


    das ist keine aufgebaute Hürde, sondern die einzige Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Es reicht halt nicht zu sagen „ich will da jetzt mal so rein“. Letztendlich kann man damit die Gesetzeslage umgehen.
    Wem die Antragstellung zu kompliziert ist oder diese Angaben nicht machen möchte, der muss halt draußen bleiben.
    Man kann darüber natürlich denken wie man will, aber wenn das der einzige Weg ist, dann muss man das akzeptieren.



    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
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  • Hallo,


    ich hab das beantragt für die Einfahrt nach Stuttgart, weil wir schon mal da sind zum Kurzaufenthalt bei unserer Tochter.
    Ansonsten würde ich eher nicht nach Stuttgart, wenn sie mich da nicht wollen ...
    Aber: Soooo reduzieren sich die Ziele für uns Womofreunde schon bald ganz ordentlich ...



    Zitat

    Man kann darüber natürlich denken wie man will, aber wenn das der einzige Weg ist, dann muss man das akzeptieren.


    So ist es.


    Ich wurde rückgefragt nach 'Zweck und Ziel' meines touristischen Zweckes.
    Beim Beschreiben dessen (s.o.) ging mir schon durch den Kopf,
    dass es mich befremdet, dass ich rechtfertigen soll, wohin und weshalb ich das will.
    Vor einer Behörde...
    Mir fielen Worte ein wie "Inquisition", "Gesinnungsterrorismus"...
    Die entsprechenden Sätze hab ich dann gestrichen, wg. s.o.


    Die Festlegung auf ein Ziel am CP ab ich geflissentlich 'umschwommen'.
    Bekommen hab ich eine Ausnahmegenehmigung für das Womo für Quell- und Zielfahrten.
    Soweit OK, 'rumfahren' will man in Stuttgart auch nicht.


    Befremdet hat mich auch, welchen Bürokratismus (schon die individuelle Rückfrage) wir uns da einfallen lassen, den gibt's ja auch nicht umsonst.


    Grüße,
    Charly

  • Hallo Olaf,hallo Charly,
    klar ist der einzige Weg der zählt…..der denn du wählst.
    Ich sehe auch keine Kompliziertheit bei der Antragsstellung für die Ausnahmegenehmigung bei vorausplanenden Reisen zum Urlaubszweck.
    Aber wie sieht das mit der Spontanität von Kurzurlaub aus.
    Bei mir stellt sich die Frage:
    „Wie spontan ist spontan noch für Wohnmobilisten?“.


    Bekomme ich am Freitagnachmittag von der ausstellenden Behörde kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung?


    Gruß Erich
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  • Hallo Erich,


    definitiv nicht. Denn da arbeitet bei der Stadt ohnehin schon keiner mehr.......
    So ein Antrag muss geprüft und darüber entschieden werden. Eine automatische Vergabe wird es nicht geben können, bzw. wird zu Missbrauch führen.


    Für spontane Kurzreise. wird es da in Zukunft keine praktikable Lösung geben. Aktuell reden wir ja nur über Stuttgart. Mal sehen wie einfach oder schwierig es in Köln wird. Ausnahmeregelungen für Wohnmobile sind bisher übrigens aus keiner anderen Stadt bekannt.


    Gruß
    Olaf

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  • Hallo Olaf


    da bleibt einen wirklich nur übrig:



    „Stuttgart Ade zu sagen.“


    Gruß Erich
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008. Klein aber fein, alles drin, alles dran.

  • Meine Ausnahmegenemigung für Stuttgart wurde erteilt.
    Meine Begründung im Antrag: notwendige Stadtdurchfahrt um von meinem Wohnort östlich von Stuttgart z.B. nach Westen Richtung Frankreich oder zum Bodensee zu kommen und die Anfahrt zum CP am Stuttgarter Wasen anläßlich des Frühlingfestes.


    Gruß Alexander

  • Hallo Erich,


    kann man so machen, aber vielleicht ist Stuttgart ja sogar bald die einzige Stadt, in die Du überhaupt noch einfahren darfst....


    Ich sehe es als Entgegenkommen der Stadt, diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen. Der Gesetzgeber ist ja nicht die Stadt und deren Behörden, sondern ein deutschlandweit gültiges Gesetz, zu dem die Städte zur Umsetzung durch das Urteil des Verwaltungsgerichts gezwungen sind.


    Man ist sich zumindest hier auf Städteebene bewusst, dass wir bei den hohen Anschaffungswerten jetzt nicht einfach ein neues Fahrzeug anschaffen können.


    Mal sehen, wie weit uns Wohnmobilfahrern andere Städte eine Möglichkeit schaffen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
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    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Alexander,


    Glückwunsch !


    Gehe davon aus, dass die Genehmigung jetzt erst einmal auf 1 Jahr begrenzt ist.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Erich, Hallo Olaf,
    die Ausnahmegenehmigung kostet doch sicher auch einige Euronen oder wird demnächst die Steuer erhöht damit die zusätzlich notwendigen Beamten bezahlt werden können.
    Gruß
    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Hallo Paul,
    auf Stuttgart bezogen ist durch die zuständigen Gremien beschlossen worden vorerst keine Gebühren für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zu erheben.


    Gruß Erich
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    Lebe Dein Leben nie ohne ein Lachen, denn es gibt Menschen, die von Deinem Lachen leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008. Klein aber fein, alles drin, alles dran.

  • Hallo,


    Zitat

    auf Stuttgart bezogen ist durch die zuständigen Gremien beschlossen worden vorerst keine Gebühren für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zu erheben.


    Ja, das darf man auch mal sagen neben all unserem 'Gemeckere'



    Zitat

    Gehe davon aus, dass die Genehmigung jetzt erst einmal auf 1 Jahr begrenzt ist.


    Meine "Ja", und ich glaub, generell


    Grüße,
    Charly

  • aber vielleicht ist Stuttgart ja sogar bald die einzige Stadt, in die Du überhaupt noch einfahren darfst....


    Ich sehe es als Entgegenkommen der Stadt, diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen.



    Hallo Olaf,
    bei einer Landeshauptstadt sollte und darf man eine Gastgeberphilosophie erwarten.
    Wenn ich eine Vorreiterrolle, wie Stuttgart sie nun einmal übernommen hat, empfinde ich die Möglichkeit einzufahren auch einen Schritt in die richtige Richtung gedacht.


    Gruß Erich
    ________________________________________________________________________
    Lebe Dein Leben nie ohne ein Lachen, denn es gibt Menschen, die von Deinem Lachen leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008. Klein aber fein, alles drin, alles dran.

  • Moin,


    ich könnte mir gut vorstellen, dass auch weitere Städte dem Beispiel Stuttgarts folgen werden, und Ausnahmegenehmigungen für alle möglichen "Gruppen" erteilen.
    Eines ist ja mal klar, die Städte wollen die Fahrverbote nicht, sie wurden dazu verdonnert!


    Das lässt mich zumindest hoffen ;)

    VG
    Bertha & Hartmut


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    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
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