Da isser nu !
In Bezug zu meinem Artikel: Immer Ärger mit Euro Carry.
Lange hat´s gedauert. Aber: was lange währt, wird auch gut.
Aus Stahl gefertigt, geschweißt, dann Pulverbeschichtet.
Die massiven Rechteckstähle am unteren Ende werden in den Leiterrahmen gesteckt
und mit diesem verschraubt. Die restlichen Rechteckstähle sind hohl.
Vom alten Träger habe ich nur die Halterung für die Befestigungskrallen gelassen.
Nun brauche ich keine Angst mehr zu haben die Fahrräder zu verlieren.
Ein Träger auf der Anhängerkupplung oder gar eine Motorradplattform kamen für
mich nicht in Frage, da dann das Mobil länger werden würde. Weil wir uns oft auf Fähren
rumtreiben oder uns auch in kleinste Gassen vorwagen, muss unser Mobil so klein sein
wie möglich. So passt beim Rückwärtsfahren immer noch die Motorhaube eines PKW unter den Träger. Frei nach dem Motto: „Ich komm überall hin mit meinem kleinen Ding.“
Viele Grüße aus dem Norden von Jens Georg
Fahrradträger
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Hallo Jens Georg,
Deine Mühe und Leistung will ich in keinster Weise kritisieren, das sieht nach guter Arbeit aus.
Aber.....Wieviel Gewicht willst Du da draufstellen?
Hast Du das vorher statisch berechnet?Ich sehe keine Kniebleche oder sonstige Verstärkungen gegen die seitlichen Kräfte, Ebenso keine Kniebleche in den Winkeln der horizontalen Längsachsen, also unten von der Senkrechten zum Einsteckrahmen und auch nicht von der Senkrechten zum oberen Träger.
Somit wirkt die komplette Kraft nur auf die Schweißnähte. Ob das so ok ist bzw. ausreicht, kann ich nicht sagen. Glaube aber, dass der auf Dauer nicht halten wird.
Besonders unten, wo die meisten Kräfte zu halten sind, sieht mir das nicht ausreichend aus.
Vielleicht sollten die Kollegen Sebi und Ulf mal Ihren fachmännischen Kommentar dazu geben.
Gruß
Olaf -
Hallo Jens Georg,
ich gebe mal Entwarnung wegen der Nichthaltbarkeit B) .
Ich hab es zwar nicht gerechnet, aber mein Bauchgefühl hat mich eigendlich noch nie verlassen.
Zumal die Fahrräder gegen das wippen noch an der Rückwand befestigt sind. In die Schweißnäte kann ich natürlich nicht reinsehen :whistle: -
Moin Moin Jens Georg.
Sieht toll aus aber wie Olaf schon sagt es wir nicht lange halten.
Neben den Knotenblechen fehlten auch Begrenzungsleuchten, weil
so im beladenen Zustand die Fahrzeug eigene Beleuchtungsanlage
teilweise verdeckt wird und die Betrachtungswinkel nicht eingehalten
werden. Nicht umsonst haben alle gekauften Träger, ob gut oder schlecht,
eine ABE. Verstehe mich nicht falsch. Im Falle eines Unfalls erlischt deien
Betriebserlaubnis für dein Womo.Dann hast du ein Problem mit deiner
Versicherung.
Gruß
Harry -
Hallo Jens Georg,
mal ne vielleicht blöde Frage:
Bei Deinem Träger war doch nur der Bügel defekt, oder nicht?
Warum hast Du nicht einen neuen Bügel konstruiert? Die Laschen sind doch am Grundträger erhalten. Mit nem ordentlichen Scherengelenk kann man den Bügel dann nicht nur unten auf Anschlag kippen, sondern oberhalb der Laschen auch nochmals abstützen.
Würde beim TÜV auch nicht unbedingt auffallen.
Nur mal so gedacht...
Gruß
Olaf -
Moin Harry.
Deine Bedenken sind unbegründet. Die Maße des Trägers entsprechen genau denen des Originals.Die Lampen sind bei Beladung mit 2 Fahrrädern also nicht mehr bedeckt als mit dem Originalteil.
Gruß
Jens-Georg -
Moin Olaf.
Bei meinem Träger war nicht nur der Bügel defekt, sondern auch eine Befestigung an der Rückwand des Mobiles. Ich hatte keine Lust darauf. dass mir die Befestigung aus der Rückwand ausreißt. Daher sitzt die Lastverteilung jetzt nur auf dem Leiterrahmen. Übrigens wird der Träger genau wie vorher nur mit insgesamt 44 Kilo belastet.
Gruß
Jens-Georg -
Moin Jens-Georg,
auch ich möchte nun wirklich nicht als Bedenkenträger oder Besserwisser auftreten, aber für so ganz unbegründet halte ich den Einwand von Harry nicht:
ZitatIm Falle eines Unfalls erlischt Deine Betriebserlaubnis für dein Womo.
Ich fürchte, die erlischt bereits in dem Moment, in dem Du damit Deinen Hof verlässt, da der Träger keine ABE hat.
Korrigiert mich bitte, falsch ich falsch liege. -
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Hallo,
sieht gut aus! (Meinte den von Jens-Georg, aber der von Ulf auch :-))
Hab mich mit dem Thema auch schon 'herumgeplagt'.
Es gibt keine Fahrradträger mit ABE, die 'irgendwie' montiert werden. Ob von Hobby, Thule , privat etc.
Mit ABE sind nur die zu haben, die auf einer AHK installiert werden.Mein Verständnis bzgl. der STVO: Der Transport von Fahrrädern (als Beispiel) ist 'Last' und unterliegt der eigenen Verantwortung.
Die 'Last' darf keine Leuchten (Alle!) in vorgeschriebenen (sehr restriktiven) Ansichtswinkeln verdecken wenn auch nur teilweise, also auch nicht durch die Speichen/Bremsen etc.. Wenn, ist eine 'Wiederholung' der Leuchten erforderlich. Hab nie eine Definition gefunden, was das sein könnte/sollte: Stalllaterne etc.
Auch der TÜV konnte mir nicht helfen...
Insofern müsste bei Nichteinhalten im Umkehrschluss ja nicht gleich die Betrieberlaubnis erlöschen...Mein Résumée damals: Auf der sicheren Seite (rechtlich) ist man nur mit einem Träger auf der AHK mit ABE.
Wo kein Kläger, auch ...
Wem's hilft

Grüße
Charly -
Hallo Jens Georg,
Hallo zusammen,es ist leider eine Tatsache, dass bauliche Veränderungen einer Abnahme bedürfen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um feste oder abnehmbare Bauteile handelt.
Bei festen Bauteilen ist entweder eine ABE dabei, oder ein Teilegutachten, mit dem man dann eine Abnahme beim TÜV erhalten kann. Wenn sich dadurch irgendwelche Fahrzeugdaten ändern, muss auch eine Eintragung in die Papiere erfolgen.Zusatzausstattungen, die am Fahrzeug an- und abgebaut werden können, haben ebenfalls eine ABE (zB Alufelgen, Fahrradträger, etc), welche damit eine Eintragung nicht notwendig macht. Als Grundlage einer ABE muss aber vorher auch ein Teilegutachten vom Hersteller erstellt werden.
Bei diesem selbstgebauten Träger gibt es nun 2 Probleme.
1.) Es handelt sich um ein fest angeschraubtes Bauteil, welches die Maße des Fahrzeugs verändert.2.) Selbst wenn man argumentiert, dass man den ja abschrauben kann, dann fehlt aber trotzdem eine ABE.
In beiden Fällen muss also ein Teilegutachten erstellt werden. Da es sich um einen Selbstbau für dieses Fahrzeug handelt, wird eine allgemeine ABE nicht möglich sein. Somit wird also eher Fall 1 eintreten. Und das bedeutet eine Einzelabnahme.
Der Betrieb des Fahrzeugs ohne entsprechende Unterlagen/Eintragung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit auch zum Verlust der Versicherung.
Wenn Du den Träger so nutzen möchtest, dann musst Du erst ein Teilegutachten bei TÜV oder einer amtlich zugelassenen Prüfungsorganisation durchführen lassen.
Wenn das nicht so wäre, würden wir auf den Straßen die verrücktesten und gefährlichsten Um- und Anbauten sehen.
Gruß
Olaf -
Hallo,
Wenn der Träger nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, wird dieser vom TÜV als Ladung eingestuft. Wenn Du ihn dauerhaft mit dem Fahrzeug verbindest z.B. verschweißt / verschraubst, müsstest du damit zum TÜV, dass ist eine bauliche Veränderung.
Du solltest damit sicherheitshalber mal zum TÜV fahren, da er ja am Fahrzeug festgeschraubt ist. Wenn die das alles für OK halten, bekommst du auch eine Abnahme.
Ich habe da mal im Netz nach Vorschriften gesucht, ABE, Gutachten u.s.w. , aber es wird viel verschiedenes darüber geschrieben.
Eine Fahrt zum TÜV bringt da Klarheit, ob dein Träger als Ladung eingestuft wird (was ich nicht glaube), oder ob ein Materialgutachten mit Einzelabnahme erfolgen muss.Wenn du beim TÜV vorbeischaust, pack den Träger ins Mobil und fahr nicht mit angebauten Träger dort vorbei, lass den TÜV Leuten Raum zum nachdenken und stell sie nicht vor vollendeten Tatsachen. :laugh:
Deine Konstruktion erinnert mich stark an meinen Versuch, so etwas ans Heck zu bekommen, Bilder müssten hier noch rumschwirren.
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:laugh: Zeitgleiche Antwort Olaf
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:laugh: Zeitgleiche Antwort Olaf
Haben wir beide am Freitagabend eigentlich nix anderes zu tun?
:laugh: :laugh: :laugh:
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:laugh: steh kurz vor dem Absprung in den Urlaub, die Planung wie immer am PC.

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Kleiner Nachtrag:
Wenn der nicht über das Heck hinausstehen würde, dann könnte der vielleicht als „abnehmbarer“ Fahrradträger durchgehen.
Aber irgendein Zertifikat benötigt der dann trotzdem.Gruß
Olaf -
Moin Petra und Martin.
Euer Beitrag hat mir doch zu denken gegeben.
Werde die Befestigung noch mal überarbeiten. Mit Bolzen und Klappsplint. Dann ist der Träger ohne Werkzeug wieder zu entfernen.
Danach werde ich mal beim TÜV vorsprechen.
Übrigens: Einen schönen Urlaub.
Viele Grüße von Jens-Georg
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