TÜV Womo: Keine Gas-Prüfung mehr bis 2023 nötig???

Feiertag?
  • Guten Morgen allerseits


    Bis 2023 benötigt man keine Gasprüfung für das bestehen des TÜV?


    Erklärung des Bundesverkehrsministerium dazu, die Messungen seien bisher einfach nicht zuverlässig.


    Grund: Es wurden bisher nicht hinreichend geeignete Geräte für die G 607 Prüfung verwendet.


    Sie erfüllt nicht den Anforderungen der Richtlinie 2014/45/EU entspricht, die eine Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Qualitätsüberwachung der HU fordert.


    Hier nachzulesen


    Gruß Erich


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    „Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen“
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go
    https://camping-experten.de/wo…ng-mehr-bis-2023-noetig/#

  • Guten Morgen Erich,
    guten Morgen @all,


    es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie der Gasfachverband einen ganzen Industriezweig so blenden kann.


    Grundsätzlich bezieht man sich auf die StVZO Paragraph 29, Absatz III und VIIIa. Jedoch steht da gar nix von Gasprüfung für in Wohnmobile eingebaute Gasanlagen. Von einer G607 noch weniger.


    Die StVZO bezieht sich in diesem Paragraph und in den Anlagen grundsätzlich auf Gasanlagen für Antriebssysteme. Also Fahrzeuge, die anstelle Diesel oder Benzin, mit Gas als Kraftstoff betrieben werden. Mit den Einbauten hat das beim besten Willen nichts zu tun.


    Die sind durch die EG Typenzulassungen abgenommen und wir sind als Nutzer hier in Eigenverantwortung.


    Natürlich ist eine Prüfung der Anlage grundsätzlich wichtig. Aber das kann jeder Fachbetrieb durchführen und die Bescheinigung muss auch nicht das gelbe Gasprüfbuch des Gasfachverbandes sein.


    Der TÜV oder andere autorisierte Verbände, dürfen bei fehlender Gasprüfung der Einbauten eine HU ohnehin nicht verweigern.


    Man ist hier nur für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zuständig, nicht für die Einbauten im Fahrzeug.


    Trotzdem präsentiert der Verband seine Empfehlungen als „die“ gesetzliche Vorschrift und jeder glaubt es......


    Die von Erich genannte DIN EN ISO/IEC 17020:2012 hat wiederum nur etwas mit den Anforderungen an die autorisierten Betriebe zu tun. Wenn diese nicht über das Material verfügen, Gasanlagen für Antriebssysteme richtig zu prüfen, müsste denen jetzt diese Autorisierung entzogen werden. Das würde aber zum Chaos führen, denn weder TÜV, KÜS, Dekra oder sonstige dürften dann solche Fahrzeuge zZt abnehmen. Also hat man diese Anforderung nun einfach rausgenommen.


    Viel Tohuwabohu für nix....


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • So wird der Erich ernst Ach neee zum Ernst :woohoo: :woohoo:


    Duck und wech:whistle: :whistle:

    Liebe Grüße aus Dresden
    Katrin, Ulf und Wuff Bodo


    Unterwegs mit Hobby 600 690 GES auf FIAT Ducato 244 2.8 JTD 107 kW. Seit dem 27.10 2020 mit einem Concorde 840L, seit dem 18.10.2022 mit einem Concorde Charisma 900 LS.

  • :laugh: :woohoo:


    Ja ja, schon gut. Ich hab es geändert.


    ;)

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  • Hallo Olaf,


    bisher war mir nur bekannt das keine Gasprüfungs-Pflicht für Wohnwagen im Rahmen, der HU besteht.
    Mir persönlich wurde bei einer HU des Wohnmobils, vom dem Prüfer erklärt zur Voraussetzung zum Erteilen der HU- Plakette ist es Pflicht eine gültige Gas-Prüfung nachzuweisen.


    Kann man dies nicht, so wird einem die HU- Plakette nicht zugeteilt.


    Begründung:


    Ein einwandfreier Zustand der Gasanlage im Wohnmobile ist
    STRASSENVERKEHRS RELEVANT (Fahrer befinden sich in den Räumlichkeiten wie die Gasanlage),
    daher besteht für Wohnmobile die Pflicht zur Gas-Prüfung als Voraussetzung zum Erteilen der HU- Prüfplakette, trotz bestandener HU.


    Ich habe diese Begründung kommentarlos hingenommen, weil Gas-Prüfung und Hauptuntersuchung bei mir sowieso parallel läuft.


    Interessant wäre zu erfahren ob einer wegen fehlender Gas-Prüfung die HU- Plakette nicht erteilt
    wurde.


    Gruß Erich
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  • Hallo Erich,


    es wird so praktiziert, hat aber keine gesetzliche Grundlage,


    Die Aussage des Prüfers ist sehr typisch, denn wenn man keine Gasprüfung vorweisen kann, wird noch schnell eine Dienstleistung verkauft.


    Man erkennt es übrigens sehr einfach:
    Auf den Prüfbögen ist die Gasprüfung nicht erfasst und wird auch nicht an die Behörden übermittelt.


    Die Gasprüfung wird separat abgerechnet und unterliegt keiner Gebührenverordnung.


    Gruß
    Olaf

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  • Hallo,


    also mal gekürzt/un-ideologisch:


    - Die HU bekommt man ohne Gasprüfung, bis 2023 (wie früher). Und dann kommt's wieder mit teurem Messaufwand, oder?
    - Vor dieser HU-Hype war eine 2-jährige Gasprüfung Pflicht:
    Und das ist sie immer noch, oder?
    Vermutlich auch im Eigeninteresse.


    Oder seh ich was falsch..
    Grüße,
    Charly

  • Hallo Charly,


    aktuell gibt es überall eine HU Abnahme ohne Gasprüfung.


    Welche Messgeräte ab 2023 für eine Prüfung nach G607 eingesetzt werden müssen, wird zZt erarbeitet.
    Ich vermute, dass das aktuelle Problem bei den Zertifikaten und dem turnusmäßigen Prüfen der Messmittel liegt. Die Druckmessung und Sichtprüfung ist ja nicht grundsätzlich falsch.


    Die G607 war bisher bei Wohnmobilen nicht Pflicht (nur bei gewerblichen Fahrzeugen). Ob mit der Neuregelung der Prüfverfahren, die G607 dann in Folge auch Teil der HU bei Wohnmobilen wird, ist ebenfalls noch nicht klar.


    Eine Gasprüfung würde ich auf jeden Fall trotzdem machen lassen. Das Prüfheft liegt ja dem Fahrzeug bei und ich denke nicht, dass ein Prüfer einen Eintrag verweigert. Bisher waren die Messmittel ja auch ok, warum sollten die jetzt plötzlich nicht funktionieren.


    Eine Plakette kannst Du dir selbst machen, oder im Netz bestellen. Ist ja keine amtliche Plakette, sondern nur ein von außen sichtbarer Hinweis, dass eine Gasprüfung erfolgt ist.


    Gruß
    Olaf

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  • Morgen in die Runde,


    Olaf:"Man ist hier nur für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zuständig, nicht für die Einbauten im Fahrzeug."


    Als Genzes betrachtet ist das schon so zu interpretieren das auch das, was im Fahrzeug eingebaut mit fährt, sicherheits relevant ist.


    .... .... ....


    Ob ein TÜV oder DEKRA oder sonst was "jogi" da einfach eine Gasprüfung machen darft ist die größere Frage. Eigenltich muss man dafür ne zusatz Qialifikation haben. ... ... die würd ich mir da mal zeigen lassen.


    ...


    Auf dem Tüv PApier wird die nicht eingetragen, da ja in der gelebten Praxis, ob jetzt richtig oder flasch sei mal hingestellt, das in das Büchlein eingetragen wird, oder auf nem Blatt papier mit stempel ausgehändigt wird.

    Grüße Sebi
    °°LazyDaisy°° Hobby A55GS deluxe 130PS2,3L, Beiboot 50ccm, Kühlschrank voll Bier, und immer einen guten SingelMalt mit an Bord.

  • Hallo Sebi,


    die Anerkennung zum Sachkundigen(G 607) erlag ich durch einen zweitägigen praxisorientierten und erfolgreich absolvierten Grundlehrgang.


    Der Sachkundigen Nachweis ist auf fünf Jahre befristet, nach Ablauf der Frist muss ich einen sogenannten Auffrischungslehrgang (wegen neustem Stand der eingebauten Technik) erfolgreich abschließen.


    Gruß Erich
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  • Hallo in die Runde,
    ist ja alles schön und gut, ob mit Prüfung oder ohne Prüfung , mir geht es eigentlich um meine eigene Sicherheit. Darum mache ich automatisch alle 2 jahre eine Gasprüfung. Habe damit mein Gewissen beruhigt, und falls einer nachfragen sollte,habe eben eine Prufungsbescheinigung.
    Sind zur Zeit in Ägypten und freue mich schon auf unser Womo.

    Merve und Hans-Ulrich
    Wir geniessen das Leben mit einem Hobby Limited Edtition T650 ESC,(Bj 2012,) übernommen 22.11.2016 mit 29.213 km
    Sept 17- 34500 km, Mai 2020 -57.204 km, Mai 2022 73.922 km, Juli 23 -83070 km

  • Hallo Ihr 2,


    eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage versteht sich von selbst. Alles andere wäre purer Leichtsinn.


    Viel Spaß noch bei den Pharaonen


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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  • Moin zusammen,


    Durch die aktuelle Berichterstattung wird hier tatsächlich die Annahme verbreitet, dass eine Gasprüfung nicht notwendig sei.


    Das ist natürlich völliger Unsinn. Das Problem der Prüfer ist, dass die Prüfmittel einer bestimmten Norm nicht immer entsprechen und manche keiner regelmäßigen Eichung unterliegen. Damit wäre eine Prüfung nach den Vorgaben eben nicht anerkannt. Somit kann es keine Abnahme im Rahmen einer HU geben.


    Aber die Prüfmittel haben die letzten 30-40 Jahre ihren Dienst verrichtet und können das natürlich auch jetzt.


    Es betrifft übrigens nicht Vordergründig die Gasprüfung an den Einbauten im Wohnmobil, sondern der Hauptgrund ist die Prüfung der Gasanlagen bei Verbrennungsmotoren. Diese sind, im Gegensatz zu der Wohnmobilanlage, explizit in der Verordnungen zur HU vermerkt. Weil durch die vorhandenen Prüfmittel diese aber nicht nach HU Vorgaben geprüft werden kann, hat man die gesamte Gasprüfung aus den Prüfvorgaben für eine HU im Moment herausgenommen.


    Aus diesem Grund aber jetzt auf eine Gasprüfung der Einbauten zu verzichten, wäre purer Leichtsinn.


    Gruß
    Olaf

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  • Guten Morgen Olaf, Guten Morgen allerseits,


    in Kurzform die gesetzlichen Grundlagen erklärt.


    Europaweit gilt ab dem 1. Oktober 2004 eine einheitliche gesetzliche Reglung für das Betreiben einer Verbrennungsheizanlage, für flüssigen und gasförmigen Brennstoff.


    Diese basierend auf folgende:


    EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG hier.


    Im Recht der Europäischen Union ist eine erlassene EU-Richtlinie ein Rahmengesetz, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtethier.


    National werden die EG-Richtlinien von den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden entweder durch eigene nationale Gesetzgebung oder durch einen Verweis auf die EG-Richtlinien umgesetzt.


    Das unmittelbar anwendbare Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor jeglichem nationalen Recht.


    Die Zuständigkeit für die Verwirklichung liegt, bei der oben erwähnten EG-Richtlinien, beim Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.


    Prüf- und Überwachungsaufgaben wahrzunehmen, obliegt den einzelnen Bundesländern.
    Die wiederum können staatliche sowohl auch private Überwachungsorganisationen(ÜO) damit beauftragen.


    Diese EG-Richtlinien sind meistens recht allgemein verfasst, sodass konkrete technische Anforderungen aus Regelwerken abgeleitet werden müssen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln.


    Bei der Umsetzung kommt zur Geltung bezogen auf Heizungsanlage im Wohnmobil,


    die Technische Reglung für Flüssiggas (TRF) und DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949


    Die Richtlinie 2001/56EG erweitert den Anwendungsbereich
    der Richtlinie 78/548/EG diese galt nur für Heizungsanlagen, die den Motor als Wärmequelle nutzen.


    Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen, alle zwei Jahre, nach G 607/EN 1949 unterzogen werden musshier.


    Um Gesetzes konform zu der EG-Richtlinie zu gehen, mussten innerstaatliche Änderungen Richtlinien für die Durchführung von Hauptuntersuchung (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO vorgenommen werdenhier.


    Ebenso wurde das Arbeitsblatt der G 607/EN 1949 überarbeitet.hier


    Somit war der Drops gelutscht,meinte man.


    Aktuelle Fragen und Antworten zur Aussetzung der G 607/EN 1949 hier .


    Gruß Erich


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  • Hallo Erich,


    Du hast Dir viel Arbeit gemacht. Ich habe diese Seiten im vorletzten Jahr auch schon einmal alle durchgearbeitet.


    Daher habe ich zu Deinen Sammlungen einen Einwand:


    Die EN sagt nur aus, wie die Gasanlage ausgeführt sein muss. Ohne dass die Einbauten dieser Gasanlagen den „neuen“ Anforderungen entspricht, darf keine Typengenehmigung mehr für das Fahrzeug erteilt werden.


    Allerdings hat es DVGW durch reine Lobbyarbeit im Oktober 2018 geschafft, die G607 in die Vorgaben der HU Prüfung aufzunehmen.


    Das habe ich jetzt erst durch Deinen Link erfahren und muss hier meine vorherigen Aussagen revidieren.


    Alles was vor 10/2018 gesprochen wurde, war somit aber nicht falsch. Diese Situation war bis heute mein aktueller Kenntnisstand.


    Jetzt hat man aber das Problem, dass die Prüfer tatsächlich eine HU ablehnen müssten, wenn keine Gasprüfung vorliegt. Wenn man nun vor Ort aber nicht über die richtigen Prüfmittel verfügt, würde das dazu führen, dass eine HU Abnahme nicht erteilt werden kann.


    Würde mal sagen, dass sich der DVGW hier keine Freunde gemacht hat. Aufgrund der nicht geeichten oder richtigen Prüfmittel, fahren viele Fahrzeuge jetzt nämlich komplett ohne Gasprüfung. Ob das minder gefährlich ist???


    Der DVGW ist mit seiner Lobbyarbeit keine Interessenvertretung aller, sondern nur von seinen Mitgliedern. Das ist schon erstaunlich, dass man sich in Flensburg hier hat überreden lassen....


    Ich werde meine Gasprüfung weiterhin bei einer freien, nicht dem Lobbyverein angehörenden Organisationen durchführen lassen.



    Gruß
    Olaf

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  • Moin zusammen,
    mag ja sein wie will, die mobilen Überwachungsorganisationen, die die Werkstätten hier bedienen führen die Gasprüfung selbst nicht durch ( keine Zeit ). Wenn das Prüfheft nicht geführt ist gibt es keine "TÜV" Plakette, gleich wie bei der AU, die im Regelfall auch von der Fachwerkstatt ausgeführt wird. Hier wird das in Zusammenarbeit zwischen einem WoMo Fachbetrieb und in meinem Fall der Fiat Werkstatt erledigt. Das geht völlig geräuschlos.
    Bei den ortsfesten Überwachungsvereinen sieht das möglicherweise anders aus. Ob es die HU ohne Gasprüfung gibt wage ich zu bezweifeln. Ist für mich kein Thema, da schon aus versicherungsrechtlichen Aspekten die Gasprüfung unverzichtbar ist.
    Wir haben im letzten Herbst in Bad Sassendorf um ca. 20:30 Uhr miterlebt wie sich das anhörte als unser Standnachbar seine Wohnwagen - Heizung in Betrieb genommen hat. Ein Stück vom Abgaskamin wollte in die Erdumlaufbahn, schepperte dann auf die Straße des Campingplatzes. Dann breitete sich Brandgeruch aus.
    Zum Glück blieb es dabei, kein weiterer Schaden.
    Gruß
    Schorsch

  • Hallo allerseits,


    Gasanlagen werden weithin beim der HU - Untersuchungen auf unzulässige, beschädigte oder auch mangelhafte installierte Teile untersucht.
    Und können wie bisher bei Mängel zum ko. für die HU- Plakette führen.


    Hier nachzulesen


    Gruß Erich


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  • Hallo,
    für 2023 wird halt dann so ein Bürokraten- und Lobbyisten-Monster herauskommen, wofür wir dann das 3-fache an Aufwand und Gebühren aufbringen müssen.
    Mit kaum realer Verbesserung an der Sicherheit. ...

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