Abschalteinrichtung EuGH-Urteil

Feiertag?
  • Hallo Heiner,


    warum immer die Aufgeregtheit von Dir, wenn es um den Diesel Skandal geht?


    Im Januar 2021 war der erste Gerichtstermin am Landgericht Freiburg anberaumt.
    Bei diesem Termin ging es um die erste mündliche Verhandlung, um mehr nicht. Folge dessen kann es noch nicht zu einer Urteilsverkündung kommen, das zur Richtigstellung.


    Die Kernaussage meines Beitrages bezog sich auf den Grund des neuen Sachverhaltes, der sich aus den Schreiben von Kraftfahrt-Bundesamt ergibt.


    Auch ist mir die Stellungnahme (Pressemitteilun) zur Sache von Stellantis Fiat bekannt.


    Gruß Erich

  • Moin zusammen,


    irgendwie habe ich immer noch den Eindruck, dass hier eine Sache sehr hochgekocht wird. Nach der ersten mündlichen Verhandlung am Freiburger Gericht, war der Kommentar der Klageanwälte wie folgt:


    "Wie Klägeranwälte verlautbaren, hat das Gericht Zweifel, ob der Skandal bei Fiat mit dem von VW vergleichbar ist. Am 26. Februar 2021 soll das Urteil verkündet werden."


    Die Zweifel bestehen wohl darin, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob es sich um eine eventuell falsche/grenzwertige Auslegung der gesetzlichen Vorgaben, oder um vorsätzlich begangenen Betrug handelt.


    Dieser müsste erst einmal festgestellt werden, um überhaupt eine Entschädigung einklagen zu können.


    Wenn man sich allerdings die Verteilung bei den bisherigen Klägern anschaut, dann ist es unverkennbar, dass ein bestimmtes Klientel heraussticht. 90% der Kagen kommen von Wohnmobil Besitzer*innen. Da haben die Diskussionen in den verschiedenen Foren und die geschürte Angst wohl deutlichen Anteil dran.


    Insgesamt sind in dem betroffenen Zeitraum Hunderttausende Fahrzeuge mit den Motoren zugelassen worden, jedoch hat sich nur ein Bruchteil überhaupt dem Klageweg angeschlossen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Olaf
    Genau so ist das es wird nur Angst verbreitet.Die Motoren wurden Abgenommen und es wird kein Motor stillgelegt das gabs bei den PKWs auch nicht..Wenn man hier ins Forum geht und einer meint er muss wieder über das schreiben dann soll er das tun aber nur mit fakten die auch zu treffen und nicht immer mit einem Link von Rechtanwälten die es nur aufbauschen.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Hallo Olaf,


    es trifft zwar zu, dass das Landgericht Freiburg Zweifel an der Vergleichbarkeit zwischen Fiat Chrysler, Automobiles (FCA) und VW Skandal geäußert hat.


    Aber vordergründig wurde die Frage der Zuständigkeit geklärt.


    Von FCA Germany AG wurde versucht, die Zustellung der Klageschriften mangels Zuständigkeit abzuweisen.


    Mir ging es alleine nur darum aufzuzeigen, das durch das EuGH-Urteil und dem neu formulierten Grund der Rückrufaktionen bessere Chance für Rückabwicklung gegeben sind.


    Gruß Erich
    ____________________________________________________________________
    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
    ___________________________________________________________________
    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Zitat

    Wenn man hier ins Forum geht und einer meint er muss wieder über das schreiben dann soll er das tun aber nur mit fakten die auch zu treffen und nicht immer mit einem Link von Rechtanwälten die es nur aufbauschen.


    Hallo Heiner.


    Wenn du mich kritisierst, dann muss ich irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.


    Hab noch einen schönen Tag.


    Gruß Erich

  • Hallo,


    die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen gegen betrugsmäßige Abschalteinrichtungen auf dem Prüfstand wie z.B. gegen VW mit dem Motor E189.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/4659024
    Hab bis heute noch nicht verstanden, weshalb man sich da als Kläger 'beteiligen' sollte. Mit welchem Vorteil?


    Das hat NICHTS zu tun mit dem Thema EuGH-Urteil dieses Threats.


    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, wenig Details sind bekannt, ein paar Motornamen (Multijet xx), ein paar Motornummern.


    Alles andere ist Hype, auch die der Rechtsanwälte, die das 'VW-Geschäft' weitertreiben wollen, zu ihren Gunsten.
    Sie fordern insbesondere uns emotional 'investierte' Mobilisten auf, mitzumachen...
    Mit Drohung der 2-jährigen Verjährungsfristen gegenüber den Händlern (und die können ja nix für).


    Wir persönlich kämen vom Regen in die Traufe, nach dem Tiguan von VW und nun dem Ducato 6b von 2018/19.


    Ich seh das mal erst entspannt, was da am Ende noch an 'Konkretem' herauskommt.
    Wir haben auch beim Tiguan NICHT gegen den Händler sondern gegen VW geklagt.
    Hätten wir uns nicht auf den Rat der Rechtsanwälte verlassen, hätten wir 50% mehr Entschädigung bekommen.


    Aber eigentlich hoffe ich, dass der Spuk an uns 'vorbei geht'.
    Manchmal hab ich das Gefühl, ja NEIN: die Erfahrung, dass manche Probleme/Ärger auch 'herbeireden' ???


    Und schon gar nicht lassen wir uns den Spaß mit dem Wohnmobil und den Freunden nicht verderben.


    Grüße,
    Charly


    PS: H.-G. hat auch Recht: Wir hatten eine Gute Zeit... :)

  • Hallo Heiner,
    Das mit der Garantie habe ich auch erfahren. Nach 1 und 1/4 Jahr war die Garantie abgelaufen.
    Gruß
    Klaus

    Hobby Premium Van 65 HGE
    Ich wünsche Euch allen immer eine Knitter freie Fahrt und Spaß am Hobby.

  • Moin,


    war zu erwarten.
    Die Polemik der Anwaltskanzlei ist aus meiner Sicht fragwürdig.
    Warum gerade Wohnmobilisten hier mehr betroffen sein sollen, als der Fahrer eines Fiat oder Chryslers, erschließt sich mir nicht.


    Die Anwälte haben in den Wohnmobilisten ein Klientel mit Empörungspotential gefunden. 90% der Kläger kommen aus diesem Bereich.
    Den hunderttausenden anderen Fahrern geht das Thema am ... vorbei.


    Noch ist gar nicht erwiesen, ob es überhaupt ein "Abgas-Skandal" ist. Das KBA hat ja bisher von allein gar keine Anstalten unternommen. Und man sucht weiterhin Kläger im die Sache unnötig aufzubauschen.

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Moin,


    im Prinzip hast Du sicher Recht, Olaf. Die Anwaltskanzleien wittern die nächste Beute.


    Dennoch deutet meines Erachtens doch so einiges darauf hin, dass am Ende der BGH eine vorsätzliche Manipulation feststellen wird. Die Frage ist, wann....

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
    Behandle Deine Mitmenschen immer so, wie Du auch gern behandelt werden möchtest!

  • Hallo Hartmut und Olaf


    Ihr seht das auch mit offenen Augen wie es ist.
    Wer sich mal genau die Motorsteuerung angeschaut hat der weiss was unser Steuerungssystem von Fiat Ducato kann,weil vielen ist das garn nicht bewusst dass unsere Fahrzeuge ein Abgespecktes Steuersystem haben.Ich versteh nur eins nicht dass hier Links zu der Angelegenheit mit ins Forum kommen von einer Anwaltskanzlei und dann noch Benzin mit ins Feuer schürren.Wir haben freie Meinungsfreiheit und find das auch gut so und freu mich auch dass viele Automobilbauer mehr im Ausland Protozieren und somit fallen hier im Land auch Arbeitsplätze weg aber daran denken die wenigsten .Wenn diese Rechtsanwälte dann nichts mehr zutun haben wann Klagen Sie dann die Anderen Automobilbauer an und wann kommen die Schiffsmotoren dran.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
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  • Zitat

    Dennoch deutet meines Erachtens doch so einiges darauf hin, dass am Ende der BGH eine vorsätzliche Manipulation feststellen wird. Die Frage ist, wann....


    Hallo allerseits,


    im Diesel-Abgasskandal ist Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) erstmals verurteilt worden.Urteil LG Koblenz hier
    Gruß Erich
    ____________________________________________________________________
    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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  • Moin,


    es scheint sich etwas zu tun, wenn das Urteil rechtskräftig wird... Oh, Oh...

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
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  • Zitat von "Hartmut" post=77870"

    Moin,


    es scheint sich etwas zu tun, wenn das Urteil rechtskräftig wird... Oh, Oh...


    Hab das jetzt schon 3 x gelesen.
    Versteh immer noch nicht, wo der Schaden des Klägers ist? Und unserer?
    Und Fiat/FCA kann das ja nicht so stehen lassen (mit den Folgekosten).


    Restez-Cool
    Charly

  • Moin zusammen, für mich liest sich das so:
    bei dem WoMo des Klägers ist eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden. Das muß durch ein Gutachten belegt worden sein.
    Der Kläger hat daraufhin gerichtlich erwirkt, das sein Fahrzeug zum Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung von ca. 8T€ zurückgenommen wird. Wenn das rechtskräftig werden sollte hat er sein Geld zurück, dafür kein WoMo mehr.
    Gruß Schorsch

  • Naja,
    typisches Rechtsdeutsch.


    Das Urteil erfolgt nicht aufgrund des Nachweises der Manipulation, sondern aufgrund des Versäumnis der Beklagten, der Klage fristgerecht zu erwidern.


    Die vom Richter erwähnte Manipulation ist wahrscheinlich aus der Klage abgeschrieben. Ein Verweis auf ein Gutachten fehlt nämlich gänzlich. Das hätte wahrscheinlich erstellt werden müssen, wenn die Beklagte der Klage widersprochen hätte.


    Selbst wenn das jetzt an das Oberlandesgericht geht, wird maximal über einen Einspruch zu dem Urteil auf Basis des Versäumnis entschieden. Nicht aber über den Klagegrund.


    Das Urteil kann definitiv nicht auf den anscheinenden Betrug übertragen und als Präzedenzfall für die laufenden Verfahren herangezogen werden. Hat damit nämlich gar nix zu tun. Außer, FIAT würde auch hier versäumen gegen die Klagen zu erwidern.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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  • Hallo allerseits,


    Bundesgerichthof trifft erste Entscheidung zum Software-Update.
    Beschluss vom 9. März 2021 – VI ZR 889/20


    HIER dazu Pressemitteilung


    Gruß Erich
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  • Damit hat dann wieder eine höhere Instanz die Klage abgewiesen.


    Diese VW Klage hat aber auch wieder nichts mit dem Thema FIAT zu tun.


    Wird letztendlich aber trotzdem bei den Wohnmobilen mit Fiat Motoren irgendwann auch so enden.


    Frage mich die ganze Zeit, was das Theater eigentlich soll. Welcher Schaden ist wem entstanden?


    Im Moment werden Euro 5 und Euro 6 Gebrauchtfahrzeuge zu Mondpreisen gehandelt. Da bekommt man für einen Jahres- oder 2 Jahreswagen Verkaufspreise auf dem Wohnmobil Markt erzielt, davon hätte man vor 4-5 Jahren nur geträumt.


    Viel Rauch um NICHTS.
    Aber die Anwälte der bekannten Kanzlei spielen mit dem Empörungspotential der Besitzer. Völlig egal ob da ein Schaden entstanden ist oder nicht. Man schürt das Gefühl, betrogen worden zu sein. Und wenn man dabei eventuell auch noch Geld abkassieren kann, dann ist der empörte Bürger gerne dabei.


    Persönlich halte ich das alles für eine Farce. Und überflüssig wie ein Kropf....


    Gruß
    Olaf

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  • Hallo allerseits,


    Zur mündlichen Verhandlung das schriftlichen Urteil


    LG Freiburg Urteil vom 26.2.2021, 14 O 333/20 HIER


    Gruß Erich
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  • Hallo Erich,


    da könnte man jetzt vereinfacht sagen, dass die Anwaltskanzlei die Klage nicht ausreichend formuliert hat und das Gericht daher die Klage mangels Nachweis abweist.


    Für alle, die jetzt den großen Geldfluss oder gar die Möglichkeit zur Rückgabe des Fahrzeugs gesehen haben, dann wohl eine herbe Enttäuschung.


    Sehe jetzt keinen Hinweis auf Möglichkeit eines Einspruchs. Aber die Urteilsbegründung ist sehr detailliert, sodass sich eine höhere Instanz dem Wohl anschließen würde.


    Gruß
    Olaf

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