Gasflasche befüllbar

Feiertag?
  • Hallo Erich,


    das Thema hatten wir mehrfach.


    Beides sind keine Verordnungen, sondern es handelt sich um ein Merkblatt eines Vereins, dem DVGW. Dieser ist eine Lobbyorganisation und keine gesetzgebende Institution.


    Wenn das so wäre wie Du schreibst, würden tausende Fahrzeuge ohne gültige Zulassung fahren und seit November 2017 auch reihenweise keine Abnahme bei der HU mehr bekommen.


    Die ECE R67-01 regelt die Ausführung des Druckbehälters, nicht dessen Einbau bzw. die Aufforderung zur Eintragung.


    Allein die beiden in diesem Thema benannten Fachbetriebe bauen zig solcher Anlagen pro Woche ein und keine davon wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Rainer, hallo Olaf.Rainer


    Rainer


    Bei einem ortsfesten Einbau wird die Gasflasche zu einem fest verbauten Tank und wird als ein Teil des Fahrzeugs angesehen. Tauschflaschen gelten als Ladung.


    Olaf du schreibst doch:

    Zitat

    Eine Gastankflasche gilt als Gastank und ist eine Erweiterung der Gasanlage im Aufbau des Fahrzeugs.


    Die ECE-R67/01 hat doch den Sinn und Zweck dass nur Sicherheitsrelevant(zertifizierte) Bauteile und nicht von minderer Qualität in eine Gasanlage eingebaut werden dürfen.


    Des Weiteren schreibst du:

    Zitat

    …… Es handelt sich per Definition um einen Gastank mit einer entsprechenden Befüllanlage, welche im Übrigen in der Ausführung identisch mit den Gastanks bei Gas betriebenen Fahrzeugen ist.


    Es bestehen zwischen uns was die Definition Gastank betrifft offensichtlich keine unterschiedlichen Auffassungen.
    In die Gesetzgebung fließen die erarbeiten Grundlage aus dem DVGW-Regelwerk und der DIN-Normen ein.
    Diese hohe fachliche und technische Qualität der Normungs- und Regelsetzung schaffen doch Rechtssicherheit, deshalb ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar das du so negativ (wiederholt)über den DVGW schreibst.


    Gruß Erich
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    Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Moin Erich,


    bezüglich des DVGW muss ich dir leider widersprechen. Der DVGW ist ein eingetragener Verein und er ist, wie Rainer schon ganz richtig geschrieben hat, eine reine Lobby-Organisation.


    Das kannst du auch sehr deutlich an der Satzung erkennen:Der Interessensverband (DVGF e.V.) will in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien bei der Schaffung von Normen und Regelwerken mitwirken und die Mitgliedsfirmen aktuell über die wesentlichen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen beraten. In Zusammenarbeit mit Politik, Behörden und weiteren Institutionen sollen Programme und Vorschläge für den rationellen Einsatz von Flüssiggas entwickelt und Szenarien zu Marktperspektiven erarbeitet werden.


    Der DVGF vetritt im Wesentlichen die Interessen der Flüssigasabfüller und die wollen Tauschflaschen befüllen und tauschen.


    Daneben gibt es den BFG (Bundesverband für Gasanlagentechnik, auch Lobby), der unter anderem die Hersteller von Tankflaschen vertritt. Und dazu gibt es eine sehr interessanten Artikel im Flüssigasmagazin: https://www.fluessiggas-magazi…nlagenpruefung-nach-g607/


    Fakt ist, wie hier schon oft geschrieben: wir dürfen unsere Tankflaschen (wenn vorschriftsmäßig eingebaut) betreiben und betanken. Und da es eine Abnahme vom TÜV dazu gibt, auch ohne zusätzliche Abnahme und auch ohne Eintragung in die KFZ-Papiere.


    LG Uli

  • Hallo Uli


    Es ist ja nicht nur die ECE-R 110 beteiligt sondern die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung und die Fahrzeugteilverordnung.


    Zitierungen von/aus § 22 a – Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung(StVZO)

    Zitat

    (4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.


    Zitierungen von/aus § 13 FzTV

    Zitat

    Erteilung der EinzelgenehmigungDie Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) erteilt die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe von Ort und Datum vermerkt: "Einzelgenehmigung erteilt". Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind in den Vermerk aufzunehmen. Wird das Fahrzeugteil an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger verwendet, so ist die Einzelgenehmigung in den Fahrzeugbrief und in den Fahrzeugschein einzutragen und in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen kenntlich zu machen.


    Wenn du dich mit der Materie und den Regeln auseinandergesetzt kannst du mir sicherlich sagen ob damit neben den Gastanks auch die Gastankflaschen einzubeziehen sind


    Gruß Erich
    ________________________________________
    Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen

  • Moin Erich,


    ich gehe mal davon aus, dass die StVZO nicht bei Einabuten, wie zB. einer Gastankflasche greift. Wenn das so wäre, müssten ja alle mit Gas betriebenen Einbauten (Kühlschrank, Heizung, Herd) auch in der Zulassung aufgeführt werden.


    Ich habe selbstverständlich immer alle relevanten Zertifikat der Tankflaschen dabei. Ansonsten war ich unlängst bei TÜV zur HU und der Prüfer hat sich dabei auch meine Tankflaschen angesehen und war absolut zufrieden mit meiner Installation.


    Er hat sich sehr ausführlich mit der Technik unseres Optima beschäftigt und nachdem er die Plakette erneuert hat, fragte er sehr ernsthaft, ob ich ihm das Auto nicht verkaufen wolle.


    LG Uli

  • Moin Moin, auch bei uns werkeln jetzt 2 AluGas-Flaschen. Erste Wochenendtour erfolgreich gemeistert. Erstens bequem, zweitens günstiger und drittens safe für das Ausland. Sicher, die Investition amortisiert sich erst nach 937 Tauschflaschen (LPG rd. 1,- und Füllgas rd. 2,-), bei 6 Flaschen pro Jahr also schon nach gut 156 Jahren ;)
    Wenn wir in Rente gehen verbrauchen wir vermutlich mehr, aber erleben werden wir den Breakeven never, aber darum geht es ja auch nicht. Der Breakeven könnte sich deutlich nach vorne schieben, denn nun habe ich einen Flaschenauszug sowie 2 Tauschflachen zu verkaufen. Bei Interesse PN. Versand logischerweise nicht.

    Grüße von Beate & Christoph


    Wir sind unterwegs mit einem Hobby Optima Premium T65 GE Silverline. 2 x 100 W Solarpanels, MPPT-Laderegler, 2000W Wechselrichter, Lithium Aufbaubatterie 150 AH, Duo-Control, Luftfederung an der HA, Truma Aventa Compact, ALUGas.

  • Moin zusammen,
    da das Thema ja immer wieder aufkocht und weiterhin teilweise die Meinung besteht, der Einbau wäre „illegal“ bzw. würde nicht der Gesetzgebung entsprechen, nachfolgend ein Foto meiner Prüfbescheinigung.



    Die Gastankflasche habe ich 2017 eingebaut und im Rahmen der notwendigen Gasprüfung in das Heft eintragen lassen. Wiederholungsprüfung war vorletzte Woche. Da das Prüfheft voll war, wurde ein Beiblatt angetackert. Dieses sogar mit TÜV Süd Zeichen.


    Lasst Euch nicht verrückt machen. Wer es sich zutraut, der kann die Anlage selbst einbauen und bei der nächsten Prüfung ins Heft eintragen lassen. Ansonsten gibt es genügend Werkstätten in D, welche den Einbau und die Eintragung vornehmen.
    Definitiv aber wird das keinen Einfluss auf die HU haben. Sonst wäre unser Fahrzeug mittlerweile 4x nicht über den TÜV gekommen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hi,
    so ist es! Lasse 2 Alu Tankflaschen Mitte November einbauen. Bekomme eine Einbaubescheinigung und einen Eintrag ins gelbe Prüfheft. Habe zwar noch kein Prüfheft (ist beim Neufahrzeug wohl nicht mehr dabei, nur die Erstbescheinigung von Hobby), wird aber jetzt ausgestellt. Das war es dann.

    Gruß Alois
    Opt. Ont. Ed. V65 GE(2022),Citroen 165 PS, 06/22, Rahmenfenster, große Dachluke Schlafber., zus. USB Anschl. u. Steckdosen, 2. Batterie, Heckstützen, Außensteckd.12/220V/Sat., Eingangst. mit Fenster, Truma DuoControl, 2 Alu-Tankflaschen 14 kg, Thule Lift man., „Prick Stop“ Fahrertür

  • Hallo,
    es ist vollbracht. 2 x 14 KG Alu Gastankflaschen sind eingebaut. Gelbe Prüfheft wurde ausgestellt. Firma hat wie abgesprochen eingebaut. Sehr guter Service.
    Das Schleppen hat jetzt ein Ende. Betriebswirtschaftlich natürlich eine Katastrophe
    Den Tankflaschenauszug werde ich jetzt verkaufen. Ich denke nicht, dass mal ein Nachfolgenutzer den wieder einbauen will.

  • Zitat von "kalle0401 post=94551 userid=5115"

    Hallo Alois,
    sieht alles sehr gut aus. Ich hätte nur nicht die Betankung nach aussen gelegt.
    Aber das ist ja vielleicht Ansichtssache.


    Gruß Kalle


    Hi Kalle,
    war vorher davon ausgegangen, dass ich beim Tanken dann die Klappe nicht öffnen brauche. Adapter sind im Fahrzeug. Aber später erst erfahren, dass die Flaschen ja immer erst geschlossen werden müssen. Das kannte ich bisher nicht. Hatte einen Unterflurtank. Jetzt ist es zu spät.

    Gruß Alois
    Opt. Ont. Ed. V65 GE(2022),Citroen 165 PS, 06/22, Rahmenfenster, große Dachluke Schlafber., zus. USB Anschl. u. Steckdosen, 2. Batterie, Heckstützen, Außensteckd.12/220V/Sat., Eingangst. mit Fenster, Truma DuoControl, 2 Alu-Tankflaschen 14 kg, Thule Lift man., „Prick Stop“ Fahrertür

  • Hallo Alois,
    das habe ich allerdings auch noch nicht gehört, das man die Flaschen beim Betanken schliessen muss.
    Wenn meine zu sind, bekomme ich da auch kein Gas rein ;)


    Gruß Kalle

  • Hallo Kalle,
    wenn Du Dir das Multiventil anschaust wirst Du erkennen, dass der blaue Griff nur das Ausgangsventil zum Fahrzeug schließt.
    Das Ventil muss beim Betanken geschlossen sein um Beschädigungen an der Gasanlage bzw dem Regler zu verhindern.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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  • Moin Alois,


    grundsätzlich finde ich auch, dass Deine Installation gut aussieht.
    Ein wenig meckern muss ich aber doch.
    Deine Flaschen stehen direkt auf den Gittern der Abzugsöffnungen im Boden des Gasfachs und schränken dadurch den freien Querschnitt deutlich ein.
    Ich habe diese Problem umgangen, indem ich die Tankflaschen auf Kanthölzer (2,5 cm hoch) gestellt habe.


    LG Uli


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