Hallo Erich,
das Thema hatten wir mehrfach.
Beides sind keine Verordnungen, sondern es handelt sich um ein Merkblatt eines Vereins, dem DVGW. Dieser ist eine Lobbyorganisation und keine gesetzgebende Institution.
Wenn das so wäre wie Du schreibst, würden tausende Fahrzeuge ohne gültige Zulassung fahren und seit November 2017 auch reihenweise keine Abnahme bei der HU mehr bekommen.
Die ECE R67-01 regelt die Ausführung des Druckbehälters, nicht dessen Einbau bzw. die Aufforderung zur Eintragung.
Allein die beiden in diesem Thema benannten Fachbetriebe bauen zig solcher Anlagen pro Woche ein und keine davon wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Gruß
Olaf