Hallo allerseits.
In Teil 1 Feld 21 der Kfz Zulassung – Bescheinigung unter sonstige Vermerke werden seit ungefähr 4 Jahre bereits ab Werk eingebaute Gastanks eingetragen
Macher Orts werden bei den Prüforganisationen frühere bzw. nachträgliche eingebaute Gastanks nachgetragen.
Das gelbe Heft hat immer noch Bestand für nicht in dem Kfz- Schein eingetragenen Brauchgastanks.
Ein Gastank für die Fahrzeugversorgung (Antrieb) jedoch muss eingetragen werden.
Gruß Erich