Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe hier kann mir jemand ( oder gerne auch mehrere ) meine Verunsicherung nehmen. Ich habe an meinen Optima Ontour Edition V65 ( Bj 2021 ) im Sommer eine starre Anhängerkupplung einbauen lassen. Eine Eintragung im Fahrzeugschein hat der Händler nicht veranlasst. Auf meine Reklamation hin, als ich das Fahrzeug abholte, erhielt ich die Antwort, das sei seit ca 3 Jahren nicht mehr erforderlich. Auch eine ABE benötige ich nicht.
Als ich jetzt mein Fahrzeug im Winterlager unterstellte behauptete der Betreiber eine Eintragung im Fahrzeugschein sei auf jeden Fall erforderlich, da sich ja an der Länge des Fahrzeugs etwas ändert.
Vielleicht hat ja hier jemand eine Antwort. Vielen Dank jedenfalls schon mal jetzt.
Viele Grüße
Rainer