Eintragung Anhängerkupplung im Fahrzeugschein

Feiertag?
  • Liebe Forumsmitglieder,
    ich hoffe hier kann mir jemand ( oder gerne auch mehrere ) meine Verunsicherung nehmen. Ich habe an meinen Optima Ontour Edition V65 ( Bj 2021 ) im Sommer eine starre Anhängerkupplung einbauen lassen. Eine Eintragung im Fahrzeugschein hat der Händler nicht veranlasst. Auf meine Reklamation hin, als ich das Fahrzeug abholte, erhielt ich die Antwort, das sei seit ca 3 Jahren nicht mehr erforderlich. Auch eine ABE benötige ich nicht.
    Als ich jetzt mein Fahrzeug im Winterlager unterstellte behauptete der Betreiber eine Eintragung im Fahrzeugschein sei auf jeden Fall erforderlich, da sich ja an der Länge des Fahrzeugs etwas ändert.
    Vielleicht hat ja hier jemand eine Antwort. Vielen Dank jedenfalls schon mal jetzt.


    Viele Grüße
    Rainer

  • Hallo Rainer,
    guckst du Internet "Anhängerkupplung eintragen lassen".
    Dann kommst du auf verschiedene Seiten.
    Hier kannst du dann lesen, dass die Eintragung nicht erfoderlich ist, wenn die Anhängerkupplung eine EU-Zulassung hat. Hierzu liegt normalerweise ein Schreiben bei, auf dem die Zulassungsnummer, beginnend mit e 1.00- steht.
    Eventuell ist auch nur ein Typenschild an der Anhägerkupplung mit einer entsprechenden Nummer.
    Liegt keine EU-Zulassung vor, muss sie von einem Sachverständigen (TÜV, Dekra usw.) eingetragen werden.

  • Hallo ,
    ich habe mal beim TÜV nachgefragt und habe als Antwort bekommen :
    Fahrzeuge mit einem EZ - Datum nach dem 01.01.2000 brauchen keine Eintragung , aber es muß ein Gutachten für die Anhängerkupplung mitgeführt werden . Dieses Gutachten ist oft mit in der Montageanleitung . Ich wurde bei der HU auch schon mehrfach danach gefragt bei verschiedenen Prüfstationen und Fahrzeugen .


    LG
    Andreas

    Gruß von Mops Teddy , Bianca und Andreas


    Knaus SUN I 900 LX , Skyteam Gorilla 125

  • Ich kenne es auch nur so, dass die AHK nur dann eingetragen werden muss, wenn keine Zulassung oder E-zeichen vorhanden ist.
    Oder aber es fehlen in den bisherigen Papieren (Fahrzeugschein oder Brief) Angaben über Anhängelasten.

  • Vielen Dank an alle, die geantwortet hanen. Ich sehe jetzt schon klarer. Auf dem Typenschild auf der AHK ist eine EU Zulassungsnummer. Ich brauche also keine Eintragung.
    Viele Grüße
    Rainer

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