Hallo Hobby-Forum,
ich wünsche Euch ein frohes Neues Jahr und viele schöne Erlebnisse mit Euren Hobby-WoMos.
Ich spiele mit dem Gedanken, die Optik unseres HOOE durch einen Ausstausch der Leichtmetallräder zu ändern und habe einige Frage zum Interpretieren der Angaben aus dem ABE/Gutachten. Ich hoffe, hier im Forum sind Experten zugegen, die das professionelle Hintergrundwissen haben, um eine verlässliche Antwort zu geben. Ich möchte vermeiden, das es nach dem Kauf eventuell Probleme mit der Freigabe gibt, daher stelle ich vorher meine Frage zur Diskussion und hoffe auf Feedback von den "Wissenden".
Bei http://www.ramto.de habe ich eine Rad-Ausführung entdeckt, die mir sehr gut gefällt und die laut Internet-Darstellung auf deren Homepage eine Freigabe für die Wohnmobile auf Ducato/Boxer/Jumper-Basis haben soll. Es handelt sich um die MAK Load5 6,5Jx16H2 mit Lochkreis 118/5. Dazu gibt es ein Gutachten zur ABE Nr. 50784 nach $22StVZo vom TÜV Pfalz/Rheinland Group vom 08.09.2016. Ich hänge es mal an diesen Thread an.
Aus der Auflistung an Fahrzeugtypen habe ich folgenden Ausschnitt als für mich relevanten Teil rausgesucht:
Im CoC-Dokument von PSA ist für das unfertig-aufgebaute Grundfahrzeug die Typnummer e3*2007*46*0051*18 angegeben. Diese ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (vormals Fahrzeugschein) unter Ziffer 22 eingetragen.
Im CoC-Dokument von Hobby ist der fertig aufgebaute Optima Ontour Edition V65GE Modelljahr 2020 mit der Typnummer e13*2007*46*2002*01 angegeben. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung unter Ziffer K eingetragen.
Beide Nummern sind im Rad-Gutachten zur ABE nicht zu finden. Die Ausführung des Rad-Gutachten ist ja vom Datum her auch älter als die Herstellungsdaten von Grundfahrzeug und WoMo.
Ist das Wohnmobil durch den Passus "incl. Facelift 2013" mit erfasst oder muss explizit eine oder beide o.g. Typnummern in dem Rad-Gutachten angegeben sein, damit die Freigabe sauber dokumentiert ist?