Darf man aktuell im WoMo auf Sitzplätzen ohne Gurt Personen befördern? Im Fahrzeugschein steht was von Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze!
Aber es ist nur ein Gurtbock für die Sitze in Fahrtrichtung vorhanden.
Somit zwei Personen in der "Kanzel" und zwei hinten.
Laut meinem Kenntnisstand darf ohne Sicherheitsgurt keine weitere Person befördert werden.
Was hat man denn für alternativen als einen teuren weiteren Gurtbock zu installieren.
Wer weiß was genaues?
WoMo zum Personen befördern?
-
-
Hallo Uwe,
ich habe mich vor einem Jahr intensiv um die Frage gekümmert. Fakt ist, man darf im WoMo, die im Schein eingetragenen Personen, in der Sphinx 8, befördern, wenn entsprechende Sitzplätze vorhanden sind. Die Sitzplätze müssen nicht unbedingt mit einem Gurt ausgestattet sein. Das klingt verrückt, ist aber so. Wie das im Ausland ist, wenn man kontrolliert wird, weiß ich nicht!
Das Thema wurde damals in einem anderen Forum heiß diskutiert. Die Aussagen kamen von ADAC und Polizei, nach genauer Nachfrage.Grüße
Frank -
Halo Frank,
Danke für die schnelle Antwort.
Muss man hier noch mal die Polizei fragen, sicherheitshalber? -
Habe vorhin mit einem Bekannten telefoniert, der ebenfalls eine Sphinx Bj. 2007 hat. Der hat nur 4 Personen eingetragen.
Bei dem Fahrzeugschein den ich vorliegen habe, stehen 8 Personen drinnen.
Wo ist denn da was schiefgelaufen? -
Servus,
ich habe bei mir im Schein geschaut, siehe da, unter 5 steht tatsächlich :
FZ.Z.PERS.B. 8 SPL Wohnmobil.
heißt das jetzt wirklich, dass bis zu 8 mitfahren können?
Zähle ich mal zusammen, dann sind sicher untergebracht 6 Leute, auf der Seitenbank na ja, die Toilette kommt wohl nicht in Frage, also doch max. 6. 4 Personen sowieso, da 2 vorne und 2 mit Gurte vorhanden sind. Das mit den 8 ist wirklich interessant.Gruß
Heiner -
Eventuell sollte man mal jemanden beim TÜV fragen? Oder die bei Hobby. Warum steht bei manchen 4 und bei den anderen 8 Personen drinnen?
-
Hallo Uwe,
die Eintrag von 4 Personen ist mit Sicherheit fehlerhaft. Mit der Seitenbank sind es eindeutig 8 Sitzplätze. Bei Omnibusen gibt es ja auch seitliche Sitzplätze und die sind ja auch vom TÜV zugelassen!
Ich suche mal die Unterlagen von damals raus! Aber die Aussage war damals eindeutig!Grüße
Frank -
Hallo Frank,
ja schau mal, das wäre ja gut. Dann könnte ich ja bei Bedarf meine ganze Bande einladen !!!lg
Heiner -
Hallo Heiner,
Ob Du das willst solltest Du dir überlegen:) -
Hallo,
die Angabe zur Personenbeförderung mit 8 Personen ist falsch. Die Angaben von Hobby sagen aus:
6 Schlafplätze und 4 Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)
6 Sitzplätze durch Zusatzgurtbock (Option)
Dieter -
Hallo Dieter,
die Angaben von Hobby stehen im Prospekt.
Das offizielle Dokument ist der Fahrzeugschein bzw. Brief.
Warum steht dann im Fahrzeugschein 8 Personen wie auch bei Heiner?Es ist mir klar, das früher das Thema Sicherheitsgurte nicht vorhanden war und somit WoMo's die ein gewisses Alter haben nicht mehr der Beschränkung unterliegen.
Ab wenn zwei Sphinx GEMC Bj. 2007 einmal 8 und einmal 4 Personen im Schein stehen haben verwundert mich das schon.
Normalerweise sollten im Schein bzw. Brief die zugelassene Anzahl von Personen stehen. Sonst wäre es ja für die "Grünen" nicht kontrollierbar. -
Hallo zusammen,
Wichtig ist was im Fahrzeugschein unter Ziffer S.1. steht.
Unter Ziffer 5 steht auch bei mir im Fahrzeugschein FZ.Z.PERS.BEF.B.8.SPL. Wohnmobil und unter Ziffer S.1. sind genau 4 Sitzplätze einschließlich Fahrer angegeben.
Grüsse Michael
-
Muss mich korrigieren,
Michael hat recht.
Unter Ziffer 5 steht auch bei meinem Pkw die 8 Personen.
Die Anzahl der zugelassenen Personen steht unter der Ziffer S1. Und da stehen bei mir auch 4 Personen drinnen.:S -
Hallo Dieter,
auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II sind 8 Personen vermerkt. Die von Hobby angegebenen max. Sitzplätze beziehen sich auf die mit Gurten ausrüstbaren Plätze. Für die Seitensitzbank bietet Hobby keine Gurte an. Die von Hobby angegebenen Sitzplätze müssen nicht mit der gesetzlich möglichen übereinstimmen. Ich würde als Hersteller auch nicht ein Wohnmobil mit 8 Sitzplätzen anbieten, wenn ich nur für Plätze 6 Gurte liefern kann.
Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass 8 Personen befördert werden dürfen. Außerdem werde ich um mich eine Bestätigung bemühen, dass nicht für alle 8 Personen ein Gurt vorhanden sein muss.Grüße
Frank65 -
Hallo,
die Angabe im Fahrzeugschein S1 mit 4 Sitzplätzen habe ich auch. Ich glaube aber, dass die 8 Personen maßgeblich sind. Aber das lässt sich klären! Ich werde mich zunächst mit einer schriftlichen Anfrage an den ADAC wenden und euch dann hier informieren.Gruß
Frank -
Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung unter j: ist das Fahrzeug als Mehrzweckfahrzeug (M1)
klassifiziert und kann damit zur Personenbeförderung bis 8 Personen bereit gestellt
werden.Ob es auch so gebaut ist, steht nicht zur Debatte.Hobby hat dieses Fahrzeug normal
nur für 4 Personen zugelassen.Nur die Angabe unter S.1 ist zutreffend.
Dieter -
Hallo,
ich habe soeben eine schriftliche Anfrage in dieser Angelegenheit an einen ADAC-Juristen gestellt und werde euch sobald ich Nachricht habe informieren. Inzwischen bin ich nach Dieters Beiträgen etwas unsicher in meiner Sichtweise geworden. Nach Recherchen in meinen Unterlagen bezieht sich mein Standpunkt auf das Jahr 2004. Trotz alledem finde ich es toll, wie unser Hobbyforum immer wieder für Klärungen sorgt und mich ein Stück weiterbringt.Grüße
Frank -
Hallo Frank,
die Europäische Gemeinschaft hat 1970 die Definition der Fahrzeugklassen erstellt,nach der sich auch Deutschland richtet.
Eine Erklärung über die Klassifizierung von Fahrzeugen findest du unter"Kraftfahrzeug-Wikipedia".
Bei Google unter" Klassifizierung von Fahrzeugen" suchen.
In Deutschland ist diese Definition erst mit Ausgabe der neuen Zulassungbescheinigungen
für uns sichtbar geworden.
Dieter -
Hallo,
eine erste Nachricht zu meiner Anfrage an den ADAC-Juristen habe ich bereits am Montage erhalten, aber meiner Ansicht nach zu oberflächlich. Ich habe dann nochmal nachgehakt, wie es denn speziell im Fall der Sphinx ist mit 8 Sitzplätzen von denen nur 4 mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet sind. Die Antwort steht noch aus. Hier die Antwort des Juristen vom 21.02.11:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Frage, wie viele Personen in einem Pkw befördert werden dürfen, war in der Vergangenheit gesetzlich nicht geregelt. Weder das Fahrerlaubnisrecht noch die Straßenverkehrsordnung beschränkte die Anzahl der tatsächlichen Insassen auf die eingetragenen Sitzplätzen oder die vorhandenen Sicherheitsgurte. Sofern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges eingehalten und der Fahrzeugführer nicht beeinträchtigt wurde, durften mehr Personen mitfahren als Sitzplätze oder Gurte vorhanden sind. Allerdings musste sich der nicht angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden an eigenen Verletzungen anrechnen lassen.Diese Rechtslage änderte sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/20/EG in nationales Recht. In Kraftfahrzeugen dürfen durch die Neufassung des § 21 StVO nur noch so viele Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitze vorhanden sind. Sofern keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten besteht (z.B. Oldtimer), dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Dies gilt nicht für Kraftomnibusse, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx xxxxxxxxxxxADAC Juristische Zentrale
Internationales Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München"Im Anhang die beigefügte Mitteilung des ADAC als pdf-Datei. Hier wie oben wird davon gesprochen "sofern keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten besteht", dürfen nur so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Meine zweite Anfrage richtet sich genau auf diesen Punkt hin: für die 8 Sitzplätze in der Sphinx besteht nur für 4 Sitzplätze Ausrüstungspflicht, sonst wäre ja keine Zulassung zum Straßenverkehr möglich gewesen. Also könnte es sein, dass für die restlichen Sitzplätze keine Gurtpflicht besteht? Mit der Anwort lassen sich die Juristen Zeit, also scheint die Sache doch nicht so klar zu sein!
Warten wir es ab! Ich werde informieren.Viele Grüße
Frank65
-
Selbst bei meinem Van sind 8 Sitze eingetragen. 5 Sitze sind vorhanden. 4 davon mit Gurt ( Fahrer-, Beifahrer-, in Fahrtrichtung 2 am Tisch). Der 5. quer zur Fahrtrichtung am Tisch.
Ein Bekannter ( Polizist) sagte: Fahren nur mit Gurt, also 4 Personen.
Gruß Bus911 Udo.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!