Mauterfassung Österreich

Feiertag?
  • Moin zusammen,
    vergangenes Wochenende hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Bekannten bzgl. der Mauterfassung in Österreich, da er mit seinem Womo öfters Rtg. Österreich, Kroatien, Italien unterwegs ist.
    Er hatte vergangene Woche beim TÜV den Einbau der Luftfederung für die Hinterachse seines Fahrzeuges abnehmen lassen, einhergehend mit der Auflastung von 3500 Kg zGG auf 3850 Kg zGG. Auf Nachfrage informierte der Prüfer ihn, dass er diese Auflastung nicht sofort bei der Zulassungsstelle eintragen lassen müsse, sondern "bei Gelegenheit".
    Frage die sich nun stellte ist, wie, z.B. die ASFINAG in Österreich erkennt (abgesehen von einer tatsächlichen Wiegekontrolle), dass es sich hier nicht mehr um einen 3,5 to. handelt, der mautfrei wäre.
    Hat vielleicht jemand eine Idee hierzu?

  • Hi Bowtie,


    eine nicht ganz vollständige Info des Prüfers: die Änderung ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugdokumenten zu übernehmen. Das Prüfprotokoll (die "Abnahme") ist den Fahrzeugdokumenten beizufügen und berechtigten Personen vorzulegen, also auch der ASFINAG.

    Grüßle


    Charly



    Optima de Luxe T70GE, Mj. 2019, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 177 PS, 2 x 100Wp Solar, 2 x Aufbaubatterie, 2 x Alphatronics-TV, Blaupunkt Naviceiver, Dometic Klima, Dieselstandheizung umschaltbar, AHK, elektr.hydr. Hubstützen, Zusatzluftfeder hinten

  • Moin,


    das Fahrzeug hat eine „bauliche Veränderung“ erhalten, welche das zulässige Gesamtgewicht ändert. Dieses liegt nun über der 3,5t Grenze, welche zwischen PKW Maut und LKW GO-Box unterscheidet.
    Völlig unabhängig davon, ob das nun in die Papiere eingetragen ist oder nicht, hat es diese Veränderungen gegeben.


    In Österreich nun trotzdem nur das Pickerl anstelle der GO-Box zu benutzen, ist definitiv ein Mautvergehen.


    Würde ich bei unseren freundlichen Nachbarn im Südosten nicht einmal ansatzweise versuchen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Danke Charly,
    das mit der Eintragung war vom Prüfer wohl auch so gemeint. Frage war eben nur, was, wenn es sonst keinen Anlass seitens der Zulassungsstelle gibt sich mit den Papieren "zu befassen", also eine dortige Eintragung nicht erfolgt. Wie wird, z. B. durch die ASFINAG- ausserhalb einer vor Ort Kontrolle- kontrolliert, welche Gewichtsklasse das Fahrzeug hat, denn einen elektronischen Abgleich kann ich mir in dem Fall eigentlich nicht vorstellen. Wobei ich darauf hingewiesen hatte, dass es wohl auf jeden Fall besser sei die Maut über die Go Box zu entrichten als Gefahr zu laufen bei einer evt. Kontrolle mit ungleich höheren Kosten konfrontiert zu werden.
    VG, Hartmut

  • Hallo Hartmut,
    ich würde unverzüglich die Änderung eintragen lassen und auch an die Versicherung melden. Es könnte sonst im Schadenfall den Einwand geben, dass WoMo entspreche nicht dem Versicherungsvertrag, das bedeutet zumindest viel Aufwand und Ärger.
    So sagt der vorsichtige Jurist.
    VG
    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar

  • Moin Hartmut,


    die Empfehlung von Olaf, der Asfinag keinen Anlass für die Abrechnung eines Mautvergehens zu bieten, kann ich nur bestätigen.
    Diese Freunde lauern nur auf solche Fälle und es ist immer reichlich teuer.


    Grundsätzlich scheint es aber, zumindest in Deutschland, da auch eine Grauzone zu geben.
    Unser Optima ist aufgelastet, auf 4,0 t GG und alles ist ordnungsgemäß abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen.
    Für Österreich habe ich natürlich die bekannte Go-Box auch mit nachgemeldeter Emissionsklasse.


    Im letzten Jahr bin ich mit dem Wohnmobil auf der Autobahn A7 geblitzt worden.
    Statt der erlaubten 80 km/h standen auf dem Anhörungsbogen 96 km/h, also 16 zu viel.
    Und ab 16 km/h kostet die Sache Bußgeld.
    Nach damaligem Bußgeldkatalog wären das 65,- Euro für PKW und 135,- Euro plus einen Punkt für LKW.
    Und über den Punkt hätte ich mich schon geärgert.
    Um so überraschter war ich, als ein Bußgeldbescheid für PKW in Höhe von 65,- Euro ins Haus flatterte.
    So schnell habe ich noch nie überwiesen.


    Letztendlich heißt das doch, dass das Kraftfahrtbundesamt keine Kenntnis von unserer Auflastung hat.
    Oder sollte es eine andere Erklärung geben?
    Ich kann mir auf jeden Fall keinen Reim drauf machen.


    LG Uli

  • Moin,
    ich denke diese technische Änderung ist unverzüglich in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
    Durch die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts erhöht sich ja auch die Kfz-Steuer.
    Liebe Grüße aus Nordfriesland
    Hannes


  • Das liegt daran, dass dein Wohnmobil nach wie vor als PKW und nicht als LKW gilt. Denn wäre es ein LKW würde ja dann auch in Deutschland Maut fällig. Mit den Gewichten, Maut, Versicherung usw ist es schon ein Kreuz. Die 3,5t sind doch total veraltet. Wie soll denn Elektromobilität stattfinden? Die dämlichen Batterien sind doch sauschwer. Und nehmen auch im Laufe der Fahrt nicht an Gewicht ab. Beim Sprit ist das ja leider anders, sind 85 Liter aus dem 90 Liter-Tank raus, wiegt die ganze Schose auch 85 kg weniger.


    Die gesamte Gewichtsdiskussion finde ich sowas von daneben. Warum muss ich dann jedes Jahr zum TÜV ? Ich habe am Mobil baulich nichts verändert. Aber ich werde im Februar auch die Ablastung meines Mobiles aufheben. Ich schaffe die 3,5 nimmermehr und ich will auch nicht auf den Komfort eines vollen Wassertanks verzichten. Und der Hymer ist ja von Haus aus für 4,5 t ausgelegt, Dank ALKO Tiefrahmen. Der Vorbesitzer hatte abgelastet

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Moin Christian,


    das ist leider nicht so.
    Über 3,5 t GG gilt auch ein Wohnmobil als LKW
    Die Mautpflicht in Deutschland gilt nur für LKW über 7,5 t, die für den Güterverkehr bestimmt oder dafür benutzt werden.
    Daher gibt es grundsätzlich keine Mautpflicht fürs WoMo, ansonsten gelten alle LKW-spezifischen Verkehrsregeln.
    Daher meine Verwunderung über das beschriebene Bußgeld.
    Die einjährige TÜV-Pflicht greift übrigens erst nach 7 Jahren.


    LG Uli

  • Hallo zusammen,
    meines Wissens nach ist das WoMo kein LKW. Laut Fahrzeug Papieren ist es ein Fzg zur Personen Beförderung, Wohnmobil. Steht so im Fzg-Schein. Die sogenannten LKW spezifischen Verkehrsschilder, wie sie hier genannt werden, sind nicht für LKW, sondern für Fahrzeuge mit einem zzG von mehr als 3,5t. Oder abweichende Gewichtsangabe als Zusatzschild. Maut ist tatsächlich erst ab 7,5t im gewerblichen Güterkraftverkehr fällig.


    Warum muss ich eine Auflastung, bzw die Luftfederung eintragen lassen, nur weil ich eine Luftfederung verbaut habe? Wenn ich mir vorne andere Federn und Dämpfer einbauen lasse, muss ich die ja auch nicht eintragen lassen, obwohl ich damit auch eine Auflastung erreichen könnte.
    Ich bin mir nicht wirklich sicher, das die Luftfederung überhaupt dem TÜV vorgeführt werden muss, solange eine gültige ABE vorliegt. Genauso wie bei Felgen, mit ABE kann ich die drauf machen und brauche auch nicht zum TÜV. Ohne Eintragung und Auflastung spare ich mir die Kosten für Gutachten und den TÜV, sowie die Gebühr bei der Zulassungsstelle.
    Es macht aber eigentlich keinen Sinn das Geld auszugeben, wenn man nicht doch auflasten will. Und dann muss Recht zeitnah eingetragen werden.


    VG Oliver

    Elke und Oliver mit einem Goldi(gen) Cooper(+04.22). Nun mit einem goldigen Rocky.
    T70GE, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 150 PS, HY4, 100W Solar, 150 Ah LiFePo4, GS Route Comfort mit M11 VA, GS ZLF HA.

  • Moin Oliver,
    Ein womo ist zulassungstechnisch die Fahrzeug Klasse M1 und damit kein LKW. (Es sei denn, du hast eins aus der 7,5t Klasse oder noch mehr)


    Die nächste Stufe ist dann das Gewicht, bei den Ösis ist alles über 3,5t hält Go-box-pflichtig. Egal ob Schnelltransporter, Kleinbus bis 8 Sitze oder womo.
    Klingt komisch? Ist aber so.


    Ich hab mir im Sommer auch die Luftfederung an der Hinterachse eingebaut, ohne Freya aufzulasten. Die bleibt schön bei 3,5t.....
    Du nimmst Änderungen an der Achse vor, zusätzlich hat das Fahrzeug dadurch eine andere Höhe, wenn du die Bälge voll aufpumpst. Das muss der TÜV prüfen (ordnungsgemäße Montage, sind, alle Teile scheuerfrei verlegt etc.) und dann müssen die Papiere brav geändert werden.
    Ohne die Prozedur nix tüv.
    Nervig? Ist aber so.


    Bei mir haben sie sogar meine 2x30mm Distanzscheiben an der HA eingetragen.....


    LG Rainer

    Anke & Rainer
    1.Womo: 08/2019er Optima Ontour Edition V65GE, aka FREYA.
    Modifiziert: Fast alles 🙃.
    Do more of what you really love!

  • Moin,
    die Luftbälge für die HA haben nicht zwangsläufig eine ABE, sondern ein Gutachten, welches die TÜV Vorführung und Eintragung erforderlich macht. So jedenfalls bei meinem Bekannten und auch bei mir. Weiss im Moment gar nicht mal sicher, ob es überhaupt eine solche Anlage mit ABE gibt.
    VG, Hartmut

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