Moin zusammen,
unser Womi bekommt einen Fahrradträger der mit dem Fahrgestell verbunden ist, und Kennzeichen als auch Beleuchtung hat.
Muss ich hier im Ausland noch eine Warntafel anbringen?:(
Moin zusammen,
unser Womi bekommt einen Fahrradträger der mit dem Fahrgestell verbunden ist, und Kennzeichen als auch Beleuchtung hat.
Muss ich hier im Ausland noch eine Warntafel anbringen?:(
Hallo Torsten,
die Warntafeln sind in Italien und Spanien anzubringen.
Wir sind ca: 3000 Km in Spanien ohne Warntafel gefahren, dabei
2 mal in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die Spanische Polizei hat die fehlende Warntafel nicht bemängelt.
Es kann sein, das es Bemessungssache der Polizei ist, die fehlende
Warntafel zu bemängeln.
Wir haben in Spanien viele Spanische Reisemobile mit fehlender
Warntafel gesehen.
Möchte hier niemanden dazu verleiten ohne Warntafel sich in Italien
oder Spanien aufzuhalten. Es gibt ja Vorschriften an die sich ein jeder
halten kann.
Verkehrsvorschriften für Europa sind hier aufgeführt.
http://www.acv.de/request.php?126
Gruss von Gregor
Hallo Gregor,
das hatte ich auch schon gelesen. Ich stelle mir die Frage ob es einen Unterschied gibt, wenn der Träger an der Heckwand befestigt ist, und somit über die Beleuchtung herausragt, im Gegensatz zu den Rädern auf einem Träger ( Rahmen oder Anhängekupplung ) der ja über eine Beleuchtung verfügt.
Viele Grüße
von Torsten
Hallo Torsten,
Leider ist das Thema sehr leidig immer wieder in diversen Foren unterwegs, eine eindeutige Aussage kann eventuell dieser
http://www.bussgeldkataloge.eu/bussgeldkatalog-italien.html
bringen.
Dieser ist wohlgemerkt nur für ITALIEN gedacht, SPANIEN Bussgeldkatalog lässt sich nichts finden.
Gruss aus Köln
Gregor
Hallo,
die Warntafel, ist nur dann erforderlich, wenn die Ladung (Fahrräder) über die hintere Fahrzeugbegrenzung hinausragt.
Das heißt, wenn der Fahrradträger eingetragen ist, also Bestandteil des Fahrzeugs ist, und die Fahrräder nicht über den Träger hinaus ragen, ist keine Warntafel vorgeschrieben. Nachdem, in der Regel der Fahrradträger an der Rückwand nicht eingetragen ist, und somit die Ladung über die Fahrzeugbegrenzung hinaus ragt, ist da eine Warntafel vorgeschrieben.
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