Pusteröhrchen in Frankreich Pflicht

Feiertag?
  • Hallo an alle.
    Heute 31.07.2012 in der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung):


    Alkoholtester müßen der Normentsprechen


    Bad Windsheim.Werin Frankreich Auto oder Motorad fährt,muss seit 1.Juli einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Diese Prüfgeräte müssender französischen Norm entsprechen. Darauf verweist der Auto- und Reiseclub Deutschland. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Packung mit der Kennziffer NF X 20-702 versehen ist. Nur diese Tester entsprechen den Richtlinien.

    Viele Grüße


    Bus 911 Udo


    Wanne-Eickel bleibt Wanne-Eickel


    Hobby Van Exclusive TL 500 GESC

  • MMn wird dem Thema viel zuviel Aufsehen gegeben. Auslöser dieses Themas ist ja die hohe Unfallursache durch Alkoholeinfluß in Frankreich. Dies gilt primär für die Einheimischen. Als Präventionsmassnahme wurde dann festgelegt, das jeder einen Alkoholtester mit sich führen soll. Wenn man sich einmal auf dem Markt umsieht, so gibt es unzählige von diesen Geräten. Ich habe mir im Juni einen Digitalen bei Amazon bestellt (4,80€). In der Überschrift stand zwar Frankreichtauglich, habe mich aber nicht genau mit den Kennzahlen beschäftigt. Habe ihn einmal auf Funktionalität getestet und mehr nicht. Bin jetzt 2000 km durch FRankreich gefahren und habe nirgendwo KOntrollen gesehen. Ich denke eher, das es eine Prävention ist und bei allgemeinen Fahrzeugkontrollen zusätzlich danach gefragt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Moin zusammen !


    Unsere Zeitung meldet heute 24.1.2013:


    Zitat:
    " FRANKREICH kippt die Alkotester-Pflicht !!!!!!!!!!!!!!!!


    Wenige Monate nach der Einführung macht die französische Regierung bei den umstrittenen Alkoholtests für Autofahrer einen Rückzug.
    Innenminister Manuel Valls kündigte an, daß er die Vorschrift, die Pusteröhrchen im Auto zu haben, auf unbestimmte Zeit aussetze ....... "



    Dies zur allgemeinen Informatie!


    Gruß


    der Peter aus OB




    minus 4°, bedeckt

  • Hallo Peter,


    das wollte ich aber jetzt nicht wissen........ :dry:
    Habe erst gestern bei ATU 4 Alkoholtester für die Unterstützung Frankreich und Alkohol gekauft. :(


    Danke für die Info, damit fährt es sich doch gleich entspannter in Frankreich.


    Gruß Gregor :)

  • Zeitungsartikel in der WAZ (Westdeutsche Algemeine Zeitung) vom 25. Januar 2013.


    Frankreich kippt Alkotester-Pflicht


    [b]Paris Wenige Monate nach der Einführung macht die französische Regierung bei den umstrittenen Alkoholtestsfür Autofahrer einen Rückzieher.Innenminister Manuel Valls kündigte an, dass er die Vorschrift, die Pusteröhrchen im Auto zu haben, auf unbestimmte Zeit aussetze.
    Um die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle zu drücken, musstenAuto- und Motorradfahrer seit 1.Juli 2012 die Test-Beutel dabeihaben.Die Vorschrift galt auch für Touristen, die vor allem im Sommer Schwierigkeiten hatten, an die schnell ausverkauften Messgeräte zu kommen. Ein Bußgeld von elf Euro sollte ab März fällig werden. Allerdings wird die Genauigkeit der Einmal-Tests angezweifelt.

    Viele Grüße


    Bus 911 Udo


    Wanne-Eickel bleibt Wanne-Eickel


    Hobby Van Exclusive TL 500 GESC

  • Hallo



    nur zur Info -- noch ist die gesetzliche Verpflichtung nicht gekippt, darauf macht unser Verband aufmerksam --
    eine Entscheidung soll erst Ende Februar da sein:



    Quote
    Frankreich: Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten soll ausgesetzt werden: Wir
    hatten in den vergangenen Monaten bereits mehrfach über die Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten für
    alle Kraftfahrer in Frankreich ab 01. Juli 2012 sowie über die (verlängerte) Bußgeldfreiheit bei Nichtmitführung
    entsprechender Geräte bis zum 01. März 2013 informiert (siehe InfoKompakt 11/12 vom 15.03.2012, Info-
    Kompakt 50/12 vom 13.12.2012). Wie der französische Verband AFTRI mitteilt, hat der französische Innenminister
    in der vergangenen Woche angekündigt, die Mitführungspflicht von unbenutzten Alkoholtestgeräten an
    Bord eines Fahrzeuges bis auf Weiteres aussetzen zu wollen. Nach Vorlage des Abschlussberichtes einer
    Arbeitsgruppe über Alkohol im Verkehr soll voraussichtlich im Februar eine Entscheidung über die Abschaffung
    der Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten gefällt werden. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche
    Grundlage über die Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten (Dekret Nr. 2012/284 vom 28. Februar 2012)
    nach wie vor in Kraft ist. Die Erhebung von Bußgeldern bei Nichtmitführung von Alkoholtestgeräte ist derzeit
    bis zum 01. März 2013 ausgesetzt. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.


    Unqoute


    mfg


    Werner

  • Hallo, zur Information:


    Gem. REISEMOBIL INTERNATIONAL (Ausgabe März 2013, Seite 76 links)wurde die 2012 in Frankreich eingeführte Vorschrift, dass jeder Kraftfahrer einen unbenutzten Alkoholtester mitführen muss, am 24. Januar 2013 durch den französischen Innenminister ausgesetzt.
    Damit hat sich dieser "Unsinn" wohl erledigt.

    18.05.2006 bis 18.08.2016:
    Hobby 700, 750 FML auf FIAT Ducato 2,8 JTD mit 127 PS
    ab 19.08.2016:
    Hobby Optima de Luxe T75 HGE auf Fiat Ducato 3,0 mit 177 PS

  • Eins muss man den Franzosen lassen; Wenn die Verordnung in der Praxis nichts taugt, dann wird sie zurück genommen.


    Ich glaube, da könnte man bei uns lange darauf warten, gell Herr Ramsauer

  • Eins muss man den Franzosen lassen; Wenn die Verordnung in der Praxis nichts taugt, dann wird sie zurück genommen.


    Ich glaube, da könnte man bei uns lange darauf warten, gell Herr Ramsauer


    Hallo Steve



    so ganz ist das dann wohl doch nicht in Frankreich :


    Habe heute eine Mitteilung von unserem Verband gelesen:


    Quote:


    Frankreich: Weiterhin Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten, jedoch keine Sanktionierung:
    Mit InfoKompakt 8/13vom 28.02.2013 informierten wir Sie über die offizielle Erklärung des
    französischen Innenministers wonach die Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten für alle Kraftfahrer in
    Frankreich aufgehoben werden soll. Zwischenzeitlich liegt uns das entsprechende Dekret Nr. 2013-180 vom
    28. Februar 2013 des französischen Innenministers vor. Darin wird zwar klargestellt, dass das Fehlen eines
    entsprechenden Alkoholtestes an Bord eines Fahrzeuges ab 01. März 2013 grundsätzlich nicht sanktioniert
    wird. Dennoch besteht weiterhin die Mitführungspflicht eines Alkoholtestgerätes für alle Kraftfahrer an Bord
    eines Fahrzeuges in Frankreich. D.h. die Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten ist entgegen der Ankündigung
    des französischen Innenministers zwar formal nicht aufgehoben worden, dennoch muss ein Kraftfahrer
    bei fehlendem Alkoholtestgerät nicht befürchten mit einem Bußgeld belegt zu werden.




    Unqoute




    mfg


    Werner




    Werner

  • Also, das verstehe wer will.


    Ich muß ein Püsterchen mitführen.


    Hab ich keines ist es auch gut.


    Was denn nun?


    Kein Alkohol wäre wohl die vernünftigste Lösung!


    Heinz-Günter

  • Zitat

    Also, das verstehe wer will.
    Ich muß ein Püsterchen mitführen.
    Hab ich keines ist es auch gut.
    Was denn nun?


    So ging mir das auch durch den Kopf.


    Dafür finden unsere französischen Freunde unser Flaschenpfand (auf Plastik) 'drôle' = lustig, seltsam, strange.


    Grüsse,
    Charly

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