Beiträge von FRODO

Feiertag?

    Hallo Erich,


    „In Stuttgart waren ursprünglich 80 Euro vorgesehen


    woher hast Du diese Info?
    Konnte das bisher nicht recherchieren.
    80€ ist das Bußgeld bei Verstoß gegen das Einfahrtverbot.


    Man braucht für Stuttgart keinen Nachweis, ob das Fahrzeug nachrüstbar ist oder nicht.


    Das wird es aktuell auch woanders nicht geben, denn die Nachrüstungen sind noch nicht zugelassen.
    Und ob es die überhaupt geben, bzw dadurch eine neue EURO Norm in die Papiere eingetragen wird, steht in den Sternen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Erich,


    kann man so machen, aber vielleicht ist Stuttgart ja sogar bald die einzige Stadt, in die Du überhaupt noch einfahren darfst....


    Ich sehe es als Entgegenkommen der Stadt, diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen. Der Gesetzgeber ist ja nicht die Stadt und deren Behörden, sondern ein deutschlandweit gültiges Gesetz, zu dem die Städte zur Umsetzung durch das Urteil des Verwaltungsgerichts gezwungen sind.


    Man ist sich zumindest hier auf Städteebene bewusst, dass wir bei den hohen Anschaffungswerten jetzt nicht einfach ein neues Fahrzeug anschaffen können.


    Mal sehen, wie weit uns Wohnmobilfahrern andere Städte eine Möglichkeit schaffen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Erich,


    definitiv nicht. Denn da arbeitet bei der Stadt ohnehin schon keiner mehr.......
    So ein Antrag muss geprüft und darüber entschieden werden. Eine automatische Vergabe wird es nicht geben können, bzw. wird zu Missbrauch führen.


    Für spontane Kurzreise. wird es da in Zukunft keine praktikable Lösung geben. Aktuell reden wir ja nur über Stuttgart. Mal sehen wie einfach oder schwierig es in Köln wird. Ausnahmeregelungen für Wohnmobile sind bisher übrigens aus keiner anderen Stadt bekannt.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Erich,


    das ist keine aufgebaute Hürde, sondern die einzige Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Es reicht halt nicht zu sagen „ich will da jetzt mal so rein“. Letztendlich kann man damit die Gesetzeslage umgehen.
    Wem die Antragstellung zu kompliziert ist oder diese Angaben nicht machen möchte, der muss halt draußen bleiben.
    Man kann darüber natürlich denken wie man will, aber wenn das der einzige Weg ist, dann muss man das akzeptieren.



    Gruß
    Olaf

    Hallo zusammen,


    die blaue Plakette wird weiterhin diskutiert, jedoch gibt es noch gar keine gesetzliche Grundlage.
    Durch die weitere Verschärfung der Abgasnorm, wird auch eine blaue Plakette gar nicht reichen. Denn wenn bereits EURO 6 a-c Fahrzeuge in manchen Gebieten ausgeschlossen werden, dann würde ja eine weitere Plakettenfarbe notwendig werden.


    Glaube nicht, dass sich da in nächster Zeit etwas tut....


    Gruß
    Olaf

    Hallo Hans-Ulrich,


    da gehört zur Sicherheit auf jeden Fall ein Unterbodenschutz drunter.
    Hat Dir Carsten Stäbler das nicht angeboten?


    Gib das Wort mal in der Suchfunktion ein (jeder Zeitraum). Da findest Du zig Beiträge zu dem Thema.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Michael,


    so ganz erschließt sich mir der Sinn des Heizelements aber nicht.


    Wenn ich das Sicherheitsventil dadurch umgehe, dass ich nur dieses Bauteil aufheize, ist das Womo aber ansonsten kalt. Und bei entsprechend Frost besteht die Gefahr, dass dann die Leitungen einfrieren.


    Die Frostschutzventile sind im Bereich der Gastherme verbaut und somit ist es in dem Bereich bei laufender Heizung auch warm genug. Ich habe noch nie in einem Winter irgendwelche Probleme gehabt, denn logischerweise ist im Winter auch die Heizung an. Warum sollte dann das Ventil aufgehen. Selbst bei minus 15 Grad gab es da keine Probleme.


    Also vor dem Auffüllen des Tanks die Heizung einschalten und ein paar Minuten laufen lassen. Dann kann auch das Frostschutzventil bei entsprechend vorhandener Temperatur nicht ansprechen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo zusammen,


    da ich mehrere PN erhalten habe, das Thema doch offen für Diskussionen zu stellen, habe ich dieses zweite Thema dazu eröffnet.



    Soweit ich recherchieren konnte, hier ein paar allgemeine Information zu den bereits beschlossenen und drohenden Fahrverboten:


    1.) Alle Städte, in denen "nur" Fahrverbote auf Teilstrecken verhängt werden, haben bisher keine Ausnahmegenehmigungen für Wohnmobile in Aussicht gestellt. Zumindest kann ich das auf keiner der offiziellen Seiten der Städte in Erfahrung bringen.


    2.) Alle Städte im Ruhrgebiet und auch das Land Nordrhein Westfalen haben gegen das/die Gerichtsurteile Berufung eingelegt. Das Ziel dieser Berufungen ist aber anscheinend nicht die Aufhebung des generellen Verbots, sondern die Möglichkeit mit anderen Maßnahmen die Fahrverbote einzuschränken. Heißt, dass Städte in denen ein flächendeckendes Verbot droht oder angeordnet ist, dieses nur auf ausgewählten Strecken zu beschränken versuchen.


    3.) Die Fahrverbote werden in Bezug auf die EURO Norm unterschiedlich gehandelt. Grundsätzlich wird EURO 4 und schlechter betroffen sein. Aber es gibt leider auch Verbote, die bis in die EURO 6 reichen. Daher können auch Fahrzeuge betroffen sein, die aktuell der EURO Norm 6 a bis 6 d entsprechen.


    4.) Es sind weitere Verfahren angestrebt. Die betroffenen Städte, welche den Luftreinhaltungsplan bisher nicht erfüllen, können im Laufe 2019/2020 zu Fahrverboten gezwungen werden.
    Betroffen sind generell viele der größeren Städte in Deutschland. Teilweise könnten mit weiteren Maßnahmen großflächige Fahrverbote umgangen werden. Aber dafür müssen die Messungen eine positive Entwicklung aufzeigen.


    Aktuell wird davon ausgegangen, dass folgende Städte ein Fahrverbot aussprechen müssen:


    Augsburg, Dortmund, Düsseldorf, Freiburg, Gießen, Hagen, Halle, Hannover, Heilbronn, Kiel, Leonberg, Leverkusen, Limburg, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Mannheim, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Reutlingen, Regensburg, Solingen und Wuppertal.


    Weitere 28 Städte haben noch keine Daten vorgelegt und können zur Zeit nicht bewertet werden.


    In 25 anderen Städten werden, oder sind bereits die Grenzwerte unterschritten. Ein Fahrverbot ist hier unwahrscheinlich.


    Gruß
    Olaf

    Hallo zusammen,


    mmh.. klingt schon komisch.
    Aber mal ehrlich Leute, wenn 200 Liter Wasser im Fahrzeug wären, ständen die beiden aber in Pfützen.


    Es kommt darauf an, wie das Frostventil verbaut ist. Kann es sein, dass die Pumpe versucht Druck aufzubauen und solange läuft, bis nix mehr da ist?


    Andererseits müsste aber dann rund ums Auto auch alles nass sein.


    Wiederum können 100 Liter nicht durch einen Riss oder eine kleine Beschädigung an den Leitungen rauslaufen. Da braucht es schon eine richtige Öffnung.


    Gruß
    Olaf

    hallo Andreas,
    für Westmark gab es im Osten mehr Sprit, umgekehrt definitiv weniger.


    Bei uns im Süden kehrt auch Ruhe ein. Was so ein halber Meter unterm Kiel doch für Wunder bewirken kann.
    Wobei der Tanklastzug in Korntal immer noch der gleiche wie in den letzten Jahren ist. Den hat das zwischenzeitliche Niedrigwasser nicht gestört...


    Gruß
    Olaf

    Hallo zusammen,


    um die Eingangsfrage einmal zu beantworten....


    Der ADAC hat verschiedene Fahrzeuge mit nachgerüsteten Systemen einem Dauertest unterzogen. Neben 3 PKW war ein FIAT Ducato 2,3 Multijet mit EURO 5 Einstufung dabei. Fahrzeug war ca. 2 Jahre alt und hatte mindestens 20.000km gelaufen. Nachgerüstet wurde ein System von HJS.


    Das Ergebnis kann sich sehen lassen, den es wurde eine Reduzierung an NOx Emissionen innerorts (Kaltstart) von -53% und außerorts von -78% erreicht.


    Für EURO 4 Fahrzeuge gibt es aktuell keine offiziellen Tests. Auf den Seiten der möglichen Anbieter findet man keine weiteren Informationen, egal ob zu EURO 4 oder EURO 5.


    Das liegt vielleicht auch daran, dass diese Systeme ohnehin noch nicht offiziell freigegeben sind und es steht auch immer noch aus, ob die Nachrüstung im Rahmen der Zulassungsverordnung überhaupt eine neue Einstufung erlaubt. Denn diese würde ja nicht nur für Deutschland gelten müssen, sondern für ganz Europa. Was dann eine Änderung der EG-Typenzulassung bedeuten würde.


    In der Vergangenheit haben die Nachrüstungen genau dieses Problem aufgezeigt. Mit meinem 2.8JTD hatte ich nach dem Einbau eines HJS System zwar eine bessere Einstufung, doch diese war nur in D anerkannt. So konnte ich zum Beispiel trotz der Verbesserung nicht in die Umweltzone von London einfahren...


    Gruß
    Olaf