Hi Conny und Werner
Die ganzen Garantieansprüche und Nachbesserungen richten sich nach dem BGB um die §§ 440 BGB rum.Ich kann dir sagen § 439 BGB Nacherfüllung, regelt die Kosten für dich die der Händler zu tragen hat, denn den § habe ich schon mehrmals in Anspruch genommen. Kosten für das hinbringen und abholen, Telefonkosten Park und sonstige Kosten, wenn nötig Übernachtsungskosten, muss alles der Händler zahlen. Viele wissen das gar nicht und verlangen keine Kosten. Gilt aber nur bei Nacherfüllung!!!!!
Jetzt ist natürlich die Frage, wie es bei der derzeitigen "höheren Gewalt "steht, welche ja nicht unbedingt gegeben sein müsste es aber unsere Regierung so will.
Kann nicht sagen ob da was in den derzeitigen Verordnungen geregelt wird. Ich muss mit meinem PKW zum TÜV und kann laut Auskunft meiner Werkstatt dorthin fahren ohne Gefahr zu laufen eine Anzeige zu kassieren. Mit dem Womo was auch zu TÜV müsste wird es schwierig, weil es derzeit mit meinen Ellis in Spanien weilt und die nicht zurück kommen können wegen Corona. Die sitzen dort fest. Hier sagt meine Werkstatt höhere Gewalt, dann wird nachgeprüft.
Ich würde auf jeden Fall alles dokumentieren, falls es hart auf hart kommen sollte. Alles aufschreiben , wann mit wem (mit Datum Uhrzeit und wenn bekannt mit Namen) gesprochen und welche Auskunft bekommen oder auch nicht. Kann vllt. später mal hilfreich sein, denn die meisten Leute wissen dann von nichts mehr.
Wünsche euch starke Nerven und vor allem bleibt gesund!!!!
Gruß Andreas