Beiträge von Frank65

Feiertag?

    Hallo Uwe,
    Polizisten haben sich an geltende Gesetze zu halten. Dass eine KFZ-Versicherung einem nicht angeschnallten Mitfahrer eine Mitschuld an entstandenen Verletzungen gibt und Zahlungen berechtigt verweigert oder kürzt, steht sicher außer Frage.
    Mir geht es nur darum, ob bei einer Verkehrskontrolle die Polizei mir die Weiterfahrt bei Personen auf nicht mit Sicherheitsgurt ausgerüsteten Sitzplätzen verweigern darf und bestrafen kann. Nach Aussage des ADAC-Juristen eindeutig nein! So wusste ich das auch auch aus einer Nachfrage im Jahr 2004. Die Kompetenz vieler gewöhnlicher Beamter (Mittlerer Dienst - ohne Hochschulausbildung) ist in Spezialfällen oft nicht sehr ausgeprägt. Die Wohnmobile fallen hier in eine Ausnahmeregelung, die vielfach unbekannt ist.
    Um Missverständnissem vorzubeugen, habe ich dem Juristen in meinem Anschreiben die Sachlage nochmals ausführlich geschildert. Von einer Falschaussage in diesem Falle gehe ich nicht aus.
    Solltest du eine anderslautende Beurteilung dieses Sachverhaltes von einem Juristen haben, dann bitte hier posten!


    Viele Grüße
    Frank65

    Hallo,
    ich melde mich nun wieder nach dem die ADAC-Juristen auf meine vertiefende Nachfrage geantwortet haben. Zunächst mein Schreiben und dann die interessante Antwort des ADAC:


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    Meine zweite Nachfrage an den ADAC:


    "Sehr geehrter Herr xxxx,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Meine Frage bezüglich der Mitnahme von Personen in meinem Wohnmobil auf Sitzplätzen
    ohne Sicherheitsgurt ist damit für mich aber noch nicht erschöpfend beantwortet.
    Von 8 Sitzplätzen (inklusive Fahrer- und Beifahrersitz) haben 4 einen
    Sicherheitsgurt und 2 entgegen der Fahrtrichtung sowie 2 quer zur Fahrtrichtung
    keinen Gurt. Dieses Fahrzeug wurde so 12/2007 in Deutschland hergestellt und
    03/2008 erstmals zugelassen. Das heißt, es bestand für die 4 Sitzplätze keine
    Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten, sonst wäre keine Zulassung möglich
    gewesen.


    Sie schreiben:" Sofern keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten besteht (z.B.
    Oldtimer), dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."
    Diese Aussage müsste also für mein Wohnmobil zutreffen, da eine Zulassung erfolgte, obwohl 4
    Sitzplätze keinen Sicherheitsgurt bei Neuzulassung hatten.


    Dann müsste auch folgender Satz aus Ihrer Anlage - Information aus der Fahrzeugtechnik - 01.05.2006 (Mitnahme von Personen in Fahrzeugen) gelten:" In Fahrzeugen mit Sitzplätzen ohne Gurte (z.B. Oldtimer) dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind (gilt nicht für Omnibusse, bei denen Stehplätze zugelassen sind)."


    Abschließend folgere ich daraus, dass ich in meinem Wohnmobil mit 8 Sitzplätzen 8 Personen
    (inklusive Fahrer) befördern darf, obwohl nur 4 Sitzplätze mit Gurten ausgestattet sind.


    Welche Aussage hat dann in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Punkt S1 "004"? Unter Punkt 5 steht
    "FZ. Z. PERS. BEF. B. 8 SPL."
    Sind diese Bestimmungen im gesamten EU-Raum gültig?


    Ich bitte um eine individuelle auf meinen Fall abgestimmte Auskunft, ob meine Auslegung des Sachverhalts richtig ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    xx xx


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    Hier die Antwort des ADAC-Juristen:


    Sehr geehrter xx xx,
    Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber an die Abteilung Verkehrsrecht übermittelt wurde.
    Tatsächlich ergibt sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 der StVO, dass in Kfz, "für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden dürfen wie Sitzplätze VORHANDEN sind."
    In Ihrem Fall bedeutet dies, dass auf allen vier Sitzplätzen, die nicht eingetragenen sind, aber für die auf Grund der Zulassung nach dem 1.10.1999 offensichtlich auch keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten besteht, Personen auch während der Fahrt im Wohnteil befördert werden dürfen.
    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.


    Mit freundlichen Grüßen
    yy yy


    yy yy
    ADAC Juristische Zentrale
    Verkehrsrecht
    >ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
    >Tel. 0 89/76 76-6129, Fax 0 89/76 76-25 99


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    Also dürfen wir nun doch in der Sphinx 8 Personen befördern, auch wenn nur 4 Sitzplätze mit Sicherheitsgurt eingetragen sind oder interpretiere ich das Schreiben des ADAC falsch???


    Viele Grüße
    Frank65

    Hallo Wolfgang,
    schade, dass du die Sphinx aufgibst! Aber du wirst deine Gründe dafür haben. Ich habe dich als Sphinxkollegen sehr geschätzt, obwohl wir uns nur kurze Zeit persönlich begegnet sind.
    Wenn ich ein anderes Wohnmobil kaufen würde, käme nur eine gebrauchte Premiumklasse in Frage, wie Concorde oder ähnliches. Dein weiterer WoMo-Werdegang würde mich interessieren!


    Alles Gute und viele Grüße


    Frank65

    Hallo,
    wir waren 2009 zu gleichen Zeit in Schottland wie camperfan. Seine Erfahrungen kann ich nur bestätigen, nur die Straßen waren oft ein bisschen eng und löchrig.
    Wir planen 2012 nach Irland zu fahren! In diesem Jahr geht es über Ostern für ca. eine Woche nach Ostdeutschland, über Pfingsten für zwei Wochen nach Rom/Vulkan Stromboli und im Sommer für sechs Wochen erst nach Athen und dann an den Pelepones zum Ausspannen am Meer. Wo es im Herbst hingehen soll, ist noch offen. Die Weihnachtsferien verbringen wir in der Regel zu Hause.
    Udo, das Problem mit dem zu kurzen Jahresurlaub liegt am ungünstigen Beruf diesbezüglich. Meine zweimonatige erste WoMo-Tour 1987 durch die Zentralsahara beeinflusste mich nicht unerheblich in der folgenden Berufswahl.


    Viele Grüße
    Frank65

    Hallo,
    das mit der eigenen Lichtquelle und Parkwarntafel ist mir bekannt. Eigentlich müssten wir ja dann alle eine Parkwarntafel an unseren WoMo´s über 3,5 t haben. Ab und zu sieht man diese Dinger an WoMo´s, was aber nicht gerade schön aussieht. Ich habe mich bewusst dagegen entschieden! Wie ist das bei euch?


    Grüße
    Frank

    Hallo,
    pego - ich gehe davon aus, dass du ein rechteckiges/quadratisches Dachfenster hast. Bei einem runden ist das dann nicht so einfach. Trotzdem danke für für Bilder!
    Ich sehe, dass andere auch das Problem sehen. Vielleicht könnte man das runde Dachfenster auf ein quadratisches erweitern, was aber wieder ein enormer Aufwand wäre. Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung?


    Viele Grüße
    Frank65

    Hallo,


    eine erste Nachricht zu meiner Anfrage an den ADAC-Juristen habe ich bereits am Montage erhalten, aber meiner Ansicht nach zu oberflächlich. Ich habe dann nochmal nachgehakt, wie es denn speziell im Fall der Sphinx ist mit 8 Sitzplätzen von denen nur 4 mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet sind. Die Antwort steht noch aus. Hier die Antwort des Juristen vom 21.02.11:


    "Sehr geehrter Herr xxx,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Frage, wie viele Personen in einem Pkw befördert werden dürfen, war in der Vergangenheit gesetzlich nicht geregelt. Weder das Fahrerlaubnisrecht noch die Straßenverkehrsordnung beschränkte die Anzahl der tatsächlichen Insassen auf die eingetragenen Sitzplätzen oder die vorhandenen Sicherheitsgurte. Sofern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges eingehalten und der Fahrzeugführer nicht beeinträchtigt wurde, durften mehr Personen mitfahren als Sitzplätze oder Gurte vorhanden sind. Allerdings musste sich der nicht angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden an eigenen Verletzungen anrechnen lassen.


    Diese Rechtslage änderte sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/20/EG in nationales Recht. In Kraftfahrzeugen dürfen durch die Neufassung des § 21 StVO nur noch so viele Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitze vorhanden sind. Sofern keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten besteht (z.B. Oldtimer), dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Dies gilt nicht für Kraftomnibusse, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
    Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung.
    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    xxxxx xxxxxxxxxxx


    ADAC Juristische Zentrale
    Internationales Recht
    ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München"


    Im Anhang die beigefügte Mitteilung des ADAC als pdf-Datei. Hier wie oben wird davon gesprochen "sofern keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten besteht", dürfen nur so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Meine zweite Anfrage richtet sich genau auf diesen Punkt hin: für die 8 Sitzplätze in der Sphinx besteht nur für 4 Sitzplätze Ausrüstungspflicht, sonst wäre ja keine Zulassung zum Straßenverkehr möglich gewesen. Also könnte es sein, dass für die restlichen Sitzplätze keine Gurtpflicht besteht? Mit der Anwort lassen sich die Juristen Zeit, also scheint die Sache doch nicht so klar zu sein!
    Warten wir es ab! Ich werde informieren.


    Viele Grüße


    Frank65

    Hallo,
    ich bin bei der Sphinx (ohne Raumbad!) unzufrieden mit dem Luftaustausch im Bad. Das Kuppeldach aus Kunststoff (haben sicher auch andere Hobby-Modelle) lässt sich unzureichend öffnen. Wir hatten hier, glaube ich, schon mal darüber diskutiert. Ich beabsichtige einen Ventilator auf das Dachfenster zetzen zu lassen. Hat jemand so etwas schon praktiziert? Gibt es andere Möglichkeiten?


    Viele Grüße
    Frank

    Hallo,


    wir benutzen aus dem von Schwarzfahrer genannten Grund auch SOG und zusätzlich den Chemiezusatz. Ich wundere mich, dass viele über den Geruch des Zusatzes klagen. Ich benutze MultiSan Strong von Multiman, das nach Rosen duftet und alles außer feuchtes Toilettenpapier sehr gut zersetzt.


    Viele Grüße
    Frank

    Hallo Uwe,
    da ich fast lebenslang an Schulferien gebunden bin, das Meer und Wüsten liebe und meine Hauptreisezeit im Hochsommer ist, habe ich immer mit hohen Temperaturen zu kämpfen. Der Aufbau der Sphinx heizt sich, wie bei allen WoMo´s, bei Temperaturen zwischen 30 und 40 Grad C. stark auf.
    Eine vernünftige Kühlung während der Fahrt ist, meiner Meinung nach, nur über einen Generator hinzubekommen. Es gibt zwar auch Klima´s die während der Fahrt über einen Wechselrichter laufen, aber dann eher auf kleiner Stufe. Ich bin kein Freund von Kompromissen, wenn sich das vermeiden lässt!
    Während der Fahrt hört man den Generator im Aufbau und Fahrerhaus nicht. Im Stand ist er zu hören, aber da gut gedämmt, für mich nicht störend. Auf einem Stellplatz mit WoMo´s neben mir betreibe ich ihn nicht. Wenn ich Landstrom habe, brauche ich den Generator natürlich nicht. Der Verbrauch liegt unter einem Liter pro Stund bei 2,5 kW.
    Die Anschaffungskosten sind für das komplette System ziemlich hoch. Ein Umschalter erkennt bei mir, ob Landstrom, Generatorstrom oder Strom aus dem Wechselrichter anliegt bzw. benötigt wird. Regelbar ist für mich auch der max. entnehmbare Landstrom, damit kann ich verhindern, dass dort die Sicherungen rausfliegen. Fehlende Ströme ergänzt mir dann der Wechselrichter. Somit kann ich auch in schwachen Stromnetzen Südeuropas oder in Afrika (ohne Generator) meine Klima betreiben.
    Im elektrischen Bereich ist an meiner Sphinx nicht mehr viel original.


    Viele Grüße
    Frank

    Hallo Uwe,
    ich habe vor allem deswegen einen festeingebauten Dieselgenerator, da ich bzw. meine Familie im Aufbau im Hochsommer nicht gerne schwitze/n. Der Generator beliefert während der Fahrt meinen Aufbau mit bis zu 10,8 A und betreibt damit stabil meine Klimaanlage und andere Stromverbraucher. Die Lichtmaschine würde das nicht schaffen! Außerdem kann ich meine Klima überall betreiben, auch wenn ich keinen Landstrom habe. Wäre mir die Klimaanlanlage nicht so wichtig, wäre eine Brennstoffzelle besser, da nicht so laut.


    Viele Grüße
    Frank65

    Hallo,
    ich habe soeben eine schriftliche Anfrage in dieser Angelegenheit an einen ADAC-Juristen gestellt und werde euch sobald ich Nachricht habe informieren. Inzwischen bin ich nach Dieters Beiträgen etwas unsicher in meiner Sichtweise geworden. Nach Recherchen in meinen Unterlagen bezieht sich mein Standpunkt auf das Jahr 2004. Trotz alledem finde ich es toll, wie unser Hobbyforum immer wieder für Klärungen sorgt und mich ein Stück weiterbringt.


    Grüße
    Frank

    Hallo,
    die Angabe im Fahrzeugschein S1 mit 4 Sitzplätzen habe ich auch. Ich glaube aber, dass die 8 Personen maßgeblich sind. Aber das lässt sich klären! Ich werde mich zunächst mit einer schriftlichen Anfrage an den ADAC wenden und euch dann hier informieren.


    Gruß
    Frank

    Hallo Dieter,
    auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II sind 8 Personen vermerkt. Die von Hobby angegebenen max. Sitzplätze beziehen sich auf die mit Gurten ausrüstbaren Plätze. Für die Seitensitzbank bietet Hobby keine Gurte an. Die von Hobby angegebenen Sitzplätze müssen nicht mit der gesetzlich möglichen übereinstimmen. Ich würde als Hersteller auch nicht ein Wohnmobil mit 8 Sitzplätzen anbieten, wenn ich nur für Plätze 6 Gurte liefern kann.
    Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass 8 Personen befördert werden dürfen. Außerdem werde ich um mich eine Bestätigung bemühen, dass nicht für alle 8 Personen ein Gurt vorhanden sein muss.


    Grüße
    Frank65

    Hallo,
    bei uns ist in Baden an Fasching immer viel los. Aber seit ich verheiratet bin, verbringe ich die Nächte brav zu Hause.
    Mit der Sphinx fahren wir nicht weg, obwohl wir mehr als eine Woche frei haben. Ich werde mich mit der Steuer 2010 rumschlagen und sonstige Büroarbeit erledigen. Den Rest der Zeit beanspruchen unsere zwei Kinder.


    Grüße
    Frank65

    Hallo Uwe,
    die Aussage des Händlers ist nicht nachvollziehbar. Was soll ich mit einem Wechselrichter von 500 W? Bei mir ist ein PhönixMultiplus verbaut mit 3KW Dauerleistung und 6KW Spitzenleistung. Dazu habe ich 4 x 110 Ah Gelbatterien. Die Sache funktioniert seit Jahren einwandfrei, zumal ich nie Strom spare, da ich mit meinem Dieselgenerator jederzeit in Kürze die Batterien wieder füllen kann. Ich bereite mein Kaffewasser z.B. immer mit einem Wasserkocher mit ordentlich Leistung!
    Allerdings habe ich gelesen, das AGM-Batterien für hohe Stromentnahmen besser geeignet seien als Gelbatterien. Sollte ich neue Batterien brauchen, überlege ich zu AGM zu wechseln.


    Grüße
    Frank

    Hallo Uwe,
    die Eintrag von 4 Personen ist mit Sicherheit fehlerhaft. Mit der Seitenbank sind es eindeutig 8 Sitzplätze. Bei Omnibusen gibt es ja auch seitliche Sitzplätze und die sind ja auch vom TÜV zugelassen!
    Ich suche mal die Unterlagen von damals raus! Aber die Aussage war damals eindeutig!


    Grüße
    Frank