Meinen geliebten Knauf (Lenkhilfe) muss ich wieder abschrauben, weil:
es in Deutschland eine TÜV-Richtlinien gibt, (Stand 2008) die besagt, dass nur Personen mit einer entsprechenden Behinderung diese Lenkhilfe benutzen dürfen. Diese muss daher wegzuklappen oder abzunehmen sein, wenn das Fahrzeug von einer nicht körperbehinderten Person gefahren wird………………
für nicht Behinderte,ist der Anbau also verboten. Gerade beim Rangieren und das Einfahren in den Kreisverkehr, habe ich diesen Knauf gern benutzt und während der normalen Fahrt hat er nie gestört. Immer diese blöden Vorschriften, ich werde ihn vermissen.
Worin liegt die Gefahr bei einem Nichtbehinderten, dass der so etwas nicht nutzen darf? Kann das nicht wirklich nachvollziehen, aber bevor ich da Ärger bekomme, bau ich den Knauf lieber wieder aus, schade.
Gruß Martin