Panorama Dachfenster Rückrufaktion

Feiertag?
  • Hallo Harry,


    du solltest unbedingt vorher/nachher Fotos machen und dir auch überlegen, wie gut dein Fahrzeug nach der Aufbereitung ausschauen soll.


    Wenn du 100 % erwartest solltest du mit dem Aufbereiter und dem Gf vorher sprechen, ob dies überhaupt möglich ist.


    Denn wenn dein Fahrzeug erst gemacht ist, du aber nicht zufrieden bist, möchtest du ja bestimmt noch eine bestimmte Summe für den Wertverlust haben.


    Und die wird dann wahrscheinlich der GF nicht mehr freiwillig rausrücken, es es sei denn, du hast mit ihm die ganze Sache vorher schriftlich vereinbart.


    Also benötigst du eine beweiskräftige Dokumentation incl. Fotos oder ein Gutachter beziffert den Schaden vorher und macht noch eine Bewertung hinterher.


    Das wäre für mich die einzige Lösung.


    Gruß Uwe

    Grüße von Heike & Uwe


    Dethleffs Alpa ab 2021


    Hobby Sphinx, I 770 AK GEMC,
    2010, Agile 2011-2020


    Takt ist, immer instinktiv zu spüren, was die anderen noch von dir vertragen!

  • Hallo zusammen
    Ich habe schon mit einer Autoglas Firma gesprochen die auch LKW und Busse neu verglast (nicht Carglas).
    Die bauen die Scheibe wenn nötig komlett aus und kleben sie neu ein. Da braucht man keine Hobby Murks Werkstatt.
    Die rechnen sogar mit der Teilkasko ab, wenn es teurer werden sollte. Also würde mich der Spaß 150 € kosten. Das lasse ich mir noch gefallen. Aber erst warte ich mal den Termin ab ob mein Dachfenster überhaupt gewechselt werden muss.


    Gruß Michael

  • Das darf doch nicht war sein wie kann man so eine Arbeit abliefern :angry:
    Ich habe am 1 Juni einen Termin schauen wir mal was dabei raus kommt.
    Ich werde auf jeden Fall Fotos vorher machen und dann schaun wir mal.
    B)

  • Hallo Harry,
    ganz offen gesprochen ist das keine Einigung, sondern exakt das, was ich in Bezug auf die Reaktion vom GF erwartet habe.


    Ein professioneller Aufbereiter und dann soll das nur 400€ kosten?
    Und wie der Name schon sagt: Aufbereitung... nicht Reparatur. Der macht nix anderes, als Du bereits auch schon getan hast. Nur eben mit entsprechenden Gerätschaften. Nur für;400€ kann das aber wieder nur Pfusch sein!!



    Lass Dich nicht "abspeisen"! Das Unternehmen muss für solche Sachen eine Versicherung haben. Somit kostet das den GF ohnehin keinen Cent. Völlig egal wie hoch der Schaden ist.


    Wenn er keine Versicherung hat, dann brauchst Du sofortige Unterstützung von einem Rechtsbeistand.


    Und ganz dringend auf jeden Fall einen Gutachter, der die Ist-Situation aufnimmt.
    Wenn Du es zulässt, dass da jetzt wieder jemand vorher Hand anlegt, kannst Du spätere Ansprüche vergessen.


    Wie will den GF im Übrigen den Wertverlust erstatten? Das sind hier nicht 3,50€..


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo zusammen,
    ich habe heute einen Überprüfungstermin ausgemacht.
    Der Händler hat mir mitgeteilt, dass ich einen möglichen Aus- und Einbau bezahlen müsste, da meine Scheibe schon in der Garantie gewechselt wurde.
    Ich habe aber noch 2 Jahre Dichtegarantie.
    Ich finde es nicht in Ordnung, wenn bei einem leichtem Ablösen der Scheibe ich trotz Garantie bezahlen müsste, bei einer dann später eintretenden Undichtigkeit mit Wassereintritt, wie 2013 die Scheibe auf Garantie getauscht würde.
    Auch der Händler gibt mir keine konkrete Auskunft, ob die 5-Jahre-Dichtegarantie bei undichter Panoramascheibe auch gilt, oder warum nicht.
    Weiß da jemand Bescheid oder soll ich im Hobbywerk nachfragen?
    Die Dichteprüfungen sind ja nicht gerade billig, da möchte man schon genau wissen, wann die Versicherung leistet.


    Beste Grüße
    Christoph

  • Hallo Christoph,


    komisch, dass Dein Händler so "buckelt".


    Dein Fz wurde offiziell zurückgerufen - und zwar auf Veranlassung vom Werk.
    Ein zurückliegender Garantieanspruch ist sicherlich auch "in den Akten" von Hobby vermerkt.


    Dein Händler soll die Maßnahmen durchführen, die durch Hobby oder KFBA vorgegeben werden - basta!


    Ich bin wohl der Meinung, dass, wenn alle Stricke reissen, dennoch das Panoramafenster zur Dichtigkeitsgarantie gehört, genau wie Stauraumklappen oder undichte Seitenfenster oder Dachhauben.


    Ich würde meine Auffassung und den daraus resultierenden Anspruch durchsetzen.


    Wenn sich Dein Händler querstellt und keine Einigung zu finden ist, würde ich unverzüglich - schriftlich - ans Werk herantreten.


    Dein Händler ist ein Erbsenzähler. :S

    _______________________________
    Grüssle Camperfan Udo
    1988-1992 VW Bus Multivan, 1992-1998 VW LT Florida Westfalia
    2004-2007 Hobby AK 605 MC
    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
    2014-2020 Concorde Charisma 650 XT
    04/2022 Vario Mobil MB 800 Perfect
    ab 05/2022 Vario Mobil MB Star 800

  • Moin, so ganz verstehe ich das nicht.
    Wenn die Scheibe während der Garantiezeit gewechselt wurde, muß ein konkreter Grund vorgelegen haben. Z.B. Ablösung der Klebenaht. Standardfall Gewährleistung. Ob die Dichtigkeitsgarantie greift, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn kein Feuchteschaden aufgetreten ist, habe ich Zweifel.


    Wenn diese neue Klebung unzureichend ausgeführt wurde, ist zunächst eine Mängelreparatur durch den zuvor ausführenden Betrieb erforderlich.
    Wenn hierzu die Scheibe wieder raus muß, gilt zuerst die Verantwortung des ausführenden Betriebes.


    Sollte die Scheibe aktuell fest sitzen, wird die erforderliche Naht in der Fuge zusätzlich eingebracht. Und damit (hoffentlich) endgültig erledigt.
    Diese Kosten übernimmt Hobby.
    Damit scheint Hobby aus der Produkthaftung raus zu sein.
    Alles was dann künftig kommen könnte liegt bei Fahrzeughalter.


    Oder liege ich da falsch?


    Gruß
    Heinz-Günter

  • Hallo Zusammen,


    was hier teilweise an Informationen zu dem Dachfenster und den teilweise aberwitzigen Antworten von den Mitgliedern zusammenkommt, schlägt jedem Fass den Boden aus.


    Fakt ist, dass es sich um einen Fehler handelt, der durch Hobby (oder dessen Zulieferer) entstanden ist. Es handelt sich aber um einen Fehler, welcher seitens Hobby "freiwillig" an das KBA gemeldet und deren Mithilfe angefordert wurde.


    Warum:
    Weil es sich um einen Fehler mit Gefährdung handelt und bei Nichtbeachtung auch Personen geschädigt werden können, bzw. im schlimmsten Fall sogar mehr passieren kann. Somit geht Hobby den Weg freiwillig und zwar bevor das KBA selbst aktiv wird.


    Es heißt aber auch, dass der Fehler einen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs handelt und Hobby - ohne Kosten für den Halter - sofort für Abhilfe sorgen muss. Es muss ein dauerhafte und sichere Abhilfe geschaffen werden. Ansonsten muss die ganze Aktion wiederholt werden.


    Lasst Euch hier nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Antworten abspeisen. Es ist völlig egal wie alt die Fahrzeuge sind, ob an dem Fenster schon einmal repariert wurde oder nicht - Hobby muss nachweislich sicherstellen, dass das Fenster repariert ist und sich nicht mehr lösen kann.


    Sollte die Werkstatt "Mucken" machen, dann wendet Euch umgehend an Hobby. Am Besten schriftlich per FAX mit klarer Aufforderung und Fristsetzung für eine Antwort.


    Wir spielen hier nicht mit irgendwelchen Leisten, Schaltern oder defekten Birnen im Auto rum... Hier geht es um sicherheitsrelevante Punkte und nichts anderes. Nachdem das KBA eingeschaltet ist, gibt es hier keinen Raum für irgendwelche Spielereien der Hobby-Vertragspartner. Entweder die machen es, oder Hobby bekommt das Auto auf den Hof gestellt...


    Haltet uns auf dem Laufenden


    Gruß aus dem Ländle
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • hallo olaf
    du hast es auch jetzt auf den punkt gebracht ,super.
    olaf hobby gibt dir nicht mal ein papier dazu dass was gemacht wurde und garantie drauf ist.ich denk dass sich die chefs von hobby mal gedanken machen solln,wie sie das problem weiter beheben wollen.denn durch das fugen der scheibe wo geht die spannung hin und wer überniehmt den schaden durch das fugen.
    olaf am besten wäre eine abdeckung gewessen ums fenster rum,achso sind ja kosten aber sicherer.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Es heißt aber auch, dass der Fehler einen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs handelt und Hobby - ohne Kosten für den Halter - sofort für Abhilfe sorgen muss.


    Hallo Olaf,
    jetzt bin ich Gsd nicht von dem Thema betroffen, hatte aber schon ähnliche Erfahrung mit einem PKW. Von daher würde mich schon interessieren, wo Du o.g. Aussage her hast. Ich habe in verschiedenen Quellen gefunden, dass dies nur während der zweijährigen Gewährleistungszeit gilt. z.B. hier beim WDR:

    Zitat

    Nach Angaben des ADAC hat aber der betroffene Autofahrer nicht immer ein Recht auf Kostenerstattung, wie Silvia Schattenkirchner im Gespräch mit der Aktuellen Stunde erklärt. "Man muss differenzieren. Ist das Auto bis zu zwei Jahre alt, dann fällt die Reparatur im Rahmen des Rückrufs in die übliche Gewährleistungszeit. Die Kosten übernimmt der Hersteller." Für ältere Fahrzeuge gebe es aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, erläutert die ADAC-Juristin. "Die Werkstätten beziehungsweise der Hersteller übernehmen aber meist aus Kulanz die Rechnung", erklärt die Expertin. Um sicher zu gehen, sollte die Erstattungsübernahme aber auf jeden Fall vor Reparaturbeginn besprochen werden.


    oder hier bei autobild:

    Zitat

    Muss der Wagen außerplanmäßig für einen Rückruf in die Werkstatt, übernimmt der Hersteller nur in der Gewährleistungszeit die Kosten für die Reparatur. Danach ist der Autofahrer auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. In der Regel zahlen Autobauer die Kosten aber ohne viel Aufhebens, um Imageschäden für ihre Marke abzuwenden.


    Da die meisten betroffenen Fahrzeuge hier wohl außerhalb der Gewährleistung sind, dürfte es sich allenfalls um eine freiwillige Kostenübernahme bzw. -beteiligung seitens Hobby handeln.

  • Hallo Wilfried,


    es ist immer eine Frage der Relevanz.
    Ein Rückruf wegen herunterfallender Innenspiegel, defektem Notrad, oder auch eines defekten Signalhorns, stellen keine Gefährdung Dritter dar. Somit ist es hier die reine Kulanz im Rahmen der Gewährleistung bzw. der erweiterten Garantie. Hier geht es dann um Produkthaftung / bzw. Gewährleistung im Sinne von Funktion. Ein Beispiel ist hier unser Ford Motor.


    Das Produkthaftungsgesetz ist aber in Punkten der Gefährdung Dritter, in diesem Beispiel ein Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs, viel eindeutiger.


    Wie ich in einem vorherigen Beitrag bereits geschrieben habe, ist im Moment das KBA seitens Hobby zur Hilfe gezogen worden. Man beobachtet die Aktion und ist ansonsten im Moment nicht gezwungen, darüber hinaus den Hersteller anzumahnen. Aktiv wird das KBA dann, wenn die Fenster sich weiterhin lösen, tatsächlich durch die Gegend fliegen und somit aktiv im Straßenverkehr eine Gefährdung anderer darstellen.


    Allein aus diesem Grund kann der Hersteller gar nicht anders, als die Aktion sorgfältig und mit klarer Abhilfe zur Vermeidung zukünftiger Wiederholung, durchzuführen.


    Wenn es nicht ordentlich ausgeführt wird, die Fenster dann womöglich "Verursacher" für Unfälle werden, zieht das KBA (soweit ich informiert bin) die Fahrzeuge sogar bis zu Abstellung des Problems aus dem Verkehr.


    Gruß
    Olaf.

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
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    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo an alle,


    als nicht "Rechtsexperte" gehe ich davon aus, dass die meisten Rückrufaktionen bisher kostenfrei waren um Imageschäden der betroffenen Hersteller möglichst klein zu halten.


    Scheinbar ist die Verpflichtung der kostenfreien Reparatur aber nur innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung Pflicht.


    Den Rest klären wie immer die Gerichte in individuellen Urteilen.


    Grüße von Heike & Uwe


    Dethleffs Alpa ab 2021


    Hobby Sphinx, I 770 AK GEMC,
    2010, Agile 2011-2020


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  • Hallo Winfried,


    das Produkthaftungsgesetz sagt nichts über die Kosten aus oder wer dieses zu tragen hat.


    Wie Uwe zuvor sagte ist es eine Frage der Rechtsprechung in den Fällen, in der der Halter dagegen vorgeht, dass er die Kosten tragen soll. Hier gibt es zig Fälle, aus denen klar und eindeutig hervorgeht, wie sich der Hersteller zu verhalten hat bzw. besser verhalten hätte. Im Regelfall spielt allein der Imageschaden ein große Rolle bei der Beseitigung von Mängeln.


    Anders ist aber immer noch bei der Nutzung und der damit entstehenden Gefährdung von Dritten.


    "Hier wird in der Praxis zwischen Fällen einer reinen Selbstgefährdung und einer Drittgefährdung unterschieden. Kann die Nutzung des Produkts ausschließlich zu einer Selbstgefährdung des Verbrauchers führen (z.B. im Falle einer Prothese), so kann sich der Verbraucher im Schadensfall regelmäßig nicht darauf berufen, er habe die Nutzung des Produkts ohne Nachrüstung fortsetzen dürfen, weil ihm kein Kostenausgleich angeboten wurde. Anders ist dies jedoch, wenn – wie dies häufig der Fall ist – von dem Produkt auch Gefahren für Dritte ausgehen (z.B. bei einem explosionsgefährdeten Heizkessel oder einem Auto mit defekten Bremsen). Denn der Hersteller schuldet die Gefahrabwehr nicht nur dem Nutzer, sondern auch jedem Dritten, der durch das Produkt Gefahren ausgesetzt wird (sog. innocent by-stander). Der Hersteller kann sich nicht in gleicher Weise wie bei einem gewerblichen Nutzer darauf verlassen, dass der Verbraucher auch den Schutzinteressen Dritter gerecht wird. Im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr ist der Hersteller gehalten, dem Verbraucher unentgeltlich Ersatz oder Nachrüstung anzubieten, um damit im Interesse des Dritten zumindest die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Verbraucher die Nutzung des Produkts nicht einfach fortsetzt. Gewährleistungsfristen oder Garantiezeiten spielen hierbei nur eine untergeordnete Rolle"


    Selbst wenn die Vertragspartner versuchen sollten, die Kunden an den Kosten zu beteiligen, so kann ich mir nach den verschiedenen Urteilen einfach nicht vorstellen, dass Hobby sich diesen Imageschaden antut.
    Ein Verfahren, durch das KBA eingeleitet, ist der absolute "Supergau".
    Klagen gegen Hobby durch Endkunden sind ebenfalls ein irreparabler Schaden.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • ... so kann ich mir nach den verschiedenen Urteilen einfach nicht vorstellen, dass Hobby sich diesen Imageschaden antut.


    Hallo Olaf,
    da sieht die Sache ja schon ganz anders aus. Deine ursprüngliche Aussage

    Zitat

    - ohne Kosten für den Halter -

    habe ich - und vermutlich auch andere - so interpretiert, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Kostenübernahme gibt. Dem ist aber nicht so!


    Jetzt stell Dir mal vor, jemand fährt mit einem 2007er Hobby zum Händler und besteht auf eine Kostenübernahme (weil er es in einem Forum ja so gelesen hat). Ich behaupte nun mal: Damit ist ein Konflikt vorprogrammiert und das sollte nicht das Ziel einer Rückrufaktion sein.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es (außer für Rechtsanwälte) zielführend ist, es auf eine Klage ankommen zu lassen.


    Meine Meinung: Etwas Dampf aus dem Kessel lassen und die Sache realistisch angehen. Alle können froh sein, dass Hobby das Instrumentarium der Rückrufaktion genutzt hat, um die betroffenen Fenster zu überprüfen. Wird dabei kein Problem festgestellt, so ist es gut. Im anderen Fall sollten alle glücklich sein, dass nicht mehr passiert ist und nach einer einvernehmlichen Kostenlösung suchen.


    PS: Wenn Du etwas zitierst, dann solltest Du auch die Quelle angeben! Ich weiß nicht, ob Du Dich in Deiner Meinung auf Taylor Wassing beziehst, aber auch seine Meinung kann man anders interpretieren. Zumal Du ja auch "nur" zitierst:

    Zitat

    Im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr ist der Hersteller gehalten, dem Verbraucher unentgeltlich Ersatz oder Nachrüstung anzubieten

  • Hallo,


    ich habe Heute von meinem Händler erfahren dass nur 30% der Kosten von Hobby übernommen werden. Bei der Nacharbeitung liegen die Gesamtkosten bei ca 200€ und beim Austausch bei ca. 1000€.

  • Hallo Wilfried,
    hallo Zusammen,


    ich glaube, dass hier etwas falsch verstanden ist und wir gerade zwei Dinge miteinander vermischen. Die Rückrufaktion hat nichts mit der Ausführung und dem dabei entstehenden Schaden zu tun.


    Hobby selbst mach ich überhaupt gar keinen Vorwurf. Ganz im Gegenteil, denn man hat ja nach den ersten Fällen reagiert und das KBA zur Benachrichtigung der Halter eingeschaltet. Ob das nun zeitnah oder mit Verzögerung geschehen ist, mag und will ich auch nicht bewerten. Es handelt sich aber um den einzigen Schritt, den man als Hersteller gehen kann bevor das KBA selbst aktiv wird.


    Zur Rechtslage:
    Ich habe in der Funktion als GF der Niederlassung eines europäischen Maschinenherstellers sehr häufig mit exakt dem zu tun, was hier jetzt gerade diskutiert wird.
    Wir haben in Übereinstimmung mit den EU Normen und dem Produkthaftungsgesetz in nationaler Form immer und regelmäßig zu überprüfen und nachzuweisen, dass unsere Produkte sicher sind und keine Personen oder Dritte zu Schaden kommen können. Wir dürfen unsere Produkte noch nicht einmal auf dem Markt anbieten, sollten einzelne Punkte dieser Normen und Gesetzes nicht erfüllt sein. Gleiches gilt auch, wenn während des Betriebs ein Mangel an unserem Produkt auftritt, der nachweislich sein Entstehen bereits durch die Konstruktion oder der Montage hat und somit auf uns als Hersteller zurückzuführen ist.


    Außer dem Produkthaftungsgesetz gibt es hier GsD viele andere Institutionen, welche dem Bediener/Nutzer nichts anderes als maximale Sicherheit geben sollen. Ganz schwierig ist die Lage bei der Gefährdung Dritter und somit unbeteiligter Personen, die durch diesen Mangel zu Schaden kommen können. Hier nützt es uns überhaupt nicht, wenn der Bediener selbst auf die Gefahren hingewiesen wurde und die Maschine trotzdem einschaltet. Wenn wir uns einer Nachbesserung entschließen, sind wir automatisch mit Klagen konfrontiert, welche dann dazu führen können, die Maschinen im schlechtesten Fall sogar zurücknehmen (Vertragswandlung) und Entschädigungen zahlen zu müssen. In unserer Branche gibt es hier einschlägige Urteile.


    Macht also gar keinen Sinn und selbst wenn wir die Chance hätten hier den Kunden mit an den Kosten einer Nachbesserung zu beteiligen, so ist das im Regelfall völlig ausgeschlossen. Der Kunde kauft bei uns eine Maschine um damit seine eigenen Produkte zu fertigen. Kann er das aus dem Grund der nicht gegebenen Sicherheit nicht, wird er sofort versuchen uns regresspflichtig zu machen.



    Bei dem Panoramafenster ist das jetzt sehr vergleichbar. Es geht ja nicht um den Schaden, welcher hier jedem einzelnen Halter entsteht, sondern um die Gefahren, welche sich hinter der Sache verbergen. Der Schaden an sich ist schon für jeden sehr sehr ärgerlich und anscheinend sind nicht alle Vertragspartner in der Lage oder richtig informiert, wie die Reparatur zu erfolgen hat.


    Dinge wie bei Harry sind dann auch noch umso ärgerlicher. Harry's Rechtsanspruch ist auf jeden Fall gegeben, denn die Reparatur hat einen Schaden nach sich gezogen, der durch Mitarbeiter des ausführenden Betriebes entstanden ist. Das ist ein reiner Versicherungsfall und hat direkt mit der Aktion nichts zu tun.


    Der Rechtsanspruch zur kostenfreien Ausführung der Reparatur am Panoramafenster entsteht dann, wenn der Punkt der Haftung zu der Schädigung Dritter eintritt. Ich gebe Dir hier also insoweit Recht, dass es im Moment natürlich - und hoffentlich auch so bleibend - keinen eindeutigen Rechtsanspruch zu kostenfreien Reparatur gibt.


    Wenn ich mich hier falsch ausgedrückt habe und es ebenso auch verstanden werden konnte, so bitte ich dieses zu entschuldigen.


    Allerdings wird jeder, der ein solches Fahrzeug auf Anweisung des KBA gar nicht bewegen darf oder sollte, mit Sicherheit bei entsprechendem Druck erfolgreich sein. Hier ist es sehr ähnlich zu der Regresspflicht in unserer Branche, denn ohne das Fahrzeug bewegen zu dürfen, ist auch der eigentliche Zweck des Fahrzeugs nicht mehr gegeben.



    Also versteh mich bitte nicht falsch, der "Murks" darf erst gar nicht gemacht werden. Nur so ist es sichergestellt, dass auch nachher nichts passiert.



    Gruß
    Olaf

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  • Das was Wolle schreibt, würde ich mir schriftlich geben lassen und von einem Anwalt prüfen lassen wollen.


    Rückruf, mit sicherheitsrelevanten Reparaturen - da bin ich betroffener Profi! :cheer:


    Ich fahre bereits den 2. Toyota und mache regelmässig Rückrufe mit, da wurden die Reparaturen kostenlos durchgeführt und ich bekam immer kostenlos einen Ersatzwagen gestellt.


    Allerdings muß ich etwas einschränken, die betroffenen Fahrzeuge lagen zum Zeitpunkt des Rückrufes durch KBA noch im Rahmen der 3 jährigen Herstellergewährleistung.

    _______________________________
    Grüssle Camperfan Udo
    1988-1992 VW Bus Multivan, 1992-1998 VW LT Florida Westfalia
    2004-2007 Hobby AK 605 MC
    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
    2014-2020 Concorde Charisma 650 XT
    04/2022 Vario Mobil MB 800 Perfect
    ab 05/2022 Vario Mobil MB Star 800

  • ... durch den Rückruf und der Reparatur, setzt der Hersteller das Fahrzeug so instand, wie es bei der Auslieferung hätte sein müssen.
    Frech wäre es, wenn der Hersteller auf Grund dieses Sicherheitsmangels, mit Gefahr für Dritte (man stelle sich mal vor, eine wegfliegende Panoramascheibe trifft einen Motorrdfahrer zwischen Helm und Schulter ....) den Besitzer des Fahrzeugs bzgl. Kosten zur Kasse bittet, egal wie hoch der Anteil letztendlich sein soll.


    Wie Olaf schon sagte, das Fz hätte nie in den Straßenverkehr gehen dürfen., bzw. das KBA kann das FZ stilllegen ....


    Ich erinnere dabei nur an die Aktion Sphinx und Belastung der Vorderachse ....

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  • Hallo.
    Mir wurde nach längerer Diskussion mit Hobby zugesagt das unser Panoramafensteraustausch oder Reperatur über die Dichtigkeitsgarantie läuft.Leider haben wir uns das aber nicht schriftlich geben lassen, unser Hobby ist Erstzulassung 01/13
    Unser Termin ist im Juli


    VG Angela

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