Fahrzeug Batterie leer und Tausch

Feiertag?
  • Hallo zusammen da draußen.
    meine Fahrzeugbatterie war fertig.
    Im Auto ist das Display dunkel (Renault Master)
    Batterie ausgebaut und getestet (kaput)
    Neue Batterie eingebaut, Banner 95 AH, Display dunkel..
    Da alles dunkel, glühen die Kerzen nnicht vor und der Anlasser dreht nicht.!!!!


    Meine Frage::???????
    Muß das Auto neu angelernt werden (Wegfahrsperre) oder Autoschlüssel??????

    Hobby Premium Van 65 HGE
    Ich wünsche Euch allen immer eine Knitter freie Fahrt und Spaß am Hobby.

  • Hallo Klausi,
    kann Dir nur soviel versichern, dass das Einschalten der Zündung (Zündschlüssel in Stellung 1) noch nicht durch die Wegfahrsperre verhindert wird. Bei meinem Ford Transit war der Batterietausch eine schnelle Sache, keinerlei Besonderheiten zu beachten.


    Grüße


    Horst

  • Moin,
    stellt sich erst mal die Frage, wieso war die offenbar ziemlich neue Batterie kaputt?
    Es gibt normal zwei Möglichkeiten:
    Falsch geladen.
    Oder anderer Defekt in der Fahrzeugelektrik.


    Wenn nach dem Tausch einer hoffentlich vollständig geladenen Fahrzeug Starter Batterie der Wagen immer noch nicht mitspielt,
    scheint das Problem etwas größer zu sein. Da hilft nur messen.
    Alles andere ist Kaffeesatz-Leserei.
    Ob der Renault irgendwelche Bordgeräte anlernen muss, kann ich nicht beantworten. .
    Mit dem Starten des Wagens kann das aber kaum zusammenhängen. Bei Ford geht das nach dem Start von selbst.


    ADAC Pannendienst konsultieren. Bei Plus-Mitgliedschaft ggf. kostenfrei in eine Werkstatt bringen lassen.


    Gruß und guten Erfolg
    Heinz-Günter

  • Hallo zusammen,
    die Katastrophe nimmt seinen Lauf. :ohmy:
    ADAC bestellt, kam auch, hat auch Sicherungen getestet. (wie ich vorher auch)
    Dann den Abschleppwagen bestellt Dieser Mann hatte nochmals alle Sicherungen geprüft.
    Also ab in die Reault Werkstatt. (Montabaur) :dry:
    Da war ich letze Woche schon vorstellig und habe heute nochmals angerufen. Zitat: Alles kein Problem, kommen sie vorbei!!!!!!
    Es gab dann aber ein Problem, das Fahrzeug ist zu lang (7,12m) und ich könnte nicht in die Halle. :woohoo: :woohoo:
    Wir bekammen dann den Tip nach Ransbach zu Renault-Truck zu fahren. :unsure:
    OK, da angekommen sagte der Meister, nach sichten des Fahrzeugscheins, das ist ein PKW, den können wir nicht bearbeiten. :woohoo:
    Er rief dann mehrer Firmen an und ich wurde an eine ca 5km entfernte Werkstatt verwiesen. :dry:
    Dort wurde ich sehr höflich und nett empfangen. :)
    Hoffentlich ist nun der Alptraum zu Ende. :(
    Ist das alles was Renault an Service bieten kann?


    Gruß an alle da draußen
    Klaus

    Hobby Premium Van 65 HGE
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  • Au wei Klaus,
    hoffentlich ist der Fehler dann wenigsten so geartet, dass der Aufwand in vernünftigem Verhältnis steht.


    Tröste dich etwas.
    Unsere in der Nähe gelegene große Fordwerkstatt, die mir mal sehr geholfen hat, wurde auf zusätzlich Volvo umgebaut.
    Also mehr Bühnen, weniger Platz.
    Unser 6,75m VAN passt nicht mehr rein.
    Nun bin ich 25 km außerhalb HH bei einer kleinen familiären Fordwerkstatt.
    Die Halle hat er extra für Womo's und größere Transporter vorgesehen.
    Das passt.
    Der Altmonteur fährt selbst Womo.
    Da fühle ich mich bisher gut aufgehoben.


    Gruß und viel Glück.
    Heinz-Günter

  • Hallo,
    heute war ich mal nach meinem WoMo gucken. :dry:
    Es sieht überall zerpfledert aus. Der Fehler ist noch nicht gefunden. :(
    Was kann ich jetzt machen wenn der Fehler nicht gefunden wird oder jetzt noch mehr Fehler drin sind? :huh:
    Schließlich habe ich noch Garantie.
    Gruß an alle
    Klaus

    Hobby Premium Van 65 HGE
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  • Hallo Klaus,
    das hört sich gar nicht gut an.
    Was kannst du machen?
    Geh mal vorerst davon aus, dass die den Fehler finden.
    Solange Gewährleistung bzw. Garantie besteht, hast du Anspruch auf Beseitigung des Mangels.
    Da es sich offenbar um ein Renault Problem handelt, muss es m.E. dort beseitigt werden.
    Wenn alle Stricke reissen, wirst du um rechtliche Assistenz u.U. nicht herumkommen.
    Wir sind in der misslichen Lage, immer mit 2 Herstellern zu tun zu haben.
    Ob das alles rechtlich so ok ist, k.A. Mir ist bislang nichts anderes bekannt.


    Das Ergebnis interessiert sicher nicht nur mich.
    Gruß
    Heinz-Günter

  • Hallo Klaus,


    es ist leider so, dass manche Autowerkstätten nicht in der Lage sind, die Fahrzeuge auf die Hebebühnen zu bringen. Da es aber kein LKW ist, können die LKW-Werkstätten dann aber wiederum keinen "PKW" bedienen.


    Dieses Problem hatte ich vor Jahren auch. Um den Nachlauf und den Sturz einzustellen, bin ich von "Pontius nach Pilatus" gefahren und selbst eine FIAT Professional Werkstatt hatte das Problem, dass die wiederum den Sturz nicht mit den sonstigen LKW Werkzeugen und Messgeräten vermessen konnten.


    Hoffentlich findet die Werkstatt das Problem. Solange die Garantieabwicklung greift, kann es eigentlich egal sein wer den Schaden repariert. Diese Warterei und das "Rumgegurke" ist aber schon nervig.


    Kopf hoch



    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallöchen,
    da habe ich 2 Nachrichten. es nimmt seinen Lauf weiter


    1.) Das WoMo läuft wieder.(nach 2Wochen Werkstatt) Austausch von Schalteineit UPC..(Eigenkosten 511 gezaht )
    Dabei kam folgendes herraus.
    2) Das WoMo hat bei Renault einen Eintrag in der Datenbank ,
    Lieferdatum 14.11.2013. damit keine Garantie.
    Gekauft als Neufahrzeug bei der Firma Frey als Neufahrzeug mit 2 Jahre Garantie am 05 11,2014.
    Erstzulassung 05.01.2015
    Der Vertragshänder hat mich an die Kundenbetreung von Renault verwiesen.
    Wer ist zuständig der Verkaushänlder oder Renault.
    So weit zur Fr. Frey.
    Gruß
    Klaus

    Hobby Premium Van 65 HGE
    Ich wünsche Euch allen immer eine Knitter freie Fahrt und Spaß am Hobby.

  • Hallo Klaus,


    ich hatte damals für mein Basisfahrzeug 2 Jahre Garantie bekommen, obwohl das auch vorher ein Jahr rumgestanden ist.


    Habe das aber explizit gefordert.


    War kein Problem da das Fahrzeug ja nachweislich nicht gefahren wurde. Hatte mein Händler direkt mit Iveco besprochen und ausgemacht.


    Ich würde hier über den Händler nachfragen. Er müsste sich meiner Meinung nach, gegenüber Renault für eine komplette Gutschrift einsetzen.
    Wenn das nicht klappt, auf jeden Fall Renault direkt anschreiben und den Fall schildern.


    Gruß Uwe

    Grüße von Heike & Uwe


    Dethleffs Alpa ab 2021


    Hobby Sphinx, I 770 AK GEMC,
    2010, Agile 2011-2020


    Takt ist, immer instinktiv zu spüren, was die anderen noch von dir vertragen!


  • Hallo Klaus,
    ich frage mich gerade, was die Firma Frey dafür kann, dass Renault sich um die Garantie drücken will.
    Die Garantie beginnt doch nicht ab dem Lieferdatum an den Wohnmobilhersteller. Es ist doch klar, dass die Lieferung der Fahrwerke von Wohnmobilen nicht gleichzeitig den Beginn der Garantiefrist bedeutet. Die Fahrgestelle stehen bei den Wohnmobilfirmen erst mal eine Weile auf dem Hof, bis sie mit einem Ausbau versehen werden. Die Garantie beginnt in der Regel ab Erstzulassung. Ich könnte mir noch vorstellen, dass das Datum der Übergabe an den Verbraucher zählt, nicht aber das Datum der Lieferung an Hobby.


    Ich habe einen Premium Drive auf Fiat Ducato-Basis. Der Ducato ist aus dem Produktionsjahr 2012. Ich habe das Fahrzeug 2014 zugelassen. Beim Fiat Camperservice ist die Erstzulassung hinterlegt und 2015 wurden Garantiearbeiten ohne Wenn und Aber durch Fiat-Camper Assistance erledigt.


    Es gibt zu dem Basisfahrzeug doch sicherlich eine Garantieurkunde. Dort müsste der Beginn der Garantiefrist geregelt sein. Die Renault Plusgarantie kann man ja laut Bedingungen auch innerhalb von 12 Monaten ab Erstzulassung des Neufahrzeuges beantragen. Ich würde mich definitiv an Renaut wenden. Ich habe auch mal von einer Peugeot-Werkstatt die Mitteilung bekommen, dass ich eine Reparatur selbst zahlen sollte, da Peugeot diese nicht auf Garantie übernehmen würde. Der Reparaturbetrieb war der selbe Betrieb bei dem ich den Wagen vorher gekauft hatte. Ich habe mich darauf hin direkt an Peugeot Deutschland gewandt und habe von dort dann doch eine Zusage bekommen. Die Werkstätten geben nur das wieder, was ihnen der Hersteller sagt.


    Ich würde mich auf jeden Fall direkt an Renault wenden.


    Viele Grüße
    Reinhard

    Unterwegs mit Hobby Premium Drive 65 GF
    130 PS, automatisiertes Schaltgetriebe, AHK, Markise, Klima, Solar,

  • Hallo Klaus,
    erst mal die gute Nachricht. Der Renault läuft wieder. Was ist mit der Batterie?
    Wie vermutet ein Fahrzeugfehler. alles andere war nach deinen Schilderungen kaum vorstellbar.
    Der erste Hobby/Ford, den wir hatten, war Fertigung Sommer 2007.
    Hobby hat den Aufbau im Herbst 2007 draufgebaut. Es war eine Sonderfertigung für den späteren Exclusive.
    So stand das komplette Fahrzeug fast ein Jahr als Ausstellungsstück beim Händler. Ende Nov. 2008 war Erstzulassung.
    Ende Oktober 2010, nach knapp 2 Jahren, zickte der Turbolader rum. Wegen Saisonpause wurde die Reparatur, nach Absprache mit der Fordwerkstatt, auf März 2011 verschoben.
    Nach langen Diskussionen der Werkstatt mit dem Werk wurde dies als Garantieleistung übernommen.
    Diskussion aber nur, weil der Vorbesitzer die Einjahreswartung versäumt hat.
    Also:
    Die Gewährleistung/Garantie beginnt mit der Erstzulassung für den Endverbraucher.
    Zuständig ist Renault, also die bearbeitende Vertragswerkstatt.
    Lass dich nicht abwimmeln.
    Brief parallel an Renault.
    Sonst Anwalt. Bin kein Freund davon, aber irgendwie muss man sich wehren.
    Ein guter Händler regelt sowas ohne Stress.


    Gruß
    Heinz-Günter

  • Moin,
    der Fall ist ganz klar:


    Der Händler, bei dem das Fahrzeug erworben wurde ist der Vertragspartner, und der hat die zweijährige Garantie zu geben.


    Niemals hätte ich die € 511,00 gezahlt, sondern sofort einen Anwalt hinzugezogen


    Ich fürchte, Du kommst um einen Anwalt nicht herum.

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
    Behandle Deine Mitmenschen immer so, wie Du auch gern behandelt werden möchtest!

  • Da hätte ich noch ein paar kleine Fragen:
    Im Kaufvertrag das Kleingedruckte unter Sachmängel:
    "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes"
    Was sind Sachmängel, wer ist der Käüfer (Hobby oder ich) und was meinen die mit Ablieferung? :(

    Hobby Premium Van 65 HGE
    Ich wünsche Euch allen immer eine Knitter freie Fahrt und Spaß am Hobby.

  • Zunächst habe ich mal einen freundlichen Brief verfasst, an Renault Kundenbetreung mit allen Daten.
    Dann muß ich mal weiter sehen, was so abläuft. :unsure:
    gruß an alle
    klaus

    Hobby Premium Van 65 HGE
    Ich wünsche Euch allen immer eine Knitter freie Fahrt und Spaß am Hobby.

  • Klaus,
    nur der Endverbraucher wird durch die Gewährleistungsregeln geschützt.
    Unter gewerblichen Vertragspartnern gelten andere vertragliche Bedingungen.


    Sachmängel sind Mängel die die Funktionsfähigkeit eines Gegenstandes
    beeinträchtigen oder unmöglich machen.
    Die Ablieferung ist der Termin der Übernahme durch den Endverbraucher.
    Bei Fahrzeugen ist das m.E. die Erstzulassung, die normalerweise eng mit der Übernahme des Fahrzeuges zusammenliegt.
    Bei unserem Schaden damals war nur die Erstzulassung entscheidend, da wir Zweiterwerber waren.


    Ich hoffe, das Renault diese Angelegenheit problemlos erledigt. Sonst: Anwalt.


    Heinz-Günter

  • Moin,


    Zitat

    Zunächst habe ich mal einen freundlichen Brief verfasst, an Renault Kundenbetreung mit allen Daten.
    Dann muß ich mal weiter sehen, was so abläuft. :unsure:


    Vergeude nicht die Zeit..., lass wenigstens einen Anwalt schreiben, und zwar an Deinen Händler, soll der sich (parallel oder hinterher) mit HOBBY oder Renault herumschlagen.

    VG
    Bertha & Hartmut


    07/2007 - 03/2021 HOBBY 600 690 GFS
    04/2021 - ??? MALIBU I 500 QB
    Behandle Deine Mitmenschen immer so, wie Du auch gern behandelt werden möchtest!

  • Hallo zusammen,
    nun habe ich die Bestätigung von Renault Kunden Service das die Rechnung der Ersatzteile (288,18 €) auf Kulanz Basis bezahlt werden. :laugh:
    Der Arbeitslohn von 223,97 € dagegen nicht. :woohoo:
    Zitat:
    Wenden Sie sich bitte wegen der Garantiedaten direkt an Ihren verkaufenden Renault Vertragshändler und Garantiegeber Autohaus Frey. Dieser kann Ihr Anliegen bezüglich einer Datenänderung zusammen mit der zuständigen Fachabteilung in unserem Hause prüfen.
    Also wieder Autohaus Frey. :evil:


    Gruß
    Klaus

    Hobby Premium Van 65 HGE
    Ich wünsche Euch allen immer eine Knitter freie Fahrt und Spaß am Hobby.

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