Hallo Reisemobilfans,
mein Toscana 650 exclusiv 650 FLC wurde mir mit Allwetterreifen der Grösse 225/70R 15C ausgeliefert. Montiert auf Alufelgen.
Im Urlaub im Juni ist bei einem der hinteren Reifen der Gummi abgegangen und ich musste diesen ersetzen.
Ich habe natürlich die gleiche Reifengröße genommen.
Ich habe gestern mal in den KFZ-Schein gesehen und auch in das Bedienungshandbuch.
Dort steht, dass ich die Reifengrösse 215/70R 15C fahren soll/darf/muss.
Das Fahrzeug ist mittlerweile auch schon 3x mit dieser Reifengröße (225/70...) über TÜV gefahren. Ohne Beanstandung.
Heute habe ich den Hobby Händler nochmal darauf angesprochen. Der hat gesagt " kein Problem, ich darf den Reifen fahren".
Nachlesen kann ich das allerdings nirgends.
Weiß jemand was "Sache" ist und ob ich mit den Reifen fahren darf? Gibts irgendwo eine Ausnahmegenehmigung?
Vielen Dank für Euer Feedback.
Michael
Reifengröße
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Hallo Michael ,
es gibt für Dein Fahrzeug ein COC - Papier in dem sicher deine Reifengröße aufgeführt ist .
Guck mal bitte in Deinen Fahrzeugunterlagen nach .LG
Andreas :woohoo: -
Danke Andreas, habe schon alles durchsucht und nichts gefunden.
Ich war gestern auch nochmal in einer Werkstatt.der hat auch gemeint, das es da ein Papier geben sollte, dass so ähnlich wie ein TÜV Bericht aussehen sollte. Da müsste/sollte dann die Erlaubnis drauf sein.
Ist das das von Papier?
Falls ich es nicht finde, kann ich das nochmal besorgen und wenn "ja" wo?
LG und nochmals vielen Dank
Michael -
Hallo Michael,
das COC - Certificate of Conformation ist die die EG Übereinstimmungserklärung. Auch EG Typengehmigung genannt, welche Du bei der Anmeldung des Fahzeuges mit vorlegen musst.
Ist normalerweise auf einem weißen, fälschungssicheren Papier aufgedruckt.
Durch die Änderung im Zulassungswesen, wurde der Kraftfahrzeugbrief und Schein abgeschafft und durch die Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt. Das was früher alles im Brief stand, steht heute in dem COC.
Du hast das bestimmt irgendwo abgelegt, denn die sollte man auf keinen Fall im Auto mitführen.
Gruß
Olaf -
Moin,
Zitat, denn die sollte man auf keinen Fall im Auto mitführen.
das ergibt, zumindest momentan für mich, nicht wirklich Sinn, Olaf.
Wenn ich das CoC nicht mitführen soll, wie kann ich dann ggf. bei einer Polizeikontrolle nachweisen, dass ich mit den Reifen fahren darf. Es könnte doch sein, dass ein eifriger Gesetzeshüter das mal mit der Zulassungsbescheinigung Teil I abgleicht, oder?
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Hallo zusammen,
Tja Hartmut, diese Logik wollte sich mir auch nicht erschließen. Nach Aussage eines Bekannten haben seine Kollegen seit der Einführung der Zul I und II immer wieder mal Schwierigkeiten bei der Überprüfung.
Anders als in den meisten europäischen Ländern, verfügen unsere Polizisten nicht immer über die Möglichkeit, solche Dinge direkt online zu überprüfen.Mitführen solltest Du die COC deshalb nicht, weil das Fahrzeug bei Diebstahl, mit diesem Dokument in jedem anderen EU-Land ohne weitere Überprüfung zugelassen werden kann.
In Bezug auf die Reifengrößen habe ich die anhängende Info auf der Website von Fulda gefunden.
Gruß
Olaf -
Ok, so wird ein Schuh draus..., wenigstens ein Latschen :side:
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Danke für Eure Kommentare.
An meinem "zulassungsbescheinigung Teil 2" ist ein Datenblatt angetackert . Auf diesem Datenblatt ist aber auch nur die reifengrösse
215/70.... vermerkt.
In meinen Unterlagen habe ich in der "Fiat Ducato betriebsanleitung" auf Seite 240 "fülldruck bei kaltem Reifen " etwas interessantes gefunden. Dort steht in der Spalte "zum Lieferumfang gehörende reifen"
Unter anderem auch der Reifen " 225/70 r15c Winterreifen Index c am wohnmobil"
Aber eine Seite vorher steht auch :zur Beachtung nur Reifen verwenden die im fahrzeugbrief eingetragen sind.
Ich versuche morgen mal mit Hobby zu sprechen, ob es da eine Coc/ eg übereinstimmungserklärung gibt. Schliesslich ist das Fahrzeug ja so ausgeliefert worden.
Noch einen einen schönen Sonntag für Euch
Michael -
Hi, ich könnte das Thema letzte Woche zum Abschluss bringen. Aber weder Hobby (... ist für dieses reisemobil nur die reifengrösse 215/70 vorgesehen) noch Fiat (..können keine Unbedenklichkeitsbestätigung für die bereifung erstellen)konnten mir weiterhelfen. Vom Hobby Händler warte ich bis heute auf Auskunft!
Mein örtlicher Kfz Meister hat mir dann weitergeholfen. Nachdem es für die Bezeichnung auf der Felge keine Informationen mehr gab, hat er den Reifen demontiert und Informationen von der Innenseite der Felge entnommen. Damit könnte er dann vom Felgenhersteller die Ausnahmegenehmigung für mein Fahrzeug erhalten. Ich habe mir dann
bei der Dekra die entsprechenden Dokumente für meinen Hobby geholt und kann jetzt beruhigt meine Reisen/ Fahrten geniessen.
Bis dann
LG
MICHAEL
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