+++ Wir könnten überreagieren. +++
....ich denke nicht.
Der Kollege hat ja schon genug Federn gelassen.
Wir beschweren uns doch immer drüber das die Händler durch Unfähigkeit glänzen
und wenn es darauf ankommt zeigt keiner Rückrad.
Wenn wir jetzt am Händler vorbei direkt mit dem Hersteller kommunizieren und
das dann noch Schule macht wird sich bald gar kein Händler mehr kümmern.
Erich hat überhaupt keine andere Chance als dem Händler die Knarre auf die Brust zu setzten
nur gegen diesen hat er überhaupt ein Gewährleistungsrecht. Selbst wenn Citröen
kulanter Weise hilft,......spätestens wenn die nicht mehr weiterkommen können die diese
Hilfe einfach einstellen der Händler nicht.
Außerdem,......was wird passieren wenn wir das alle machen? Dann werden uns die Händler ständig an
Citröen verweisen weil es ja so schön einfach ist.
Es ist ganz einfach. Erich hat nur ein Gewährleistungsrecht gegen den Händler und das muss
er innerhalb der 24 Monatsfrist schriftlich beim Händler einfordern.
Tut er das nicht wird er auf seine Schäden sitzen bleiben es sei denn Citröen
zeigt sich da sehr Kulant. Ich würde mich nicht darauf verlassen,...dafür waren unsere WOMO's
zu teuer. Außerdem haben wir die Teile ja für Urlaub gekauft und nicht für Werkstattfahrten zu
unfähigen Händlern.
Ich denke wenn Erich dem Händler eine schriftliche Fristsetzung von 14 Tagen unterschreiben
lässt wird er schon wach werden. In den seltensten Fällen geht so etwas vor Gericht.
Der Händler will ja Geld sparen und das dürfte bei Eskalation und einer Gerichtsverhandlung
schwierig werden. Ohne diese Fristsetzung wird es Erich unnötigerweise eine menge Nerven kosten.
LG Kurt