Frage zu VZ1010-51
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Hi Conny und Werner,
Kfz über 3,5 t Geschwindigkeit 60 km/h.
Gruß
gewi -
Das sind genau die Schilder, die mich immer wieder erfreuen, wenn ich mit meinem Womo unterwegs bin. Viel Freude habe ich auch bei den Lkw Überholverbotsschildern ohne Zusatzschild 7,5 t oder Wohnmobile frei. Mein Schlachtschiff hat 4,5 t.
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Hallo zusammen.
Dies ist der offizielle Text:
VZ 1010-51Das Verkehrszeichen 1010-51 „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“ ist ein rechteckiges Zusatzschild mit weißem Grund, schwarzem Rand und einem schwarzen LKW-Symbol.
Laut Bußgeldbescheid habe ich einen PKW
Laut Autobahnmeisterei gilt an der BAB 1 KM 396,1 eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für PKW und 60 km/h für LKW + Zusatzschild "einschließlich Busse"
Laut Fahrzeugschein habe ich eine Fahrzeugtype = M1 = Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA -Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen (" Pkw offen" und " Pkw geschlossen") zugeordnet.
Montag wird noch das Zollamt angefragt, für welche Type ich die Steuern im Jahr zahlen muß.An der Sache für mich wird sich da allerdings wohl nicht viel ändern.
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Halloo Werner,
Bei unserem 4 ton Womo steht auch M1 und unter 5 Bezeichnung der Wagenklasse und Aufbau "Wohnmobil"
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Hallo Werner,
so ganz verstehe ich die Diskussion nicht.
Das Verkehrszeichen ist doch eindeutig und von daher gilt dort für Dich 60km/h.
Was da eventuell falsch auf dem Bußgeldbescheid steht, ist letztendlich Wortklauberei.Wir wären mit unserer Gewichtsklasse nur dann davon ausgenommen, wenn ein entsprechendes Zusatzschild stehen würde. In diesem Fall dann das VZ 1010-67 mit dem Hinweis „ausgenommen“.
Ansonsten müssen wir jegliche Zeichen für Fahrzeuge ab 3,5t beachten. Und da kann man schon mal richtig daneben liegen
Gruß
Olaf -
Hallo Olaf.
Genau das ist es.
Ich bin 4 Jahre in dem Glauben rum gefahren,
daß dies Schild für mich nicht zu trifft - weil meiner Meinung nach LKW.
"Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!" -
Moin Olaf,
die Diskussion wird verständlich, wenn wie in unserem Fall ein Bußgeldbescheid für 16 km/h über Soll ins Haus schneit, in dem unser 4,0 t Mobil eindeutig als PKW bewertet ist.
Für einen LKW wären 135 € + ein Punkt fällig gewesen, abgerechnet wurden 65 € ohne Punkt.LG Uli
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