Blitzer BAB 1 KM 396,1

Feiertag?
  • Hallo Werner,


    du hast ja, meiner Meinung nach, nur 2 Möglichkeiten aus der Sache rauszukommen.


    1. Über den Zusatz "PKW ausgenommen " oder
    2. über den Begriff "Augenblickversagen".


    Auch wenn sich die Links überwiegend mit Parkverstößen beschäftigen geht es dort genau um diese Problematik der PKW zuordnung.


    Zum Augenblickversagen hierzu auch mal einen Link:


    https://www.bussgeldkatalog.org/augenblicksversagen/


    Mit einem einigermaßen einsichtigen Richter solltest du bei dieser Argumentation zumindest eine Milderung erreichen.


    Vergleichbare Fälle gibt es in der Gesetzgebung aber schon ewig. Zu meiner Zeit als ich noch als Fahrlehrer tätig war
    ging es um die Frage ob ein Motorrad mit Beiwagen ein oder mehrspurig ist.
    Auch dort gab es eine indirekte Beweisführung über das Zeichen Überholverbot das damals noch
    auf mehrspurige KFZ und Motorrad mit Beiwagen beschränkt war.
    Der Rückschluss war dann, wenn das Motorrad mit Beiwagen extra genannt wurde kann es auch nicht mehrspurig sein.
    Ab 1992 wurde die Beschilderung dann geändert ;)


    Also bleib dran. Ergeizige Kollegen wie du sorgen dafür das alle anderen diese Probleme dann nicht mehr haben.


    ....einer muss ja den Anfang machen.


    Sollte ich helfen können dann melde dich.


    LG Kurt

  • Hallo Conni und Werner,
    ich sehe das genau so wie Ihr,
    Halte die Geschwindigkeitsbegrenzung bei dem Schild Nie ein. Bin aber auch noch Nie, in den15 Jahren wo ich WOMO mit 5,4 Tonnen fahre ,geblitzt worden, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Gruß
    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Hallo zusammen.


    Habe ja geschrieben, das ich mich melde wenn die Sache geklärt ist.
    Hier mal die Antwort vom Gericht:



    Es bleibt also dabei ohne wenn und aber.
    348€ + 1 Monat Fahrverbot oder doppelte Geldbuße.


    Am besten finde ich die Aussage der Autobahnmeisterei auf meine Frage, was ihre aufgestellten Schilder an dem Blitzer für Bedeutung haben
    Antwort:
    Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW 100 km/h und für LKW 60 km/h


    Ich habe nun festgestellt, daß "mein Schild" Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h und Kraftwagen über 3,5t fast an jeder 2. Brücke zu finden ist.
    Dies einmal zur Info

    Gruß
    Conny und Werner


    Hobby Optima de luxe T70E - 4500KG max. Gesamtgewicht / HA 2600KG - VA 2300KG

  • Moin, das sie dich geblitzt haben tut mir leid. Wenn ich aber den Kommentar davor lese, na ja ich weiß ja nicht.....
    Da ich ja immer mit dem Lkw unterwegs bin, gibt es Ecken wo die 60 auf der BAB angemessen sind, meistens an Steigungen oder wenn es auf der anderen Seite wieder runter geht. Und wenn man da erheblich zuschneiden ist und noch vielleicht die ein oder andere Kurve kommt, kann es auch auf der Autobahn ziemlich eng werden. Ich kann nur aus meiner Vergangenheit berichten, in einer Zeit wo es noch eine analoge Aufzeichnung gab, daß 115km/h mit 41t eine sehr gewagte Angelegenheit ist da darf dir nichts in den Weg kommen, den Lkw fängst du nicht mehr ab. Ich habe es hier im Camper mal Berg ab auf 130km/h gebracht, daß hat mir gereicht. Ich denke da an den Satz von meinem Vater, so langsam wie man den Berg rauffährt, soll man ihn auch runter fahren.
    Zudem Thema Verkehrsschilder, deswegen müssen wir Lkw Fahrer, alle 5 Jahre unsere 5 Schulungen machen, keine Schulungen, kein neuen Führerschein.
    In diesem Sinne, fahrt alle schön vorsichtig und schönen Urlaub.
    P.S. Ich glaube, du kannst selber bestimmen wann du dein Führerschein abgeben möchtest, ich weiß nur nicht wie lange du dafür zeitlich hast. Ist ja gerade Urlaubszeit und ihr möchtet ja vielleicht wegfahren, also nach dem Urlaub abgeben.
    Gruß Stephan & Birgit

  • Moin,


    laut Straßenverkehrsbehörde ist das Womo ein LKW,
    frage doch mal beim freundlichen Finanzamt an, ob Du als LKW nach Gewicht Steuern zahlen kannst.


    Die werden euch sicher bestätigen, es ist ein PKW......
    Dann vielleicht mal die Frage gerichtlich klären lassen, falls Rechtsschutz vorhanden ist ?


    Nur mal so aus Prinzip :)


    Grüße aus Berlin

  • Der Blitzer an der BAB Höhe KM 396 ist auf 3-spuriger gerader Strecke.


    Der Screen-Shot von heute ist die Antwort vom Gericht!

    Gruß
    Conny und Werner


    Hobby Optima de luxe T70E - 4500KG max. Gesamtgewicht / HA 2600KG - VA 2300KG

  • Hallo Werner,


    kannst Du da noch Einspruch einlegen?


    Ich finde das Thema sehr interessant und wäre mehr als verärgert.


    Das KBA führt die M1 Klasse als Personenkraftwagen geschlossen oder offen. Wenn in Deinen Papieren M1 steht, dann ist das laut KBA ein PKW. Und das Gericht läge mit seiner Einschätzung falsch.


    https://www.kba.de/SharedDocs/…ge/DE/M/M1_Fahrzeuge.html


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Moin, leider geht es auch ums Gewicht und über 3,5 zählt es halt als Lkw. Wenn ihr euern Fahrzeugschein anseht, Spalte 5, da steht pkw/wohnmobil, da kann man jetzt natürlich stundenlang lang drüber diskutieren, aber wenn ihr das wollt, wo ist den am womo der Kofferraum?Oder zählt er dann als Kombi? Ist es im Endeffekt egal? Man kommt eh nicht gegen die Gerichte an, sonst müssten alle Urteile die bisher gefällt wurden neue verhandelt werden.


    Kurzer Themen Wechsel, in Frankreich zählt bei der Maut, alles über 3m Höhe, als Lkw und wird auch so zur Maut berechnet. Auch wenn der Camper unter 3,5t wiegt, ist ein Alkoven oben drauf zählt das seit letzten Jahren als Lkw!
    Seit nicht sauer wenn ich es jetzt so schreibe, daß war Lehrgeld, in Zukunft wird da sicher jeder von euch darauf achten, wenn er schwerer als 3,5t ist. Und es gibt da bei noch mehr zu neachten, außer die Geschwindigkeit, aber dazu gibt es einige interessante Videos bei Youtube.
    Gruß Stephan

  • Olaf:
    Das Thema ist durch. Da geht nichts mehr.


    Stephan:
    Lehrgeld ist schon richtig.
    Würde an der Stelle aber anstatt des Schilds für Kraftfahrzeuge über 3,5t, das Schild mit dem Text "3,5t" stehen, was es auch gibt, wäre für mich die Sache auch optisch klar.


    Kam halt einiges zusammen.
    Vielleicht hilft es aber anderen Usern "etwas" an Geld zu sparen.


    P.S.:
    Habe an meiner Fahrschule mal eine Fahrstunde Theorie nur für Verkehrsschilder über 3,5T angefragt.
    Mal schauen was es gibt.

    Gruß
    Conny und Werner


    Hobby Optima de luxe T70E - 4500KG max. Gesamtgewicht / HA 2600KG - VA 2300KG

  • Moin Conny, finde es toll das du dich bei ner Fahrschule informierst, bekomme aber kein schreck was man alles vergessen oder verdrängt hat und es gibt viele Neuerungen. Ich bin froh, daß ich nicht jetzt meinen Führerschein machen muss, ich würde glatt durchfallen. Auch wenn jetzt andere User grinsen, bei unseren Schulungen machen wir auch ein test Blatt und von den 20 Mann bestehen 1-2 Leute.
    Gruß Stephan

  • Hallo,


    ich schließe mit Blitzern keine Freundschaft ;)


    Aber ich finde das eindeutig für Fahrzeuge >3.5t, wie Eurer (und unser) Wohnmobil mit 4.5t.
    Es gilt für uns (sag ja nicht, dass mir das gefällt ...).


    z.B. in Frankreich ist das etwas differenzierter.
    Steht da ein Schild mit 3.5 gilt das für alle, also auch für uns mit mehr. Oft durch enge Ortschaften.
    Steht da ein Schild mit 3.5t und dem Bild eines LKW's, gilt das nicht für uns.


    Grüße,
    Charly

  • Hallo Charly,
    da sind die Franzosen weiter als wir.
    Dort wird zwischen Personenbeförderung und Lastenbeförderung unterschieden.
    Bei uns fehlt das noch...... mal sehen was irgendwann die EU dazu sagt ;)

  • Moin ins Forum, moin Conny, ich habe mal was anderes nach geschaut. Wir Lkw Fahrer müssen ja unsere Module machen, vielleicht wäre das besser und interessanter, die Schulung dauert zwar den ganzen Samstag, aber wer weiß.....
    Vielleicht ist es auch billiger als die Theorie in der Fahrschule und du hast ja schon den Führerschein. Ich würde Modul 3 Gefahrenwahrnehmung und Modul 4 Schadensprävention empfehlen.
    Gruß Stephan und viel Spaß

  • Moin Stephan,
    moin zusammen,


    generell gebe ich Stephan recht, aber wir schweifen da etwas vom Thema ab.
    Das Grundthema war der eine Blitzer auf der BAB 1, welcher an einer 3 spurigen Autobahn aufgestellt ist und dort auch Fahrzeuge über 3,5t einschränkt.


    In welchem Verhältnis das zu den Stteckenabschnitten, zB auf der A7 und A45 steht, bei denen das Zusatzzeichen zur Ausnahme von Wohnmobilen anzeigt, darf man definitiv hinterfragen.
    Wenn man wir wir mit 5t an solchen zweispurigen Streckenabschnitten am Berg überholen darf, dann ist das Schild auf der BAB 1 schon zu hinterfragen.


    Aber natürlich sollten wir uns auch darüber bewusst sein, was erhöhte Geschwindigkeit für unsere Fahrzeuge bedeutet. Die Fahrgestelle sind alle im Grenzbereich und gerade auch eine Auflastung macht das Fahrzeug nicht sicherer, sondern nutzt die letzte Reserve auch noch aus.


    Ich empfehle jedem ab und an das Fahrzeug mal auf einer Nebenstrecke aus 80-100 mit einer Notbremsung zum Stillstand zu bringen. Da werden viele definitiv ins Schwitzen kommen.


    Mache das übrigens regelmäßig und auch mit Anhänger.
    Da ist es nochmal extremer, denn der Bremsweg erhöht sich trotz zupackender Auflaufbremse an den beiden Anhängerachsen um ganze 18m. Allerdings wiegt der Anhänger mit Ankes Fiat 500c auch 1.380kg.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

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