Hallo Werner,
du hast ja, meiner Meinung nach, nur 2 Möglichkeiten aus der Sache rauszukommen.
1. Über den Zusatz "PKW ausgenommen " oder
2. über den Begriff "Augenblickversagen".
Auch wenn sich die Links überwiegend mit Parkverstößen beschäftigen geht es dort genau um diese Problematik der PKW zuordnung.
Zum Augenblickversagen hierzu auch mal einen Link:
https://www.bussgeldkatalog.org/augenblicksversagen/
Mit einem einigermaßen einsichtigen Richter solltest du bei dieser Argumentation zumindest eine Milderung erreichen.
Vergleichbare Fälle gibt es in der Gesetzgebung aber schon ewig. Zu meiner Zeit als ich noch als Fahrlehrer tätig war
ging es um die Frage ob ein Motorrad mit Beiwagen ein oder mehrspurig ist.
Auch dort gab es eine indirekte Beweisführung über das Zeichen Überholverbot das damals noch
auf mehrspurige KFZ und Motorrad mit Beiwagen beschränkt war.
Der Rückschluss war dann, wenn das Motorrad mit Beiwagen extra genannt wurde kann es auch nicht mehrspurig sein.
Ab 1992 wurde die Beschilderung dann geändert ![]()
Also bleib dran. Ergeizige Kollegen wie du sorgen dafür das alle anderen diese Probleme dann nicht mehr haben.
....einer muss ja den Anfang machen.
Sollte ich helfen können dann melde dich.
LG Kurt