Grüßt euch Hobby - Fahrer,
jetzt habe ich den Bericht erhalten vom ADAC.
Hier die Aussage : :whistle:
Sehr geehrter Herr Roos,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.
Bei einem auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradträgersystem handelt es sich nicht um einen Anhänger! Es gelten daher auch nicht die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Regeln für Gespanne (= Zugfahrzeug und Anhänger).
Ist der Fahrradträger auf einer Anhängerkupplung eines Wohnmobils montiert, gelten also die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Wohnmobile.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in der Ihnen bereits übermittelten Übersicht sowohl für Pkw als auch für die unterschiedlichen Gewichtsklassen der Wohnmobile aufgeführt.
Wir hoffen, Ihnen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale ADAC e.V.
Hansastr. 19, 80686 München
Es grüßt euch Johann aus dem Filstahl