Hallo Zusammen,
ein interessanter Fall und wie es endet, ist schon jetzt klar abzusehen. Der eine wie der andere Beteiligte (Womofahrer und Stadt) werden das übers Gericht austragen und ganz zum Schluss steht an dem großen Parkplatz eine Höhenbegrenzung....
Leider werden bei uns in D die Gerichte mit zu viel Allerweltsproblemen beschäftigt. War es nun so schlimm einzugestehen, dass einem solchem Urlaubsort der PKW-Parkplatz nicht die beste Wahl für eine Übernachtung war???
Ich sehe solche Dinge mit einem gewissen Schmunzeln. Wer an einem solchem Ort Urlaub machen möchte, der sollte sich im Klaren sein, dass hier andere Regeln gelten als an dem Stausee in Thüringen. Der offizielle Stellplatz ist in solchen Orten nun mal deshalb da, weil man ansonsten vor geparkten Womos nicht mehr durch die Stadt kommt. Aber will ich dann da wirklich stehen?? Oder muss ich mir dann auch noch "mein Recht" erkämpfen?
Solange sich übrigens die Anzahl an neu zugelassenen Fahrzeugen an solchen Orten rumtreibt, genießen wir die die Stille an den weniger überlaufenen Stellplätzen, welche es übrigens zu genügend immer noch gibt. Gerd hatte mir vor ein paar Tagen ein Foto aus Hammelburg geschickt, wo am Forellenhof gerade einmal 5 Fahrzeuge standen - und das im Hochsommer. Wir selber standen zur Übernachtung von Samstag auf Sonntag auf dem Stellplatz in Arbois/ franz. Jura. Obwohl der Ort weltbekannt und als Touristenziel sehr beliebt ist, war es auf dem Stellplatz wunderschön leer und wir hatten totale Ruhe.
Geht auch anders......
Gruß
Olaf