Hallo Wilfried,
es ist immer eine Frage der Relevanz.
Ein Rückruf wegen herunterfallender Innenspiegel, defektem Notrad, oder auch eines defekten Signalhorns, stellen keine Gefährdung Dritter dar. Somit ist es hier die reine Kulanz im Rahmen der Gewährleistung bzw. der erweiterten Garantie. Hier geht es dann um Produkthaftung / bzw. Gewährleistung im Sinne von Funktion. Ein Beispiel ist hier unser Ford Motor.
Das Produkthaftungsgesetz ist aber in Punkten der Gefährdung Dritter, in diesem Beispiel ein Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs, viel eindeutiger.
Wie ich in einem vorherigen Beitrag bereits geschrieben habe, ist im Moment das KBA seitens Hobby zur Hilfe gezogen worden. Man beobachtet die Aktion und ist ansonsten im Moment nicht gezwungen, darüber hinaus den Hersteller anzumahnen. Aktiv wird das KBA dann, wenn die Fenster sich weiterhin lösen, tatsächlich durch die Gegend fliegen und somit aktiv im Straßenverkehr eine Gefährdung anderer darstellen.
Allein aus diesem Grund kann der Hersteller gar nicht anders, als die Aktion sorgfältig und mit klarer Abhilfe zur Vermeidung zukünftiger Wiederholung, durchzuführen.
Wenn es nicht ordentlich ausgeführt wird, die Fenster dann womöglich "Verursacher" für Unfälle werden, zieht das KBA (soweit ich informiert bin) die Fahrzeuge sogar bis zu Abstellung des Problems aus dem Verkehr.
Gruß
Olaf.