Hallo Wilfried,
hallo Zusammen,
ich glaube, dass hier etwas falsch verstanden ist und wir gerade zwei Dinge miteinander vermischen. Die Rückrufaktion hat nichts mit der Ausführung und dem dabei entstehenden Schaden zu tun.
Hobby selbst mach ich überhaupt gar keinen Vorwurf. Ganz im Gegenteil, denn man hat ja nach den ersten Fällen reagiert und das KBA zur Benachrichtigung der Halter eingeschaltet. Ob das nun zeitnah oder mit Verzögerung geschehen ist, mag und will ich auch nicht bewerten. Es handelt sich aber um den einzigen Schritt, den man als Hersteller gehen kann bevor das KBA selbst aktiv wird.
Zur Rechtslage:
Ich habe in der Funktion als GF der Niederlassung eines europäischen Maschinenherstellers sehr häufig mit exakt dem zu tun, was hier jetzt gerade diskutiert wird.
Wir haben in Übereinstimmung mit den EU Normen und dem Produkthaftungsgesetz in nationaler Form immer und regelmäßig zu überprüfen und nachzuweisen, dass unsere Produkte sicher sind und keine Personen oder Dritte zu Schaden kommen können. Wir dürfen unsere Produkte noch nicht einmal auf dem Markt anbieten, sollten einzelne Punkte dieser Normen und Gesetzes nicht erfüllt sein. Gleiches gilt auch, wenn während des Betriebs ein Mangel an unserem Produkt auftritt, der nachweislich sein Entstehen bereits durch die Konstruktion oder der Montage hat und somit auf uns als Hersteller zurückzuführen ist.
Außer dem Produkthaftungsgesetz gibt es hier GsD viele andere Institutionen, welche dem Bediener/Nutzer nichts anderes als maximale Sicherheit geben sollen. Ganz schwierig ist die Lage bei der Gefährdung Dritter und somit unbeteiligter Personen, die durch diesen Mangel zu Schaden kommen können. Hier nützt es uns überhaupt nicht, wenn der Bediener selbst auf die Gefahren hingewiesen wurde und die Maschine trotzdem einschaltet. Wenn wir uns einer Nachbesserung entschließen, sind wir automatisch mit Klagen konfrontiert, welche dann dazu führen können, die Maschinen im schlechtesten Fall sogar zurücknehmen (Vertragswandlung) und Entschädigungen zahlen zu müssen. In unserer Branche gibt es hier einschlägige Urteile.
Macht also gar keinen Sinn und selbst wenn wir die Chance hätten hier den Kunden mit an den Kosten einer Nachbesserung zu beteiligen, so ist das im Regelfall völlig ausgeschlossen. Der Kunde kauft bei uns eine Maschine um damit seine eigenen Produkte zu fertigen. Kann er das aus dem Grund der nicht gegebenen Sicherheit nicht, wird er sofort versuchen uns regresspflichtig zu machen.
Bei dem Panoramafenster ist das jetzt sehr vergleichbar. Es geht ja nicht um den Schaden, welcher hier jedem einzelnen Halter entsteht, sondern um die Gefahren, welche sich hinter der Sache verbergen. Der Schaden an sich ist schon für jeden sehr sehr ärgerlich und anscheinend sind nicht alle Vertragspartner in der Lage oder richtig informiert, wie die Reparatur zu erfolgen hat.
Dinge wie bei Harry sind dann auch noch umso ärgerlicher. Harry's Rechtsanspruch ist auf jeden Fall gegeben, denn die Reparatur hat einen Schaden nach sich gezogen, der durch Mitarbeiter des ausführenden Betriebes entstanden ist. Das ist ein reiner Versicherungsfall und hat direkt mit der Aktion nichts zu tun.
Der Rechtsanspruch zur kostenfreien Ausführung der Reparatur am Panoramafenster entsteht dann, wenn der Punkt der Haftung zu der Schädigung Dritter eintritt. Ich gebe Dir hier also insoweit Recht, dass es im Moment natürlich - und hoffentlich auch so bleibend - keinen eindeutigen Rechtsanspruch zu kostenfreien Reparatur gibt.
Wenn ich mich hier falsch ausgedrückt habe und es ebenso auch verstanden werden konnte, so bitte ich dieses zu entschuldigen.
Allerdings wird jeder, der ein solches Fahrzeug auf Anweisung des KBA gar nicht bewegen darf oder sollte, mit Sicherheit bei entsprechendem Druck erfolgreich sein. Hier ist es sehr ähnlich zu der Regresspflicht in unserer Branche, denn ohne das Fahrzeug bewegen zu dürfen, ist auch der eigentliche Zweck des Fahrzeugs nicht mehr gegeben.
Also versteh mich bitte nicht falsch, der "Murks" darf erst gar nicht gemacht werden. Nur so ist es sichergestellt, dass auch nachher nichts passiert.
Gruß
Olaf