Hallo Erich,
Du hast Dir viel Arbeit gemacht. Ich habe diese Seiten im vorletzten Jahr auch schon einmal alle durchgearbeitet.
Daher habe ich zu Deinen Sammlungen einen Einwand:
Die EN sagt nur aus, wie die Gasanlage ausgeführt sein muss. Ohne dass die Einbauten dieser Gasanlagen den „neuen“ Anforderungen entspricht, darf keine Typengenehmigung mehr für das Fahrzeug erteilt werden.
Allerdings hat es DVGW durch reine Lobbyarbeit im Oktober 2018 geschafft, die G607 in die Vorgaben der HU Prüfung aufzunehmen.
Das habe ich jetzt erst durch Deinen Link erfahren und muss hier meine vorherigen Aussagen revidieren.
Alles was vor 10/2018 gesprochen wurde, war somit aber nicht falsch. Diese Situation war bis heute mein aktueller Kenntnisstand.
Jetzt hat man aber das Problem, dass die Prüfer tatsächlich eine HU ablehnen müssten, wenn keine Gasprüfung vorliegt. Wenn man nun vor Ort aber nicht über die richtigen Prüfmittel verfügt, würde das dazu führen, dass eine HU Abnahme nicht erteilt werden kann.
Würde mal sagen, dass sich der DVGW hier keine Freunde gemacht hat. Aufgrund der nicht geeichten oder richtigen Prüfmittel, fahren viele Fahrzeuge jetzt nämlich komplett ohne Gasprüfung. Ob das minder gefährlich ist???
Der DVGW ist mit seiner Lobbyarbeit keine Interessenvertretung aller, sondern nur von seinen Mitgliedern. Das ist schon erstaunlich, dass man sich in Flensburg hier hat überreden lassen....
Ich werde meine Gasprüfung weiterhin bei einer freien, nicht dem Lobbyverein angehörenden Organisationen durchführen lassen.
Gruß
Olaf