Guten Morgen Erich,
guten Morgen @all,
es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie der Gasfachverband einen ganzen Industriezweig so blenden kann.
Grundsätzlich bezieht man sich auf die StVZO Paragraph 29, Absatz III und VIIIa. Jedoch steht da gar nix von Gasprüfung für in Wohnmobile eingebaute Gasanlagen. Von einer G607 noch weniger.
Die StVZO bezieht sich in diesem Paragraph und in den Anlagen grundsätzlich auf Gasanlagen für Antriebssysteme. Also Fahrzeuge, die anstelle Diesel oder Benzin, mit Gas als Kraftstoff betrieben werden. Mit den Einbauten hat das beim besten Willen nichts zu tun.
Die sind durch die EG Typenzulassungen abgenommen und wir sind als Nutzer hier in Eigenverantwortung.
Natürlich ist eine Prüfung der Anlage grundsätzlich wichtig. Aber das kann jeder Fachbetrieb durchführen und die Bescheinigung muss auch nicht das gelbe Gasprüfbuch des Gasfachverbandes sein.
Der TÜV oder andere autorisierte Verbände, dürfen bei fehlender Gasprüfung der Einbauten eine HU ohnehin nicht verweigern.
Man ist hier nur für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zuständig, nicht für die Einbauten im Fahrzeug.
Trotzdem präsentiert der Verband seine Empfehlungen als „die“ gesetzliche Vorschrift und jeder glaubt es......
Die von Erich genannte DIN EN ISO/IEC 17020:2012 hat wiederum nur etwas mit den Anforderungen an die autorisierten Betriebe zu tun. Wenn diese nicht über das Material verfügen, Gasanlagen für Antriebssysteme richtig zu prüfen, müsste denen jetzt diese Autorisierung entzogen werden. Das würde aber zum Chaos führen, denn weder TÜV, KÜS, Dekra oder sonstige dürften dann solche Fahrzeuge zZt abnehmen. Also hat man diese Anforderung nun einfach rausgenommen.
Viel Tohuwabohu für nix....
Gruß
Olaf