Hey Michael,
das ist doch ganz einfach. Schwarz auf schwarz und schwarz auf rot. Oder umgekehrt. Aber schwarz passt immer :laugh: :laugh: :whistle:
Gruß
Olaf
Hey Michael,
das ist doch ganz einfach. Schwarz auf schwarz und schwarz auf rot. Oder umgekehrt. Aber schwarz passt immer :laugh: :laugh: :whistle:
Gruß
Olaf
Beste Grüße an das Forum von unserer Provence-Rundfahrt.
Letzte Woche über Genf und Grenoble an den Lac St. Croix (die Verdon Schlucht ist atemberaubend), jetzt sind wir in Cassis (mit Besuch von Marseille und den Calanques). Am WE geht es weiter in die Camargue. Danach dann über diverse Ziele wieder langsam Richtung Norden.
Gruß
Anke und Olaf
Hallo zusammen,
der Agilis CP hat nur eine M&S Kennung, das Schneeflocken- bzw. Alpinsymbol fehlt. Somit ist dieser Reifen bei Produktionszeitraum ab 01.01.2018 aus Sicht des Versicherungsschutz kein Winterreifen mehr.
Für alle vorher hergestellten Reifen gilt eine Übergangszeit bis Oktober 2024.
Also sind Bestandsreifen bis dahin auch von der Versicherung akzeptiert.
Wer jetzt Ganzjahresreifen aufzieht, sollte also Typen auswählen, die das Alpinzeichen haben.
Der Conti VancoFourSeason 2 hat diese Kennung. Michelin hat letztes Jahr den CrossClimate auf den Markt gebracht.
Gruß
Olaf
...... die Mehrheit entscheidet endlich.....
Moin zusammen,
tja, leider entscheiden die abgegeben Stimmen gar nichts.
Das „Referendum“ soll dem EU Parlament nur einen Indikator der tatsächlichen Meinung zu dem Thema geben. Es ist keine Befragung aus der dann ein neues EU Gesetz wird. Das Ergebnis ist für niemanden bindend.
Wenn sich aus der Umfrage ein sehr klares Bild ergibt, kann daraus eine Empfehlung an die Ausschüsse abgeleitet werden und durch diese dann eine Gesetztesvorlage in das EU Parlament eingebracht werden.
Hier müssen dann aber schon alle EU Mitglieder zuvor bereits einer generellen Änderung zugestimmt haben. Erst dann kann das EU Parlament überhaupt über ein Gesetz abstimmen lassen.
Viele „wenn, kann und aber“ und mit Sicherheit nicht in den nächsten Jahren geklärt.
Gruß
Olaf
Hallo Lars,
die Sache mit dem Anzugsmoment ist nach meiner Erfahrung bei den originalen FIAT Felgen ein Problem.
Leider neigen die Felgen/Schrauben schnell dazu, am Kegel einen hohen Widerstand aufzubauen. So habe ich es erlebt, dass zwar das Anzugsmoment erreicht war, aber mehrere Schrauben nach kurzer Zeit wieder locker waren.
Heutzutage nehme ich einen einfachen Radschlüssel mit Teleskoparm und ziehe die Schrauben rein nach Gefühl an. Und wenn dann alle Räder auf dem Boden stehen, wird jede Schraube über Kreuz nochmal nachgezogen.
Dabei dann keine unsinnigen Kräfte wirken lassen. Nicht wie verrückt am Schlüssel reißen und auch nicht mit dem Körpergewicht auf den Schlüssel steigen, sondern über den Hebelarm einfach eine zehntel Umdrehung weiterdrehen.
Das passt seit 10 Jahren perfekt.
Gruß
Olaf
Und das motorisierte Sofa bleibt zuhause?
Mensch Ulf,
jetzt nicht den lieben Reinhard verwirren :silly: :laugh: ![]()
Geht ja nicht darum, wie tief oder wie weit raus das Rad im/am Radkasten steht.
.
Hallo Charly,
aus meiner Erfahrung hat der Hersteller selbst keine Schuld an dem ganzen Theater. Es sind meist die Händler, die einen solchen Bockmist fabrizieren. Auch die Aussage, größere Flottenkunden würden zurücktreten, halte ich für etwas unsinnig. Bei dem aktuellen Markt haben die eher das Problem genügend Fahrzeuge zu bekommen. Da Mietfahrzeuge aus rein kalkulatorischen Gründen zu bestimmten Terminen abverkauft werden müssen, sind solche Sammelbestellungen völlig normal.
Und ein Fahrzeug wieder von der Linie zu nehmen... Wie soll das denn funktionieren? Steht der dann jetzt nur mit Unterboden und ersten Möbeln abgedeckt unter Plane in der freien der Sonne??? Das ist eine getaktete Fertigung mit klaren terminlichen Vorgaben und Vorfertigungen von Teilen, die dann in der Straße an- und aufgebaut werden. Da lässt sich kein Fahrzeug einfach rausnehmen.
Da hat aus meiner Sicht jemand bei der Bestellung einen ganz großen Bock geschossen und versucht mit fadenscheinigen Aussagen die Schuld auf andere zu schieben.
Ich habe in meinem Betrieb gerade exakt die gleiche Geschichte. Ein im Januar bestellter Dienstwagen war durch Motorumstellung am nächsten Tag plötzlich nicht mehr lieferbar (das weiß man durch entsprechende Ankündigungen aber normalerweise vorher...). Zwei Tage später haben wir das Modell neu konfiguriert und einen Leasingvertrag mit der Bank des Herstellers abgeschlossen. Dann wurde das Fahrzeug vom Disponenten aber tatsächlich vergessen zu bestellen und erst Ende Mai, dem angeblichen Liefertermin, endlich bestellt. Nun kam das Fahrzeug letzte Woche und..... es fehlen 2 bestellte Ausstattungsmerkmale. Haben wir natürlich nicht abgenommen.
Die Aussagen zu meinen diversen Nachfragen waren mehr als unglaubwürdig. Erst als ich dem Geschäftsführer "die Pistole auf die Brust gesetzt habe", kam die Wahrheit ans Licht.
Wünsche Dir trotzdem viel Glück. Wenn Du irgendwann Dein bestelltes Fahrzeug in den Händen hast, dann wird vieles an Ärger schnell verflogen sein.
Gruß
Olaf
Hallo Renate,
bin doch etwas erstaunt. Mag ja sein, dass nicht jeder weiß was ein Spaltmaß an Türen, Hauben Kotflügel ist. Aber bei einem Wohnmobil auf das Dach zu schauen, ist doch eine völlig normale Sache. Wie willst Du denn sonst sehen ob da ein Hagel- oder sonstiger Schaden ist? Ich persönlich traue einem verkäuferischen "da oben ist nix" oder "der ist absolut super und ohne jegliche Mängel" definitiv nicht. Besonder dann nicht, wenn ich diesem Verkäufer später über 40.000€ auf den Tisch legen soll.
In der Checkliste steht doch auch wirklich nichts, wo man das Fahrzeug auseinander nehmen muss. Wenn ein Verkäufer das nicht mitmachen will, dann hat er entweder absolut keine Ahnung von seinem Objekt, oder da ist wirklich etwas. Ein ganz klein bisschen Arbeit sollten die Verkäufer schon haben. Schließlich ist das deren Lebensunterhalt.
So ein Fahrzeug gehört vor dem Kauf, spätestens aber bei der Übergabe komplett durchgesehen. Auch auf eine Bühne oder über eine Grube. Ansonsten hat der Käufer nachher nur eine geringe Chance auf Mängelbeseitung.
Gruß
Olaf
Hallo Reinhard,
exakt so ist es.
Die Stahlfelgen sind meistens erheblich dünner und somit wird die Schraube entsprechend weit durch die Radnabe gedreht. Je nach Aufbau der Radnabe, können die Schrauben etwas beschädigen, oder am Ende auf Anschlag drehen und das Rad wird gar nicht fest.
Deshalb solltest auf jeden Fall ein Satz Schrauben für Stahlfelgen dabei haben.
Gruß
Olaf
Hallo Renate,
das ist doch kein Wunschzettel.
Wenn man sich in der Preisklasse ein gebrauchtes Fahrzeug zulegen möchte, dann gehört eine gründliche Betrachtung absolut dazu.Irgendetwas findet sich doch leider immer und selbst wenn nicht, dann hat die Checkliste exakt dazu geführt und spätere Probleme oder Überraschungen werden vermeiden. Sollte es, was ich für völlig unwahrscheinlich halte, der Verkäufer aufgrund dieser hier veröffentlichten Checkliste das Auto als bereits verkauft gemeldet haben, dann war der eine oder andere Punkt nicht in Ordnung.
Wenn ein Verkäufer ehrlich handelt, muss er vor so einer List absolut keine Angst haben. Dann sind etwaige Mängel ohnehin vorher schon beseitigt oder werden im Verkaufsgespräch von ihm selbst auf den Tisch gebracht.
Gruß
Olaf
Hallo Renate,
definitiv nicht. Das Objekt der Begierde war/ist ein Optima.
FRODO II ist ein Toskana Exclusive 750 H FML und absolut unverkäuflich. Es gibt auch kein Hobby Modell, das uns nur annähernd gleich gefallen würde.
Gruß
Olaf
Hallo Hartmut,
auch von uns einen HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zum Geburtstag, viel Glück und Gesundheit.
Gruß aus dem Ländle
Anke und Olaf
Hallo Julia,
der alte Klasse 3 (bis 31.12.1998), war der bis dahin übliche Führerschein. Wir dürfen damit Fahrzeuge bis 7,49t, als auch ungebremste Anhänger ziehen. Bei einem 7,49t Fahrzeug sogar bis insgesamt 12t Gesamtzuggewicht.
Das war 44 Jahre kein Problem und aus meiner Sicht auch nicht fragwürdig (1954 wurde von 3 auf 7,49t erhöht).
Natürlich erfordert eine solche Zugmasse entsprechende Erfahrung und Kenntnis.
Die neue Regelung war der EU angepasst. Da in den meisten Ländern der PKW Führerschein nur bis 3,5t und 750kg Anhänger galt. Meines Wissens sollte damit vermieden werden, dass EU Ausländer im D „einfach“ an einen Führerschein für größere Gewichte kamen.
Leider zum Leidwesen der Bundesbürger.
Der große Gewinner war der Fahrlehrer-Dachverband, der sich hier der Bundesregierung sehr gerne beratend zur Seite stellte.
Im Bereich der Motorradfahrer gab es durch Lobbyarbeit aber wiederum sehr viele Aufweichungen. Mit der ehemaligen Klasse 4 für Kleinkrafträder bis 50ccm, der auch im Klasse 3 enthalten war, fährt man heute 125ccm. Und mit einer simplen Fahrprüfung sogar 35kw/48PS.
Heißt, ein völlig ungeübter Autofahrer bis Jahrgang 1962 (31.03.) kann ohne Probleme auf solch ein Motorrad umsteigen.... das halte ich für bedenklich.
In Bezug auf die Zuladung beim Motorrad gebe ich Dir Recht. Meine Wenigkeit inkl. Bekleidung macht zusammen mit der VN bereits 425Kg. Wie soll da ein Sozius mitfahren, wenn offiziell bei 465kg Schluss ist....
P.S.:
Schnell fahren bedeutet nicht schneller ankommen. Gemütlich und entspannt fahren, bedeutet länger fahren zu können. Außerdem geht der Verbrauch stark zurück. Auf langen Strecken zig mal durch exerziert. 1 Stunde Gewinn auf 1.000km... Wofür?
Mit einem Wohnmobil über 3,5t und ohne Anhänger, darfst Du auf Autobahn und Schnellstraßen 100 fahren. Reicht das nicht...?
Gruß
Olaf
Hallo Heiner,
auch aus dem Ländle ganz liebe Geburtstagswünsche, viel Gesundheit und Glück
Gruß
Anke und Olaf
Hallo Michael,
das verstehe ich nicht :dry:
Der Führerschein ist bisher nicht geändert und daher ist bei 3,5t Schluss.
Mein Kommentar war doch, dass wenn überhaupt eine Änderung gemacht werden sollte, dann die, dass man dann mit dem normalen PKW Führerschein eben mehr als 3,5t fahren darf. Sonst müsste er ja auch nicht geändert werden...
Gruß
Olaf
Hallo Heinz-Günter,
in vielen Punkten stomme ich Dir hier zu. Nur beim Diesel nicht.
Der entspricht der EN 590 und wurde in 2009 auch in Deutschland umgesetzt. In dieser europäischen Norm ist auch der BIO Anteil festgeschrieben und somit ist der in ganz Europa gleich.
Biodiesel selbst entspricht einer anderen Norm und sollte generell nur bei den Fahrzeuge gefahren werden, die vom Hersteller ausdrücklich hierfür freigegeben werden.
Gruß
Olaf
Moin,
das hat auf jeden Fall Auswirkungen auf die Haltbarkeit. GfK hat ohne Versiegelung keinen UV Schutz und wird somit spröde. Das führt dazu, dass Wasser eindringen kann und das Material aufbricht.
Also muss das unbedingt repariert werden. Wenn bereits eine Vertiefung vorhanden ist, dann erst mit einem Filler auf gleiche Höhe bringen. Danach Lackieren und am besten mir einem GEL versiegeln.
Einfacher aber nicht sehr schön, ist ein Streifen von dem hier bekannten 3M Dichtband aufkleben. Würde ich bei einem so neuen Fahrzeug aber eher nicht tun.
Gruß
Olaf
Hallo Cord,
einfach mitbringen. Dafür finden wir bestimmt auch eine Verwendung...
Olaf
Hallo Leopold,
ja, das ist der bekannte Schaden über den viele berichtet haben. Durchgebrannter und/oder gerissener Kolben.
Wobei es bei Dir jetzt nicht ganz so dramatisch aussieht. Wenn die Pleuel gehalten haben und die Laufbuchse keinen Schaden davongetragen hat, dann würde ein Tausch des Kolbens und natürlich aller Pleuellager eventuell ausreichen.
Ärgerliche Sache...
Viel Glück bei der Abwicklung
Gruß
Olaf
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