Hallo Michael,
das ist gut zu hören.
Bester Zeitpunkt für einen solchen Austausch ist doch unser Jahrestreffen 2018 ![]()
Wie haben die das denn mit dem Riss gelöst? Einfach nur "zugeschmiert" oder Teile getauscht?
Gruß
Olaf
Hallo Michael,
das ist gut zu hören.
Bester Zeitpunkt für einen solchen Austausch ist doch unser Jahrestreffen 2018 ![]()
Wie haben die das denn mit dem Riss gelöst? Einfach nur "zugeschmiert" oder Teile getauscht?
Gruß
Olaf
Moin,
aha, da also liegt der Hund begraben.
Ich habe die beiden Kennzeichen damals nicht als gestohlen, sondern als verloren gemeldet. Daher wahrscheinlich dann auch keine Sperre.
Wobei ich gar nicht weiß, ob ich die wirklich verloren, oder mir die gestohlen wurden. Ich erinnere mich, dass mich die Zulassungsstelle da auch zur Polizei geschickt hatte und dort hab ich das genauso angegeben.
Wenn das Kennzeichen gesperrt wird, dann sind logischerweise natürlich auch Zulassungsbescheinigung I + II zu erneuern, denn da steht ja das Kennzeichen drin.
Gruß
Olaf
hallo Kudel,
wenn ich im Ausland bin, kann ich nicht umgehend zum Straßenverkehrsamt fahren. Aber hier gebe Dir insofern Recht, dass Du natürlich so schnell wie möglich ein Ersatzkennzeichen organisieren musst.
Ich fahre seit mindestens 25 Jahren Wunschkennzeichen. Habe auch schon 2 verloren (1x vorn, 1x hinten), aber von einer Sperre hab ich noch nie gehört.
Verlust gemeldet und sofort neue Siegel und HU Plakette erhalten.
Gruß
Olaf
Hallo Michael,
zurückkaufen?
So ein Blödsinn. Solch ein Masche zeugt nicht von besondern viel Grips in der Birne. Der Dieb muss sich ja zu erkennen geben und da hast Du doch sofort die Chance, den "Hohlkopf" festzunageln.
Der Verlust eines Kennzeichens führt nicht dazu, dass Du das Fahrzeug nicht mehr bewegen darfst. Eine einfache Kennzeichnung reicht vorübergehend. Du kannst Dir also ein einfaches Pappschild dran schrauben und die Zeit bis zur Beschaffung eines neuen Schildes überbrücken. Solange Du Deine Zulassungsbescheinigung mitführst (was Vorschrift ist), kannst Du die Zulassung auch anhand des Dokumentes nachweisen.
Gruß
Olaf
Hallo Michael,
was ist eigentlich aus der Sache mit den Mängeln geworden?
Wurde der Riss im Dach entsprechend repariert?
Was ist mit den anderen angeführten Punkten geschehen?
Gruß
Olaf
Ist bei mir seit einigen Tagen auch so.
Hab erst gedacht, ich hätte irgendetwas an den Einstellungen geändert, war aber nicht.
Gruß
Olaf
Suuper !
:laugh: :laugh: :laugh:
So geht es unserem Nerd im Betrieb auch immer....
Gruß
Olaf
...Aber wenn ich kein Landanschluß besitze würde der WR auch das Ladergät mit 230Volt versorgen dieses wiederum lädt ja dann immer die Batterien und zieht sie dann wieder über die 12Volt leer...das ist meine überlegung....
Hallo Rüdiger,
wenn ich das richtig verstanden habe, macht das aber doch gar keinen Sinn. Du generierst mit dem Wechselrichter aus den Bordbatterien 230V, speist damit dann das Ladegerät, welches wieder die Batterien lädt.....
In dem Moment, wo Du gleichzeitig die Kaffeemaschine einschaltest, wird die aktuelle Entnahme sehr hoch sein. Folglich wird auch das Ladegerät mit maximalem Ladestrom arbeiten. Da "schaukelt" sich die Sache doch unnötig hoch. Da Du dabei aber gar keinen richtigen Ladezyklus fahren kannst, sind die Verluste entsprechend hoch.
Wir haben wie Hartmut einen Wechselrichter ohne Netzvorrangschaltung verbaut. Dazu sogar einen zweiten 230V Kreislauf verlegt. Von außen sehen die 2 zusätzlichen Steckdosen gleich aus, da wir überall schwarze Rahmen mit Deckel verbaut haben. Innen aber habe ich weiße Steckdosen verbaut und somit ist auch immer klar, welche Dose ich in welcher Betriebsart nutzen muss.
Kostenseitig ist das auch viel günstiger, denn solche Wechselrichter gibt es bereits für unter 200€ und die generieren eine echte Sinuskurve und nicht eine modifizierten wie beim WAECO PP2002. Ist überhaupt zu prüfen, ob Deine Kaffeemaschine oder sonstige Geräte, ebenso wie das Ladegerät, mit der modifizierten Sinuskurve überhaupt zurecht kommen.
Gruß
Olaf
Hallo zusammen,
das Problem ist bekannt und selbst wenn die Hersteller mehr Schließungen verwenden würden, es handelt sich immer um ein sehr einfaches Schloss. Zuhaltungen über Plättchen werden in gleicher Art auch in Büromöbel verwendet. Somit kann man nicht davon ausgehen, dass es sich um ein hochwertiges Sicherheitsschloss handelt.
Jemand, der sich mit dieser Art von Schlössern auskennt, hat das in sehr kurzer Zeit auch ohne Beschädigung geknackt.
Was heißt das nun in der Realität:
[ol]
[li]Bei den Schlössern für die Seitenklappen gibt es eigentlich keine Alternative. Wenn man hier umbauen möchte, dann ist das sehr aufwendig.
Die Schlösser an den HEO-Safe Innenverriegelungen sind ebenfalls nur eine weitere Behinderung, die Tür aufzumachen. Da das Schloss innen liegt, ist es nach Einschlagen der Scheibe immer noch nicht so einfach hier ranzukommen. Mit einem Masterkey/Demotageschlüssel geht das auch hier wiederum einfach[/li]
[li]Bei den Zusatzschlössern an den Aufbautüren gibt es Alternativen. Diese sind dann keine Schlösser in der gezeigten Bauart, sondern Schlösser mit Stiftzuhaltungen wie im Hausbereich. Hersteller wie BKS, IKON, CES, Wilka, EVVA, etc bieten solche Schlösser inklusive Anbaumaterial/Rahmen für die Nachrüstung an.[/li]
[/ol]
Aber welchen Nutzen hat das teure Schloss, wenn die Fenster im Aufbau nicht gesichert sind?
Letztendlich gibt es keine günstige Einbruchsicherung. Selbst wenn man in ein Komplettpaket aus Schlössern mit Stiftzuhaltungen, Rahmen-/Fenstersicherungen, Innenverriegelungen mit hochwertigem Schloss, und und und investiert, hat man immer noch keine einbruchsicheres Wohnmobil.
Vor dem Diebstahl in der Nacht von der Straße oder dem Abstellplatz wird das alles nicht helfen.
Auf normalen SP oder CP reichen aber die verbauten Sicherungen trotzdem aus. Hier geht es darum dem Dieb das Einbrechen mühsamer zu machen, denn der fummelt nicht stundenlang am Schloss rum. Bei solchen Einbrüchen geht es um das schnelle Rein- und Rauskommen.
Und mein ewiger Tipp:
Rollos oben lassen, eventuell sogar die Gardienen zur Seite schieben. Alles wegräumen und dem Dieb beim Blick durchs Fenster keine interessanten Dinge oder Wertsachen "anbieten".
Gruß
Olaf
Hallo Rüdiger,
ich schließe mich da natürlich mit der Begrüßung und umso mehr den Glückwünschen zum Fahrzeug an.
Die letzte Serie der 700/750er sind wirklich wunderschöne Fahrzeuge und seit langem „ungeschlagen“.
Wünsche Dir viel Spaß und schöne Touren.
Vielleicht sieht man sich ja beim nächsten Jahrestreffen in.......
Gruß aus dem Ländle in meine westfälische Heimat
Olaf
Hallo Tom,
da gibt es weit mehr Beiträge.
Die Suchfunktion ist manschmal etwas umständlich. Bei den Suchoptionen auf jeden Fall jeden Zeitraum erfassen.
Bei der RMV bist Du nicht so schlecht. Alternativ kannst Du es bei ESV versuchen.
Sind beides Makler, die sich speziell auf Wohnmobile konzentrieren und entsprechende Rabatte von den Versicherern erhalten.
Gruß
Olaf
Anm.:
Wir sprechen uns im Forum gerne mit Vornamen an. Bei über 1.000 Mitgliedern ist es fast unmöglich, zum Forumsnamen auch den Vornamen im Kopf zu haben. Daher wäre es einfacher, Du würdest den Text mit Namen „unterschreiben“, oder gleich in den Einstellungen eine Fußzeile erstellen.
Danke
Hallo Jens-Georg,
das ist wirklich mal eine vernünftige Lenkradsperre. Um die zu knacken, benötigt man dann schon etwas mehr Aufwand.
Für mich stellt sich die Frage, wie das Schloss aufgebaut ist. Hier liegt meistens eine Schwachstelle, denn so ziemlich jedes Schloss lässt sich mit dem richtigen Werkzeug relativ schnell öffnen.
Dieses System hat gegenüber der Blockierung der Schaltung den Vorteil, dass das Lenkrad sich nicht einfach drehen lässt.
Aber meine grundsätzliche Meinung zu so etwas ändert sich damit nicht. Es erschwert nur den Diebstahl. Profis lassen sich davon nicht abhalten. In diesem Fall reicht eine Akku-Flex und das Teil wird in 2 Hälften geschnitten. Ein neues Lenkrad ist da das geringste Problem.
Gruß
Olaf
Hallo Martin,
dass Dein Fahrzeug auf diesem Chassis aufgebaut ist, war mir neu.
Wusste auch gar nicht, dass ein solches Chassis überhaupt gibt.
Erklärt aber die fehlende Möglichkeit zur Erhöhung der Anhängelast.
Mal wieder etwas dazugelernt.
Gruß
Olaf
Hallo Zusammen,
nach meinem Kenntnisstand liegt es an der Rahmenverlängerung und auch an dem Typ des Fahrzeuges (Frontantrieb, Radstand, etc.)
Die originale Anhängelast gilt nur, wenn die AHK an dem originalen Rahmen befestigt ist. Sobald eine Rahmenverlängerung angebracht ist, wirkt sich diese auf die zulässige Anhängelast aus. Der Grund dafür ist, dass die Rahmenverlängerungen mit einem Gutachten versehen werden müssen. Hier ist es abhängig davon, welcher Sachverständige dieses Gutachten erstellt und die Erstabnahme bei einem durch das KBA authorisierten Prüfer durchgeführt hat.
Dabei ist es entscheidend, wie die Rahmenverlängerung ausgeführt ist. Diese ist in erster Linie dafür da, den Aufbau nach hinten abzustützen. Soll auch eine entsprechend hohe Anhängelast möglich sein, dann muss der Rahmen die auftretenden Zug- und Stützlasten ebenfalls aufnehmen können. Werner hat das ja auch teilweise schon erklärt. Es ist ja nicht nur das Gewicht des Rahmens selbst, sondern auch das Gewicht des Aufbaus, der hier auf diesen "Hilfsrahmen" wirkt. Diese Werte werden auf jeden Fall schon einmal abgezogen.
Hier gibt es bestimmt regionale Unterschiede, denn auch in D bekomme ich bei dem einen TÜV etwas abgenommen, was der andere mir verweigert. Somit kann ich mir auch gut vorstellen, dass der Hersteller in Italien hier einen höheren Wert angesetzt hat und das in der Erstabnahme in Italien auch dann auch so erlaubt wurde. Selbst wenn es "wackeliger" aussieht.
Letztendlich wird der Wert nach Abnahme in der EG Typenzulassung eingetragen und dann gilt der vom italienischen Hersteller automatisch auch in D.
Wenn man dem Link von Martin folgt, kommt man zur Fa. SK. Bei Fahrzeugen der Klasse M1 werden für die Erhöhung auf 2.300kg auch 140Kg Stützlast angegeben. Ich vermute, dass es sich hierbei aber um Wohmobile als Kastenwagen mit entsprechendem Originalrahmen handelt. Denn an einer Rahmenverlängerung würde das niemals funktionieren. Ich bin ebenso sicher, dass das nur bei Fahrzeugen mit Heckantrieb und entsprechend langem Radstand gehen kann. Außerdem steht da nur ein theoretischer Wert. Als Anmerkung wird angeführt, dass das maximal zulässige Zuggewicht individuell berechnet wird.
Wir haben an unserem 750er eine ALKO Kupplung, welche laut den Papieren 1.800Kg ziehen darf. Die Stützlast beträgt 80Kg. Das zulässige Gesamtzuggewicht liegt bei 6.000Kg. Auch wenn der Rahmen sehr stabil aussieht, würde ich da niemals dieses Gewicht dranhängen. Denn schon bei dem kleinen Motorradanhänger mit 750Kg kann ich die Bewegung am Rahmen erkennen.
Durch eine Rahmenverlängerung wird übrigens auch das Fahrverhalten des Anhängers verändert. Die Seitenbewegungen wirken sich durch den verlängerten Weg bis zur Achse entsprechend negativ aus und die Heckachse entsprechend stärker belastet. Kann mir vorstellen, dass dieser Punkt auch zu der Einschränkung führt.
Gruß
Olaf
Guten Abend Andreas,
solche Antworten zu lesen tut weh.
Warum?
Weil es mir zeigt, dass Du das Forum nicht verstanden hast und es Dir an Wertschätzung gegenüber den Organisatoren absolut fehlt.
Denjenigen, die seit Deiner Anmeldung auch Dir die Möglichkeit geben haben viele Informationen rund um Dein Fahrzeug zu bekommen. Dir ja erst die Möglichkeit geben einen Beitrag oder Kommentar - auch die letzten beiden. - überhaupt schreiben zu können.
Wenn es mit dem Versandt des Aufklebers nicht funktioniert hat, dann hat es dafür Gründe gegeben. Wenn Du den mangelnden Erhalt so negativ empfindest, kann man das in einer PN durch entsprechende Worte auch sehr bestimmend zum Ausdruck bringen. Eventuell sich sogar an einen anderen Admin wenden.
Es aber in den Begrüßungsbeitrag eines neuen Mitgliedes mit so abfälligen Kommentaren öffentlich zu posten, war mehr als überflüssig. Ein entschuldigendes „Sorry“ hinten dran zu hängen macht es nicht besser.
Entspricht nicht dem Stil, den wir hier bei uns pflegen sollten.
Olaf
Hallo zusammen,
Tja Hartmut, diese Logik wollte sich mir auch nicht erschließen. Nach Aussage eines Bekannten haben seine Kollegen seit der Einführung der Zul I und II immer wieder mal Schwierigkeiten bei der Überprüfung.
Anders als in den meisten europäischen Ländern, verfügen unsere Polizisten nicht immer über die Möglichkeit, solche Dinge direkt online zu überprüfen.
Mitführen solltest Du die COC deshalb nicht, weil das Fahrzeug bei Diebstahl, mit diesem Dokument in jedem anderen EU-Land ohne weitere Überprüfung zugelassen werden kann.
In Bezug auf die Reifengrößen habe ich die anhängende Info auf der Website von Fulda gefunden.
Gruß
Olaf
Hallo Michael,
das COC - Certificate of Conformation ist die die EG Übereinstimmungserklärung. Auch EG Typengehmigung genannt, welche Du bei der Anmeldung des Fahzeuges mit vorlegen musst.
Ist normalerweise auf einem weißen, fälschungssicheren Papier aufgedruckt.
Durch die Änderung im Zulassungswesen, wurde der Kraftfahrzeugbrief und Schein abgeschafft und durch die Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt. Das was früher alles im Brief stand, steht heute in dem COC.
Du hast das bestimmt irgendwo abgelegt, denn die sollte man auf keinen Fall im Auto mitführen.
Gruß
Olaf
Moin Michael ,
dann hast Du auch noch 5 kg für die blauen Bohnen übrig !
9 Mädels . ANGEBER !!! :whistle:
Ist nur SPAß .
LG
Andreas
Warum Angeber?
Die braucht er allein zum schieben vom Wohnmobil. Denn bei 9 Mädels bleibt kein Spritgeld über.
:whistle: :whistle: :whistle:
Hallo Lothar,
wenn Du die Wanne bei Wagner einbauen lässt, dann wird das perfekt gemacht sein. Es gibt hier im Forum wirklich sehr viele Mitglieder, die einen Umbau dort haben machen lassen und absolut keine Beanstandung hatten. Kleiner aber feiner Laden könnte man sagen.
Daher würde ich das mit dem Bauschaum wirklich lassen. Das ist ein große Sauerei und wenn Du da jemals nochmal dran musst, ist das umso schwieriger.
Gruß
Olaf
Das Hobby-Wohnmobilforum ist KEIN offizielles Angebot der Hobby-Wohnwagenwerk, Ing. Harald Striewski GmbH.
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