Adi schrieb
Zitatweißt Du auch wie die Gewährleistung für das Basisfahrzeug geregelt ist
Hallo Adi,
erster und unverzüglich Ansprechpartner der Sachmängelansprüche ist der Händler.
Ich hab gegenüber den Händler Ansprüche auf eine Nach-Erfüllung.
Händler verweisen einen zumeist an den Hersteller, mit der Begründung, Behebung der Mängel am Basisfahrzeug ist Händlersache und lehnen ein Nacherfüllungsanspruch ab.
So weit und gut und nachvollziehbar.
Aber Holzauge, sei wachsam!
Regle ich alles alleine mit dem Hersteller, ist Vorsicht geboten, den der die Euronen ein gesteckt hat, macht ja keinen Finger krumm und hatte somit keine Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten.
Durch die unmittelbare Inanspruchnahme des Herstellers setze ich den Händler nicht automatisch in Verzug und gewähre ihm dadurch auch keine Nachfrist.
Dass außen vor Lassen des Händlers kann mir beim Scheitern des Nachbesserungsversuches durch den Hersteller, zum Nachteil gelangen.
Da die weitergehenden Sachmängelansprüche, sich aus einem Kaufvertrag ergeben, fängt das ganze Prozedere von vorne an, ich habe dann, wenn eine Verjährungsfristen eingetreten ist schlechte Karten.
Fazit:
Immer den Händler im Boot lassen und den Nacherfüllungsanspruch von ihm mit dem Hersteller regeln lassen.
Gruß Erich
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„Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen“
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Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
Klein , aber fein, alles drin, alles dran, let's go