Guten Morgen Olaf, Guten Morgen allerseits,
in Kurzform die gesetzlichen Grundlagen erklärt.
Europaweit gilt ab dem 1. Oktober 2004 eine einheitliche gesetzliche Reglung für das Betreiben einer Verbrennungsheizanlage, für flüssigen und gasförmigen Brennstoff.
Diese basierend auf folgende:
EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG hier.
Im Recht der Europäischen Union ist eine erlassene EU-Richtlinie ein Rahmengesetz, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtethier.
National werden die EG-Richtlinien von den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden entweder durch eigene nationale Gesetzgebung oder durch einen Verweis auf die EG-Richtlinien umgesetzt.
Das unmittelbar anwendbare Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor jeglichem nationalen Recht.
Die Zuständigkeit für die Verwirklichung liegt, bei der oben erwähnten EG-Richtlinien, beim Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Prüf- und Überwachungsaufgaben wahrzunehmen, obliegt den einzelnen Bundesländern.
Die wiederum können staatliche sowohl auch private Überwachungsorganisationen(ÜO) damit beauftragen.
Diese EG-Richtlinien sind meistens recht allgemein verfasst, sodass konkrete technische Anforderungen aus Regelwerken abgeleitet werden müssen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln.
Bei der Umsetzung kommt zur Geltung bezogen auf Heizungsanlage im Wohnmobil,
die Technische Reglung für Flüssiggas (TRF) und DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949
Die Richtlinie 2001/56EG erweitert den Anwendungsbereich
der Richtlinie 78/548/EG diese galt nur für Heizungsanlagen, die den Motor als Wärmequelle nutzen.
Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen, alle zwei Jahre, nach G 607/EN 1949 unterzogen werden musshier.
Um Gesetzes konform zu der EG-Richtlinie zu gehen, mussten innerstaatliche Änderungen Richtlinien für die Durchführung von Hauptuntersuchung (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO vorgenommen werdenhier.
Ebenso wurde das Arbeitsblatt der G 607/EN 1949 überarbeitet.hier
Somit war der Drops gelutscht,meinte man.
Aktuelle Fragen und Antworten zur Aussetzung der G 607/EN 1949 hier .
Gruß Erich
________________________________________________________________________
„Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen“
________________________________________________________________________
Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go