Gasprüfung ohne Plakette, welche Konsequenzen??

Feiertag?
  • Servus Hobby Freunde


    Ich habe mal eine Frage zur Gasprüfung, wie ja einige Leser hier im Forum wissen, haben wir vor 2 Jahren bevor wir unserer Schottlandreise antraten , die Gasprüfung bei meinen Händler durchführen lassen, und 2 Tage Später, wenn ich nicht den Kühlschrankbrenner Kontrolliert hätte, wäre unser WoMo unter umständen fast Abgefackelt.


    Dass ich bei dieser Fachwerkstatt keine Prüfung mehr durchführen lasse wird wohl jeder verstehen.
    Da ich in meinen Bekanntenkreis einen Gas – Heizungs- Installateur welcher auch Selbstständig ist habe, würde er mir meine Gasprüfung durchführen, und mir das im Gelben Formular Bestätigen, die Sichtprüfungen welche den Kühlschrankbrenner, Kochfelder und Backofen betreffen Selbstverständlich auch.


    Meine Eigentliche Frage bezieht sich jetzt auf diese Plakette, welche meist in der Nähe der Kennzeichentafel hinten angebracht wird. Diese besagte Plakette hat mein Bekannter Natürlich nicht, was hat diese eigentlich für einen Sinn? Oder Folgen wenn diese nicht vorhanden ist, und wer ist Überhaupt Befugt zu Kontrollieren ob die Gasprüfung durchgeführt wurde.


    Ich habe schon einige male Gelesen das es in D beim TÜV mit Überprüft wurde, das ist bei uns in Österreich nicht so, bei uns wird nur das Fahrzeug nicht aber der Aufbau überprüft.


    Ich finde das Wichtigste Dokument ist das Gelbe Formular wo es bestätigt wurde, wenn ich zbsp: einen Schaden in dem Bereich der Plakette habe ist sie ja unter Umständen auch nicht mehr vorhanden, gibt es da gegen eine kleine Gebühr einen Ersatz? oder muß man da die Gasprüfung noch einmal Komplett Durchführen lassen. Was in meinen Augen wieder ein zusätzliches Körberlgeld für die Werkstätten ist.


    Ich will hier keine Gasdiskussion von wegen wie Gefährlich Gas ist, und solche Überprüfungen sollten nur von Fachbetrieben welche Autorisiert sind durch geführt werden vom Zaun brechen.


    Wie Gewissenhaft ein so genannter Fachbetrieb seine Arbeiten erledigt hatte, habe ich ja selbst erleben dürfen!!



    Wetter nach den Hitzetagen voriger Woche bei 36° Heute 15° und starker Regen, im Salzburger Land in Sportgastein gab es Heute bei -2° Schneefall.

  • Hallo Herwig,


    Ja in Deutschland wird Bürokratie groß geschrieben.
    Die Gasprüfung darf nur der durchführen der bei der DVGW eine Schulung( G 607 ) mit bestandener Prüfung abgelegt hat und mit Nachweis der Prüfmittel eine Kontrollnummer erhalten hat.
    Da ich diese Prüfungen selber durchführen darf, kenne ich natürlich auch genug schwarze Schafe.
    zB. darf ich auch keine Gasprüfung auf Booten durchführen, weil da ist es die G 608


    Ich klebe auch keine Plaketten nach z.B bei Verlust oder Beschädigung von Prüfungen die ein anderer gemacht hat.


    Bei Reisemobilen ist es in Deutschland so. Zur HU braucht das Fahrzeug eine gültige Gasprüfung sonst gibt es keinen Tüv.


    Grüsse Michael

  • Hallo Herwig,
    die gelbe Prüfkarte wird ausgestellt bei einer Neuinstallation/Erstprüfung,sie ist auch Prüfliste für
    die Wiederholungsprüfung,darin ist auch der Umfang der Prüfung beschrieben,aber solche Dinge,wie Sichtkontolle des Brenners vom Kühlschrank ist nicht vorgesehen.
    Soviel ich weiß,muss die Prüfplakette vorhanden sein.Die Prüfer von Flüssiggasanlagen müssen eine
    entspechende Prüfung haben und müssen ihre Sachkundigen-Nummer und Name in die Karte eintragen.
    Dein Gas-Heizungs-Installateur,der Selbstständig ist,kann deine Prüfung durchführen,wenn er den
    Flüssiggasnachweis hat,denn dann hat er auch die Sachkundigen-Nummer,dann wird er auch an die Plaketten
    heran kommen.
    Ich kann Dir morgen mehr darüber sagen.
    Dieter

    Irren ist menschlich,aber für das totale Chaos
    braucht man einen Computer.

  • Die Wichtigkeit einer Gasprüfung erkennst Du auch daran, das Du bei fehlender Gasprüfung mit dem Boot im Hafen keinen Liegeplatz erhälst. So sollte es m.E. auch auf SP gehändelt werden!!
    Maut

    Lang genug haben wir gebuckelt,
    jetzt wird um die Welt gezuckelt.


    (Manne & Ute mit Hobby Van Exclusive)

  • In Deutschland ist die Plakette unwichtig.Du mußt aber das Gelbe Buch mitführen,welches auch Ordnungsgemäß ausgefüllt sein muß.Eine Plakette kann sich ja schonmal beim Waschen oder so ablösen.Drum ist das Buch trumpf.


    Gruß Frank

    LG Frank


    Ich bin nicht wie die anderen,ich bin SCHLIMMER!!!Und was nicht paßt,wird passend gemacht.
    Ex Fiat Ducato 280 Baujahr 1988,2,5TD/95PS,Hobby 550 AK Aufbau



    Jetzt mit Iveco Daily 2,8TD/122PS Baujahr 1996 Concorde 790 XR Aufbau unterwegs

  • Hallo Herwig,
    zu deiner eigentlichen Frage nach der Plakette.
    Die Plakette ist nur der augenscheinliche Nachweis der Prüfung (wenn man davon ausgeht, dass die Prüfung ordnungsgemäß und von einem Befugten durchgeführt wurde). Sollte diese Plakette, aus welchen Gründen auch immer, fehlen, so reicht es (wie bei der HU - Plakette auch) die Plakette, bei entsprechendem Nachweis, neu zu kleben.

  • Hallo Herwig,



    es gilt die Eintragung im gelben Heft -- allerdings darf nur jemand prüfen der gemäss din bla bla bla dazu berechtigt ist und damit ein Sach und Fachkundeprüfung abgelegt hat. Hat dieser berechtigte (( und nur der darf meiner Meinung nach prüfen )) diese Sach und Fachkundeprüfung , dann müsste er auch eine solche Plakette kleben können und über seinen Fachverband, an eine solche kommen. Kommt er nicht dran - würde ich vom Bauchgefühl her sagen ist das was nicht kosher.


    Kann er das nicht, dürfte er meiner Meinung nach diese Prüfung nicht durchführen. So würde ich das nach deutschen Gesetzen sehen. Ich kann aber morgen mal eben meinen Fachhändler anrufen und fragen.



    Fakt ist - fehlt die Plakette -- dann ist das nicht so schlimm, denn die könnte sich wirklich mal lösen, wichtig ist dann aber die Eintragung im gelben Heft.


    Ich frage morgen mal hier nach und melde mich dann dazu.



    mfg


    Werner

  • Servus Hobby Freunde


    Danke vorerst für eure Antworten!! :)


    Eigentlich hatte ich mir so ähnliche Meldungen erwartet, wollte mich vergewissern da wir auch öfters in D unterwegs sind.


    Dieter


    ZITAT: (aber solche Dinge,wie Sichtkontolle des Brenners vom Kühlschrank ist nicht vorgesehen)

    Ich habe jetzt meine Gelbe Prüfkarte nicht zur Hand, sie ist im WoMo soweit ich mich Erinnern kann ist aber die Sichtkontrolle schon angeführt. Ich muß aber erwähnen das bei meiner Karte keine einzige Position jemals Abgehakt wurde.
    Nach unseren Fast Abfackeln unseres WoMo habe ich sofort Dometic angerufen und gefragt was beim Kühlschrank bei der Gasprüfung zu machen sei, seine Antwort war die Zündflamme Kontrollieren, hätte der Prüfer das bei mir getan, hätte er gesehen das der Brenner mit einer Erdwespe verlegt war. Es wurden damals zwar die Kochfelder Kontrolliert ob das Flammbild paßt, den Backofen hat er aber auch nicht Kontrolliert.


    @Manne


    ZITAT: (Die Wichtigkeit einer Gasprüfung erkennst Du auch daran, das Du bei fehlender Gasprüfung mit dem Boot im Hafen keinen Liegeplatz erhälst. So sollte es m.E. auch auf SP gehändelt werden!!)


    Ich habe ja kein Boot, sondern ein WoMo, mag ja stimmen das es am Hafen so gehandhabt wird.


    Jetzt frage ich Dich im ernst, wer will das auf einen freien Stellplatz kontrollieren? oder anders gefragt ich wußte nicht das es so Kontrollen auf einen Campingplatz schon gibt, da Du das Ausdrücklich für Stellplätze vorschlägst nehme ich an das es auf den Campingplätzen auch schon Kontrolliert wird. Da Campingplätze nicht das unsere sind habe ich das vielleicht nicht mitbekommen. Man müßte dann auch jeden Park oder Rastplatz Kontrollieren wo ein WoMo stehen bleiben kann, ist nicht Durchführbar.


    Meine Frage bezog sich ja auf die Fehlende Plakette, und nicht auf die nicht durchgeführte Gasprüfung im Allgemeinen.


    @Gisela
    Ich habe dein Erlebnis bei der TÜV Überprüfung gelesen, Amüsant zu lesen, was das Leben für Geschichten hervorzaubert.

  • Ähmm... kurze Frage: ich muß den gelben Schein im Auto mitführen????
    Ich habe den immer in den Unterlagen zu Hause und krame den nur raus zur Prüfung. Besteht eine Mitführpflicht? Ich habe doch die Plakette.


    Grüße Blaubi

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Da ich gerade hier das Thema Gas-Prüfung im Wohnmobil lese, zeige ich Euch mal
    eine nette Bildergeschichte von meiner letzten TÜV- und Gasprüfung im März:


    Klick: http://gisiblog.blogspot.de/20…ehrling-zum-tuv-chef.html


    :)


    Hallo Gisela,
    das liest sich jetzt so, als ob die Gasprüfung zur HU nicht unbedingt nötig gewesen wäre, so als ob sie der freundliche TÜV PRÜFER nur aus purer Freundlichkeit gemacht hat. Was ja beim WoMo nicht zutrifft, die Gasprüfung ist da PFLICHT!

  • Richtig, das weiß ich.
    Ich hatte die Gasprüfung aber nicht angesprochen beim TÜV,
    weil ich am anderen Tag zu BOSCH Bichlmeier nach Reichenhall fahren wollte.
    Die haben auch Fachmänner dafür.
    Und da dem Seppi meine abgelaufene Plakette aufgefallen war, sprach er mich deswegen an.
    Und so ergab sich das, daß er das ja auch machen konnte.


    Ja, so war das. :)

  • Servus Hobby Freunde


    Vorerst einmal ein Dank an Alle, für den regen Gedankenaustausch, und wie es so ist bei mehreren Meinungen Entdeckt man dann auch noch so manches, was man bisher nicht beachtete oder nicht wußte!


    Der reihe nach, ich habe mir diese Gelbe Prüfbescheinigung vom WoMo geholt und einmal genauer angeschaut, da viel mir gleich auf Seite 2 auf, die Erstbestätigung vom Werk ist mit Prüfnummer und Name des Sachkundigen Ausgestellt, und mit Unterschrift Bestätigt.


    Gleich unter dieser Bestätigung, jetzt wird’s spannend sollte eigentlich das Datum der Übergabe des WoMo stehen und meine Unterschrift damit ich Bestätige das ich auf die Flüssiggasanlage eingewiesen wurde, da steht aber nichts na ja im Nachhinein bin ich auch nicht Überrascht, war doch die Ganze Einweisung des WoMo bei der Übergabe sehr Sporadisch durchgeführt worden.


    Bei den 3 Darauffolgenden Überprüfungen beim Händler konnte ich außer dem Datum der Tel. Nr. und Postleitzahl keine Nr. finden, es wurde nur Bestätigt mit Stempel und Unterschrift dass die Prüfung Durchgeführt wurde aber keine Prüfnummer des Sachkundigen Prüfers.


    Genau so wie keines der einzelnen Positionen abgehackt bzw. Kontrolliert wurden.


    Soweit so gut jetzt kann sich jeder seine eigenen Gedanken über diese Vorgehensweise des Händlers machen!!


    Dieter


    Unter Punkt 7.3 steht (Brennprobe und Funktion der Zündsicherung bei sämtlichen Geräten einwandfrei...) Da gehört meiner Meinung der Kühlschrankbrenner selbstverständlich auch dazu.


    So jetzt stehe ich vor einer anderen Aufgabe welch zu lösen wäre.


    In diesen Prüfbescheid ist nur Platz für 3 Nachfolgende Prüfungen vorgesehen, wie verhält es sich jetzt bei der 4. Prüfung, bei euch in D gibt es da eine neue Prüfbescheinigung? Oder gibt es da nur mehr die Plakette als Bescheinigung, das kann ich mir aber nicht vorstellen?


    Ich habe jetzt einmal einen Händler Kontaktiert welcher zufällig der Vorsitzende im Verband der Gasprüfungen ist und diese Durchführt, seine Aussage war es gibt weiterhin diese Gelbe Prüfbescheinigung, die hat nicht die Nr. G 607 wie in D sondern G 107 bei uns A und es ist für 8 weitere Prüfungen vorgesehen, die Prüfnummer ist hier in dieser Prüfbescheinigung nicht explizit Angeführt und nicht erforderlich da, die einzelnen Prüfer Zentral Registriert sind.


    Ich werde heute noch einen Termin vereinbaren und die Prüfung bei diesem Händler durchführen lassen, um nicht später eventuelle Komplikationen Betreff Prüfbescheinigung Ausgestellt in D und Fahrzeug Zulassung in A zu haben.


    Von meiner Seite ist dieses Thema abgeschlossen, wer noch Informationen welche für die Allgemeinheit von Interesse sein könnten, dann bitte hier Veröffentlichen.

  • Hallo Herwig,
    zu deiner Frage:
    "In diesen Prüfbescheid ist nur Platz für 3 Nachfolgende Prüfungen vorgesehen, wie verhält es sich jetzt bei der 4. Prüfung, bei euch in D gibt es da eine neue Prüfbescheinigung? Oder gibt es da nur mehr die Plakette als Bescheinigung, das kann ich mir aber nicht vorstellen?"


    Bei uns in Bayern (TÜV Süd GmbH) wird ein Zusatzblatt, mit Angabe der FIN, erstellt und zu der "Grundbescheinigung" dazu geheftet.

  • Hallo Oliver,
    das bleibt dem Prüfer überlassen,meistens gibt es ein Einlegeblatt es kann natürlich
    auch eine neue Prüfbescheinigung ausgeschrieben werden,macht nur mehr Arbeit.
    Dieter

    Irren ist menschlich,aber für das totale Chaos
    braucht man einen Computer.

  • Hallo Gisela,
    das liest sich jetzt so, als ob die Gasprüfung zur HU nicht unbedingt nötig gewesen wäre, so als ob sie der freundliche TÜV PRÜFER nur aus purer Freundlichkeit gemacht hat. Was ja beim WoMo nicht zutrifft, die Gasprüfung ist da PFLICHT!



    Noch zur Ergänzung:


    ... wenn Gisela noch bis Dezember eine gültige Gasprüfung gehabt hätte, hätte er gar keine Gasprüfung machen müssen und Gisela hätte auch so den TÜV-Stempel bekommen, denn zum TÜV-Besuch hätte sie dann ja eine noch gültige Gasprüfung vorweisen können ...


    Die Gasstempel/Kleber bezieht sich immer auf das KalenderJAHR. Also nicht auf den Monat, wie der TÜV-Kleber.

    _______________________________
    Grüssle Camperfan Udo
    1988-1992 VW Bus Multivan, 1992-1998 VW LT Florida Westfalia
    2004-2007 Hobby AK 605 MC
    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
    2014-2020 Concorde Charisma 650 XT
    04/2022 Vario Mobil MB 800 Perfect
    ab 05/2022 Vario Mobil MB Star 800

  • Genau Udo, so sagte das auch der Prüfer.
    Aber TÜV und Gasprüfung waren gleichzeitig abgelaufen.
    Da war das ein Abwasch.


    Nee, mit Gas bin ich auch bange!
    Hab doch mein Hündchen an Bord. Um das hab ich mehr Angst als um mich. :(

  • Hatte es auch so verstanden ;)

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    Grüssle Camperfan Udo
    1988-1992 VW Bus Multivan, 1992-1998 VW LT Florida Westfalia
    2004-2007 Hobby AK 605 MC
    2007-2014 Hobby Sphinx I 770 AK GEMC
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  • Hallo Herwig,
    wollte Dir heute zeitig Antworten,habe beim korrigieren ein falsche Taste gedrückt,
    welch ein Ärger,alles weg.
    Also,ich war heute bei meinem Zubehörhändler,er betreibt auch noch eine Heizungsfirma.
    Das DVGW Arbeitsblatt G607ist nur für Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und in
    zu Wohnzweckenin anderen Straßenfahrzeugen zu ständig.
    Für Österreich gilt das ÖVGW Arbeitsblatt G107.Es ist mit dem Deutschen identisch.
    Dein Installateur muß die Sachkundigen-Prüfung für das Arbeitsplatt G107 ablegen,
    dann bekommt er ein Sachkundigen-Nr.Mit der muss er sich beim Österreichischen Verband für Flüssiggas (ÖVFG)registrieren lassen,da bekommt er auch die Plaketten.So ist es in Deutschland,nur in Deutschland ist es der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.(DVFG.Die Sachkundigen sind verpflichtet die Plaketten ans Fahrzeug an zubringen und zwar am Heck im Sichtbereich der HU-Nummer.In der gelben Karte ist die Prüfung eingetragen und durch das sichtbare Anbringen der Plakette wird die Prüfung dokumentiert.
    Die Plakette erleichtert Kontrollen zbs.Campingplätze,Erleichterung bei HU für die Werkstatt.
    Der Kunde ist für die Wartung und für die Funktionsfähigkeit der Anlage selbst verantwortlich.Außer der
    Dichtigkeitsprüfung,werden die Geräte,wärend der Prüfung,vom Kunden vorgeführt.
    Der Prüfer übernimmt keine Veantwortung über die Funktion nach der Prüfung.
    Die Dichtigkeitsprüfung wird mit einer Spezialpumpe durch geführt diese muss turnus mäßig überprüft werden.
    Dieter

    Irren ist menschlich,aber für das totale Chaos
    braucht man einen Computer.

  • Noch zur Ergänzung:


    ... wenn Gisela noch bis Dezember eine gültige Gasprüfung gehabt hätte, hätte er gar keine Gasprüfung machen müssen und Gisela hätte auch so den TÜV-Stempel bekommen, denn zum TÜV-Besuch hätte sie dann ja eine noch gültige Gasprüfung vorweisen können ...


    Die Gasstempel/Kleber bezieht sich immer auf das KalenderJAHR. Also nicht auf den Monat, wie der TÜV-Kleber.


    Hallo Udo,
    da liegst du falsch, auch wenn auf der Plakette keine Monatsangabe steht zählt der Eintrag in der Prüfbescheinigung mit Monat/Jahr!!!!

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