URTEIL: Parkplatz ist kein Stellplatz !!!

Feiertag?
  • Hallo zusammen!


    Ich hab's hier im Forum noch nicht gelesen!


    Wer im Reisemobil auf einem nur für Pkw zugelassenen Parkplatz übernachtet
    verstößt seit dem 15. Juni 2020 gegen das LANDESNATURSCHUTZGESETZ (LNatSchG) (!!!!!)
    und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit laut Urteil Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 1Ss-OW) !!!!!
    Der Parkplatz muß also mit dem abgebildeten Wohnmobil (-Schild) gekennzeichnet sein!


    So gelesen in Reisemobil International 9/2020 !!!


    Wie sieht's damit in Gesamt-BRD aus? Und:
    In wie weit wird ansonsten unser Gefährt und die Kastenwagen mit einem Pkw verglichen und gleichgestellt ?


    Gruß


    Peter OB

  • Hallo Peter,
    Grundsätzlich darf ich mit dem Wohnmobil da parken wo es nicht ausdrücklich verboten ist.


    Es gibt Zwei (Verbots-) Schilder zu beachten:
    Schild 1
    Ist ein Parkplatz nur für Pkw ausgewiesen, dann ist er für Wohnmobile, die ja als Sonder Kfz (sonstiges Kfz.) oder Lkw zugelassen sind verboten.
    Schild 2
    Wenn ein Zusatzschild Wohnmobile auf einem Parkplatz ausdrücklich ausschließt
    Ist beides nicht der Fall, kann ich mit dem Wohnmobil problemlos parken (mit gültiger TÜV-Plakette) ,und zwar so lange wie ich will .
    Rechtlich gibt es keine Definition was ein Wohnmobil ist , durch die Art der Zulassung und des zulässigem Gesamtgewicht, kann ein Wohnmobil gemäß den Regeln als PKW oder LKW unterwegs sein.


    So wurde es mir zum abstellen eines Wohnmobil erklärt.


    Das Abstellen zu Wohnzwecken (Übernachten) in Wohnmobil auf öffentlichem Parkplatz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Da die Ordnungswidrigkeit im Urteil am LANDESNATURSCHUTZGESETZ (hier)festgemacht wurde ist es Ländersache.


    Gruß Erich


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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Hej,


    in Schweden erzähle ich den Leuten immer:


    In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Sie schauen mich immer an, als wäre ich irgendwie plem......


    Sie verstehen es nicht so recht.


    Dort ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Oder z.B.Nachbarn stören könnte. Also Rücksichtnahme.
    Geht bei viel Platz sicher leichter. Aber auch unser Land ist nicht überall übervölkert.


    Stimmt es wirklich, dass die Schweiz aktuell so etwas wie ein Jedermanns Recht eingeführt hat.


    Heinz-Günter
    Ich meine derartiges gelesen zu haben.

  • Lothar, danke für den Hinweis.


    In DK ist seit einiger Zeit das freie Stehen nicht mehr erlaubt.


    Es gab ein preiswertes System zum Übernachten auf Camping Plätzen.
    Seit 2017 soll sich am Quick Stop System etwas geändert haben.


    Besser wird sowas meist nicht.


    Heinz-Günter

  • Hej,


    in Schweden erzähle ich den Leuten immer:


    In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Sie schauen mich immer an, als wäre ich irgendwie plem......


    Tja, da ging die letzten 30 Jahre gehörig was schief. Ich bin in einem Land sozialisiert worden, wo das so war. Um nun festzustellen, das diese alten Gedanken wieder obenauf sind und am Besten alles verboten wird.
    Und das Schöne, irgendwie kann man das verstehen. Da es in dieser extremen Ellenbogengesellschaft, mit lauter ich, ich, ich Bürgern, die die Worte: Rücksichtnahme, Verständnis, Toleranz nicht im Eigenvokabular haben, kein normales Miteinander mehr zu geben scheint.


    Na ja, ich fahre morgen mal nach Polen für 10 Tage. Krakau und Co ... mal sehen wie es dort so ist.


    LG Christian

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Hallo Erich!


    Die zusätzliche Hinweis-Schilderei "Pkw" und/oder "Wohnmobil" an Parkplätzen ist/war mir auch bekannt.
    Über das Übernachten auf Parkplätzen in Deutschland wiederum habe ich gerade in der letzten Zeit diverse Auslegungen gelesen!!!


    Mir erschien Naturschutz usw. zwar irgendwie als herangezogen... !!!
    Aber in Deutschland ist alles irgendwie geregelt!
    Gut so!


    Für das Forum und die vielen parkplatznutzenden Freisteher in D halte ich jedenfalls den Hinweis zum Urteil als für wichtig!!!
    Daher: Mal sehen wie die anderen Bundesländer sich verhalten!


    Gruß


    Peter OB

  • Heinz-Günter
    Bei uns in der Schweiz hat jeder Kanton sein eigenes Gesetz mit Freistehen. Corona hat dazu beigetragen, dass viele Verbotsschilder aufgestellt wurden für Camper, aber dafür haben auch einige Kommunen Plätze extra ausgeschildert.
    Also aufgepasst, freistehen kann sehr teuer werden!

  • Hallo Peter, hallo allerseits,


    ich habe ja auch die Befürchtung, dass ein Umdenken bei den Kommunen durch das Urteil von St. Peter – Ording stattfindet und man das Freistehen nicht mehr nach der Devise handhabt, auch mal fünf gerade sein zu lassen.


    Man bewegt sich beim Übernachten im öffentlichen Raum in Deutschland schon immer in einer rechtlichen Grauzone.


    Insofern hat die Parkplatz-Nutzerin uns Freisteher einen Bärendienst erwiesen.


    Das gefälltes Gerichtsurteil wird wohl als Grundsatzurteil für die Gemeinden dienen.


    Mich würde es also nicht wundern, wenn ich demnächst nachts klopfend durch das Ordnungsamt geweckt werde und man mir sagt vagabundieren (oder was auch immer) dulden wir hier nicht, ziehen sie weiter.


    Gruß Erich


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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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  • Eine Anmerkung zum Urteil und den Auswirkungen:


    Soweit ich mich erinnere in einer Tageszeitung gelesen zu haben, gilt Folgendes:


    1. Man darf jederzeit auf einem Parkplatz stehen bleiben, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen (z.B. wenn man lange gefahren, müde und nicht mehr fahrtauglich ist). Das verbietet dieses Urteil nicht.
    2. In diesem Falle darf man auch im Wohnmobil über Nacht schlafen, allerdings keine Möbel herausstellen.
    3. Mehrere Tage stehen darf man aber dann nicht. Und dagegen war das Urteil wohl gerichtet.


    Gruß
    Pete

  • Anmerkung aktuell:
    Auf unserer Fahrt Anfang September haben wir 1 Mal in Belgien, 3 Mal in Frankreich und 1 Mal in Spanien gestanden. Alles ausgewiesene Plätze, ohne Kosten, z.T. mit V/E.
    Die Qualität war unterschiedlich, aber durchaus akzeptabel.
    Selbst in kleinen abgelegenen Orten waren Stellplätze zu finden.


    Das Leben kann so einfach sein.
    Nur in D geht das wohl nicht.


    Grüße von der Costa Blanca.

  • Tja, in D geht so Einiges nicht, oder nicht mehr.


    Deshalb, wenn ich auf Parkplätzen, oder nicht explizit ausgewiesenen Stellplätzen stehe, tue ich das einzig Richtige um keine Fahrtüchtigkeit mehr zu haben, 2 Bierchen auf ex und dann: Don't Drink an Drive !


    Am nächsten Morgen gehts dann ausgeruht eh wieder weiter ....

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Hihihi,
    eine sogenannte Wegfahrsperre :laugh: :laugh: :laugh:

    Liebe Grüße aus Dresden
    Katrin, Ulf und Wuff Bodo


    Unterwegs mit Hobby 600 690 GES auf FIAT Ducato 244 2.8 JTD 107 kW. Seit dem 27.10 2020 mit einem Concorde 840L, seit dem 18.10.2022 mit einem Concorde Charisma 900 LS.

  • @ Christian:
    Irrtum euer Ehren.
    Es gibt ein ca. 10 Jahre altes Urteil ebenfall aus S-H, gleichartige Begründung.
    Der Fahrer des Womo war in einem Restaurant, hat getrunken und sich dann im Womo
    auf dem öffentlichen Parkplatz hingelegt.
    Nicht zulässig, er hat die Fahruntüchtigkeit vorsätzlich herbeigeführt.


    Ich frage mich immer, warum LKW- Fahrer oft anders behandelt werden.
    Die stehen manches Mal auf öffentlichem Grund und Schlafen.
    Und im PKW ist es auch erlaubt.


    Vielleicht hilft die "Ausrede" man habe auf den Aufgang von Venus am frühen Morgen gewartet.
    Gruß
    HG



    Heinz-Günter

  • Hallo allerseits,


    hierein älterer Bericht in der Eckernförder Zeitung!


    „Im Wohnmobil nachts auf dem Parkplatz: Streit wurde Fall für die Staatsanwaltschaft.“


    Passend zu Peters Thema.



    Gruß Erich
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    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Passt zu meinen zuvor angeführten Urteil.


    M.W. hat der Beklagte verloren.


    In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Und es wird nicht besser.
    Verbote, Verbote, Verbote.


    Heinz-Günter


  • Hallo Heinz-Günther,


    die einfachen Sachen sind meist hilfreich. Alkohol als Grund ist in der Tat fragwürdig, da selbst herbeigeführt.
    Die simple Lösung: „Ich war erschöpft und musste mich ausruhen“ Das ist völlig ausreichend, nicht widerlegbar und ein hinreichender Grund, sofern das Stehen für Wohnmobile dort nicht prinzipiell unzulässig ist.


    Beste Grüße
    Matthias

    Hobby Optima Ontour Edition V65 GE mit 165 PS, Rahmenfenstern, 120W Solar, AHK, Dometic Freshjet 2200, 2000W Sinus-Wechselrichter, Goldschmitt 4C Vollluftfederung, 2 Aufbaubatterien (95Ah, noch AGM), Front-Cam, ZENEC Z-E3766,

  • Die Frage der Erschöpfung ist prinzipiell die Grundlage der Regelung, dass man auf öffentlichem Grund eine Ruhepause einlegen darf.
    Auf einem Parkplatz direkt neben einem kostenpflichtigen Stellplatz habe ich meine Zweifel.
    Da muss auch schon mal das Landschaftsschutzgesetz herhalten.
    Es sei denn, man hat keine Chance gehabt, auf diesen Platz zu kommen, Schranke nachts, oam.


    Man will uns zwingen, auf die kostenpflichtigen Plätze zu gehen.
    Diese Gemeinden erhalten daraus Steuern.


    Und das ich das wichtigste. Der gewerbliche Fremdenverkehr steht an erster Stelle.


    Kann man aktuell doch überall sehr gut beobachten.
    Dafür werden die größten Verrenkungen gemacht.


    In Kühlungsborn habe vor einigen Jahren ein paar Plätze an einem ungünstigen Ort gesehen. Hätte ich mich nie hingestellt.
    Der Bürgermeister hat, wie ich später in einem Interview gelesen habe, dahingehend geäußert, dass Wohnmobile nicht zum Stadtbild mit Hotels usw. passen würden.
    Man legt Wert auf zahlungskräftige Kundschaft. Wurde ja auch viel investiert.


    Der Bootshafen sieht natürlich besser aus, als ein großer Stellplatz.


    Heinz-Günter

  • Hallo Heinz-Günter,
    es geht auch anders. Unsere Verwaltung hat erkannt, das WOMO-Fahrer sehrwohl Geld in der Gemeinde lassen. Nun denkt man über einen weiteren Stellplatz nach. Dieser soll dann auch einiges an Atraktivität haben, Strom, Ver- und Entsorgung, gute Anbindung zur Stadt und wenn möglich noch an einem See. Ich bin mal gespannt.


    Beste Grüße
    Olaf

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