Hallo zusammen!
Ich hab's hier im Forum noch nicht gelesen!
Wer im Reisemobil auf einem nur für Pkw zugelassenen Parkplatz übernachtet
verstößt seit dem 15. Juni 2020 gegen das LANDESNATURSCHUTZGESETZ (LNatSchG) (!!!!!)
und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit laut Urteil Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 1Ss-OW) !!!!!
Der Parkplatz muß also mit dem abgebildeten Wohnmobil (-Schild) gekennzeichnet sein!
So gelesen in Reisemobil International 9/2020 !!!
Wie sieht's damit in Gesamt-BRD aus? Und:
In wie weit wird ansonsten unser Gefährt und die Kastenwagen mit einem Pkw verglichen und gleichgestellt ?
Gruß
Peter OB