Hallo,hat jemand Erfahrung mit einer nachträglichen Montage einer Anhängerkupplung oder eines Lastenträgers für 2 Fahrräder ?
Hobby Optima On Tour Edition 2021 Anhängerkupplung oder Lastenträger Nachbau
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Hallo,
kommt ja auch einfach darauf an, was du machen möchtest. Willst du wirklich nur zwei Fahrräder mitnehmen oder einen
Trailer mit einem Auto drauf? An einer Wohnmobil-AHK. darf man keinen Fahrradträger montieren, soweit ich weiß.
Ich hab mich für den Fahrradträger (Velo III) entschieden und bin sehr zufrieden. Hoher Preis, aber wenn man etwas
vernünftiges haben möchte, dann ist das halt so. Aufstellen unserer beiden E-Bikes kein Problem bei dieser Höhe.
Anbau inclusive. E.-Satz habe ich selber durchgeführt (hab halt eine kleine freie Werkstatt und bin Kfz.-Meister).
Kann ich bei Fahrrädern nur empfehlen (80kg). -
Moin Martin,
hab schon häufig Fahrräder auf der Anhängerkupplung eines WoMo gesehen, warum sollte das nicht erlaubt sein?
Gruß Schorsch -
Moin Schorsch,
die bei PKW häufig verwendeten Anhängerkupplungsträger sind für viele Reisemobile nicht zulässig.
Warum, erklärt § 53 der StVZO. Versuch mal Bilder zu finden, wo so ein Träger an einem Wohnmobil
dran ist, Kastenwagen evtl. noch Ja, aber dann wird es schwierig.
Egal, ich hab ein Velo III angebaut und würde es auch wieder tun, einfach nur stabil und super leicht
meine 35 kg schweren Bikes darauf zu packen. -
Hallo Martin
Fahrradträger für die Anhängerkupplung bei einem Wohnmobil, zählen wie beim PKW auch, als Anbauteile, welche eine eigene Betriebserlaubnis besitzen müssen. Träger, die nicht dauerhaft und nicht unlösbar mit dem Wohnmobil verbunden sind, gelten daher als zusätzliche Last und nicht als Fahrzeugteil. -
Moin Moin
Anhängerkupplungsträger sind schon erlaubt wenn sie alle Richtlinien einhalten. Bei dem meisten Trägern ist das Problem, dass die Begrenzungsleuchten zu weit drinnen sind. Soweit ich es noch weiß dürfen sie maximal 40 cm von der Fahrzeugkante sein. Wenn man also einen mit einem breiten Leuchtenträger findet, geht es.
Gruß Harry -
Wer suche der finde
L.G. -
Hallo zusammen
Das Fahrzeug benötigt eine Anhängekupplung. Ist diese am Fahrzeug abnehmbar oder ausfahrbar, darf sie nicht dauerhaft ausgefahren bzw. angebracht sein. Im Zweifel droht bei einem Versicherungsschaden die eigene Haftung oder eine Teilschuld. Die Versicherung begründet es mit einem erhöhten Schaden am gegnerischen Unfallfahrzeug.Der Anhängekupplungs Fahrradträger benötigt ein sog. Folgekennzeichen. Dabei handelt es sich um das gleiche Kennzeichen wie das am Fahrzeug. Ein Kennzeichen mit einer fremden Kennung ist nicht zugelassen. Es ist also ratsam, beim Schildermacher des Vertrauens einfach noch ein Kennzeichen drucken zu lassen. Da dieses keine Plakette benötigt, liegen die Kosten je nach Schildermacher bei etwa 10 Euro. Schildermacher finden sich zu Hauf in der Nähe von KFZ Zulassungsstellen, dort sind die Preise am besten.
Eine Beleuchtungsanlage ist ebenso Plficht. Dabei wird der Heckträger mit einem Stromstecker mit dem Auto verbunden, der sich in der Nähe der Anhängekupplung befindet. So werden Signale wie die Bremsleuchte an den Träger übertragen. Vor Fahrtbeginn sollte man sicherstellen, dass Blinker und Bremsen richtig funktionieren.
Jede Anhängekupplung hat eine Stützlast, die nicht überschritten werden darf. Sie ist abhängig von dem eingesetzten Modell. Ebenso hat der Fahrradträger eine maximale Zuladung die in kg angegeben wird. Auch diese sollte nicht überschritten werden, da im Falle eines Unfalls die Versicherung für den Schaden evtl. nicht aufkommen wird. Gerade bei Pedelecs oder E-Bikes sollte das Gewicht definitv klar sein, da Grenzen schnell erreicht werden.
Es sollten während dem Transport am Fahrrad keine losen Gegenstände befestigt sein. Körbe bspw. werden gerne einmal vergessen. Bei aufkommendem Fahrtwind können die sich auf der Autobahn aber schnell lösen. Auch Akkus oder Luftpumpen sollten entfernt werden.
Auch Größen spielen eine Rolle: Fahrräder dürfen an beiden Seiten höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Fahrzeug 2,55 Meter breit sein.
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Zitat
Heiner schrieb
Der Anhängekupplungs Fahrradträger benötigt ein sog. FolgekennzeichenHallo allerseits.
Aufgepasst!
Die Rechtslage kann zum Fahrradträger von Land zu Land unterschiedlich sein.
Für alle Länder gilt grundsätzlich:„ Kennzeichen und Beleuchtungsanlagen müssen frei einsehbar sein.“
Österreich hat z.B. als Folgekennzeichen eigene rote Kennzeichentafeln, aber das um montieren des originalem(hinteren) Kfz- Kennzeichen ist erlaubt.
In Ungarn sind Drittkennzeichen generell verboten!
Hier müsste man wiederum das originale Kennzeichen des Fahrzeuges abmontieren und am Träger selbst anbringen.In der Slowakei ist eine Befestigung am Fahrradträger gänzlich verboten.
Also macht auch vor der Reise schlau welch Bestimmungen gelten bevor es Probleme mit der Polizei gibt.
Gruß Erich
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Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen
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Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go -
Hallo Erich,
gilt das für in den Ländern zugelassene Fahrzeuge, oder auch für Touristen. Das würde ja bedeuten, dass ich in Österreich ein rotes anbringe (oder ummontiere), und dann an der Grenze zur Slowakei (oder Ungarn) alles wieder abbaue.
Soviel zu Europa... -
Hallo Hartmut
Ja, das gilt für alle, auch für (Durch-) Reisende.
Darum sollte man bei der Auswahl der Fahrradträger darauf achten das Kennzeichen und Beleuchtungsanlagen frei einsehbar sind.
Info dazu HIERGruß Erich
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Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
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Hallo Hartmut
Du musst nix umbauen, war erst in Österreich mit Polizei Kontrolle -
So fahre ich in Europa und muss nix umbauen ohne Beanstandungen
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Hallo Hartmut
Für Österreich gilt:Auszug § 49. Kennzeichentafeln (kompletter Gesetzestext HIER nachzulesen)
(8) Wird die hintere Kennzeichentafel durch einen auf der Anhängekupplung montierten Fahrradträger oder durch die damit transportierten Fahrräder verdeckt, so hat der Lenker
1. die hintere Kennzeichentafel,oder
2. eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Abs.3 Z 3)
Auf dem Fahrradträger, der auch entsprechende Vorrichtungen zur Aufnahme und Beleuchtung der Kennzeichentafel aufweisen muss, anzubringen.Irgendwie kam mir der Beitrag von Heiner wortwörtlich bekannt vor, habe nur den Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr vermisst.
Habe den Beitrag HIER gefunden stammt aus 2019.Gruß Erich
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Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
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Hallo so ein Bild
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Sorry, muss mich korrigieren.
Erleichterungen für Nutzung roter Kennzeichentafel im Ausland
Wegen der Probleme, die die rote Kennzeichentafel den Österreicher bei Grenzüberschreitungen machte, wurde in Österreich ab 12. April 2021 eine veränderte rote Kennzeichentafel eingeführt.
Durch diese Veränderung (Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen) entfällt das mühsame um montieren des Kfz-Kennzeichenzeichens.
Wenn also das Folgeschild internationale Unterscheidungszeichen trägt, ist ein um montieren des Kfz-Kennzeichenzeichens nicht nötig.Gruß Erich
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Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
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Moin,
was bin ich froh, dass ich unsere Fahrräder ausschließlich in der HeckGarage transportiere!
LG Rainer -
Hallo Rainer,
Ich möchte meine beiden Räder auch nur in der Heckgarage haben.
Diese nehmen aber schon etwas mehr als die Hälfte der Breite ein. Und ich muss jedesmal fast alles aus- bzw. einräumen damit ich die Räder ordentlich befestigen kann.
Wie hast du das Problem gelöst ? Ich bin noch auf der Suche nach der "optimalen Ordnung" .
Ev. ein Foto deiner Garage?; -
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Moin Manfred,
Rad-Transport in der Garage ist eigentlich kein Problem. Ich hab an beide Räder abklappbar Pedale geschraubt und die lenker quer gestellt. Mit dem immer griffbereiten Inbusschlüssel ist das in sekundenschnelle wieder aufgebaut.Einzig: Seit meine Frau ihr "grosses" ebike hat muss der Vorderrad demontiert werden, das alte passte komplett rein.
Hier mal ein paar Bilder :
1 klappsessel ist immer sofort griffbereit an der linken garagentür, der andere ist festgeschnallt am Tisch.
Und an der Tür rechts sind noch ein paar immer griffbereiten Utensilien festgemacht.LG Rainer
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