Hallo allerseits
immer wieder hört man mal hier und mal da, dass ein Parkverbot für Wohnmobile im öffentlichen Raum zur Debatte steht.
Gefordert wird eine Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung von § 12 Abs. 3a StVO (Parkverbot
für Wohnmobile im öffentlichen Raum)
Wohnmobile über 2,5 Tonnen sollen durch diese Ausweitung in der Straßenverkehr-Ordnung mit Parkverbot belegt werden.
De facto würde das bedeuten, dass keine Wohnmobile in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr mehr am Straßenrand abgestellt werden dürfen.
Dazu wurde eine Petition gestartete HIER
Was ist euere Meinung zum Parkverbot für Wohnmobile über 2,5 Tonnen.
Gruß Erich
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Keiner weiß mehr wie wir alle zusammen
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Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
Klein , aber fein, alles drin, alles dran, let's go