Parkverbot für Wohnmobile im öffentlichen Raum?

Feiertag?
  • Hallo allerseits


    immer wieder hört man mal hier und mal da, dass ein Parkverbot für Wohnmobile im öffentlichen Raum zur Debatte steht.


    Gefordert wird eine Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung von § 12 Abs. 3a StVO (Parkverbot
    für Wohnmobile im öffentlichen Raum)
    Wohnmobile über 2,5 Tonnen sollen durch diese Ausweitung in der Straßenverkehr-Ordnung mit Parkverbot belegt werden.


    De facto würde das bedeuten, dass keine Wohnmobile in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr mehr am Straßenrand abgestellt werden dürfen.


    Dazu wurde eine Petition gestartete HIER


    Was ist euere Meinung zum Parkverbot für Wohnmobile über 2,5 Tonnen.


    Gruß Erich
    __________________________________________________________________________
    Keiner weiß mehr wie wir alle zusammen
    __________________________________________________________________________
    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein , aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Zitat von "Griffon post=90590 userid=2246"

    Was ist euere Meinung zum Parkverbot für Wohnmobile über 2,5 Tonnen.



    IMHO:
    Da parkt vermutlich beim Petitions-Initiator ein Wohnmobil vor dem Küchenfenster und sorgt für Ärgernis, Neidgefühle oder schlechte Lichtverhältnisse. Leben und Leben lassen. Petition kommt hoffentlich nicht bis in den Bundestag. Unser dortiges "Personal" hat doch wirklich wichtigere Dinge in neuen Gesetzen zu regeln. Da mir mein Park-Stellplatz leider gekündigt wurde, parke ich derzeit auch in einem "Wohn-Industrie-Mischgebiet"; damit wäre ich zum Glück aufgrund der Petition nicht betroffen. Aber es gab auch schon Zettelnachrichten an der Windschutzscheibe mit "Scheiße geparkt!". Mich einfach mal persönlich ansprechen und erklären, was das Problem ist, wenn 10 Meter entfernt vom Haus ein WoMo an der Straße geparkt ist, wenn genügend Platz vorhanden ist und keine weitere Beinträchtigung ersichtlich ist. Meine Erklärung: Hat dann wohl doch etwas mit Neid zu tun....

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah LiFePO4 ; Batteriecomputer m. 200A-Shunt; 50A-Ladebooster; 1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • ... oder dass mehrere Wohnmobile hintereinander stehen (bei uns standen 5 WoMo's in einem Wohngebiet hintereinander) und/oder die Durchfahrt ziemlich erschwert wird.


    Trotzdem wird meiner Meinung nach die Petition nicht die "Massen" bewegen, da es meist Einzelfälle sind, bei denen sich Anwohner gestört fühlen.

    Freundliche Grüße
    Jörg

    Bilbo unser Hobby(t): Optima Ontour Edition V65 GE 2021, 165 PS, Solar 3x120W Solara E480M32 (Parallel), 2xAGM 95A, Victron Smart Solar MPPT 100/30, Maxxfan Deluxe

  • Zitat von "Libelle24 post=90595 userid=5173"

    ... oder dass mehrere Wohnmobile hintereinander stehen (bei uns standen 5 WoMo's in einem Wohngebiet hintereinander) und/oder die Durchfahrt ziemlich erschwert wird.....


    Moin,
    5 WoMos hintereinander parken ist natürlich selten dämlich von den Eigentümern. So schaftt man sich dann seine "Feindschaften".

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah LiFePO4 ; Batteriecomputer m. 200A-Shunt; 50A-Ladebooster; 1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • ... ja, das ist genauso wie mit dem Freistehen. Mitdenken hilft und spart Ärger ;)

    Freundliche Grüße
    Jörg

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  • Hallo,


    kann sein, dass ich abschweife...
    Ich versteh eigentlich immer weniger, weshalb Fahrzeuge z.B. auch von Anwohnern, am Strassenrand im öffentlichen Raum abgestellt werden können/dürfen.
    Dieser Raum ist von der Allgemeinheit 'geschaffen', bevorzugt zum Befahren.
    Privates Parken sollte auf dem Grundstück des Wohnraums zur Verfügung stehen/gestellt werden.


    So wie es hier im ländlichen Raum de facto auch geschieht (z.B. auch für unser Wohnmobil), auf Kosten der Bewohner.


    Manche Gemeinden scheinem diesem Gedanken auch zu folgen, in dem sie aktuell die Parkgebühren für Anwohner erhöhen.
    Das könnte auch die Motivation der Petitoren sein, die eventuell Parkgebühren für ihre Fahrzeuge entrichten müssen.


    My 2 cents,
    Charly

  • Moin Charly,
    Das sieht im städtischen Raum leider anders aus.
    Wir wohnen z. B. mitten in Hamburg, in einer Mietwohnung. Da ist nix mit eigenem Grundstück, auf dem wir Freya parken können.
    Ich wäre ziemlich angefressen, wenn ich unsere Freya mit ihren <3,5t irgendwo im Industriegebiet, fernab wo wir wohnen parken müsste, SUV mit >3t (=MB G-Klasse oder Ränge Rover_4 je zul. GesGew knapp 3,2t, = lausige 300kg oder 8% weniger ) aber alles zuparken dürfen ohne irgendein Limit.


    Zahlen dürfen wir aber trotzdem alle das gleiche.


    LG Rainer

    Anke & Rainer
    1.Womo: 08/2019er Optima Ontour Edition V65GE, aka FREYA.
    Modifiziert: Fast alles 🙃.
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  • Zitat von "HobbyCharly post=90621 userid=211"

    Ich versteh eigentlich immer weniger, weshalb Fahrzeuge z.B. auch von Anwohnern, am Strassenrand im öffentlichen Raum abgestellt werden können/dürfen.
    Dieser Raum ist von der Allgemeinheit 'geschaffen', bevorzugt zum Befahren.
    Privates Parken sollte auf dem Grundstück des Wohnraums zur Verfügung stehen/gestellt werden.


    Hallo Charly,
    im städtischen Umfeld mit enger Bebauung von Bestandsgebäuden sieht es halt anders aus. Bauvorschriften aus damaliger Zeit haben meist keine Vorgaben gemacht zur verpflichtenden Anzahl von PKW-Stellplätzen. Und nun? Ich würde meine WoMo gerne auf unserem Stellplatz parken, der ist leider nur 5,5 lang und das Heck vom WoMo hängt dann leider doch noch knapp 1,5 m in die Straße. Dass wäre auch kein Problem, denn es ist ausreichend Platz da, um drum herum zu rangieren. Aber man hat ja WoMo-hassenden Nachbarn, die Ihre selbstgewählte Blockwart-Aufgabe mit hoher Motivation ausfüllen und dann rummotzen.  

    Dass die Straßen nur von der Allgemeinheit geschaffen und finanziert wurden, traf zumindestens für mein Bundesland NRW und meine Kommune Wuppertal bis vor kurzem nicht zu. Da wurden von den Anwohnern ordentliche Beteiligungen zu den Erstellungskosten von Straßen erhoben, die teilweise auch 5stellig sein konnten. Im finanziell klammen Wuppertal wurden aus Geldnot auch alte Akten aus dem Bauarchiv wieder hervorgekramt, um Anwohner für eventuell noch nicht abgerechnete Straßenbaumaßnahmen selbst nach Jahrzehnten noch zur Kasse zu bitten. In den 2010er-Jahren gab es sogar Gebührenbescheide mit Zahlungsaufforderungen für Straßenlaternen , die 1929! erstellt wurden und bereits seit den 1970er Jahren nicht mehr existent waren. Die offene Rechnung von der Stadt wurde somit über Generationen und Eigentümerwechsel weitervererbt. Völlig abstruser Vorgang ... "Mein Straßenteilstück" vor unserer Reihenhausfront ist leider als Wendehammer mit Parkverbot. beschildert. Somit habe ich eine prima Haltezone für den Müllwagen, die Lieferdienste von DHL; GPS, Hermes oder die Handwerker-Kastenwagen mitfinanziert. Und daher parke ich mit reinem Gewissen das WoMo um die Straßenecke, wo Platz ist (3 Meter Mindestbreite der Straße bleibt erhalten, Abstand 5 Meter zu den Einmündungen, keine Belastung des Bordsteins, keine Verschattung von Vorgärten oder Erdgeschosswohungen. Und regelmäßig wird mal umgeparkt oder man ist unterwegs mit dem WoMo ...

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


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  • Moin Rainer,


    ich befürchte, dass es im innerstädtischen Bereich Einschränkungen für das Parken von Wohnmobilen geben wird.


    Wir haben keine stabile Lobby, die sich für unsere Situation einsetzt und, es gibt halt auch zu viele Wohnmobile, die oft über Monate am kostant und verdreckt am Straßenrand stehen und immmer nur für einige wenige Urlaubstage bewegt werden.


    LG Uli

  • Zitat von "UliJ post=90631 userid=4535"

    ....
    ich befürchte, dass es im innerstädtischen Bereich Einschränkungen für das Parken von Wohnmobilen geben wird....


    Die wird es sowieso geben, da das bisherige Bordsteinparken bzw. die Kombination aus Parkbucht/schmaler Bürgersteig zu Gunsten von breiteren, behindertengerechten Bürgersteigen reduziert wird. In vielen städtischen Bereichen ist dann aufgrund von Abstandsregeln kein Parken mehr möglich, höchstens für kleine Geräte wie Mini-City-Flitzer, E-Roller, Leihräder, etc.. Dazu gab es doch aktuell eine Gesetzesnovellierung, die die Kommunen verpflichtet, die Parkzonen neu zu regeln. Da fallen viele Parkplätze weg....

    Zitat


    Wir haben keine stabile Lobby, die sich für unsere Situation einsetzt .....


    Vermutlich verbinden viele politische Entscheidungsträger das Stichwort "Urlaub" mit einer kerosinsteuerbefreiten Flugreise plus Hotelaufenthalt. Für Otto-Normalverbraucher im Billig-Shuttle nach Malle und für Mandatsträger dann gerne mit der Flugbereitschaft nach Sylt. Die WoMo-Fahrenden werden dann nur als solvente Restgruppe wahrgenommen, für die man noch zusätzliche Gebührenbelastungen ersinnen kann. Mir ist kein Politiker bekannt, über den in einer "Homestory" mal als begeisterter Campingplatzbewohner oder WoMo-Bastler berichtet wurde.

    Zitat

    ....und, es gibt halt auch zu viele Wohnmobile, die oft über Monate am kostant und verdreckt am Straßenrand stehen und immmer nur für einige wenige Urlaubstage bewegt werden....


    Das könnte man allerdings ändern. Wohnwagen und Anhänger dürfen ohne angekuppeltes Zugfahrzeug nur 14 Tage an der Straße stehen und müssen dann umgeparkt werden. Gleiche Regelung für alle....

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah LiFePO4 ; Batteriecomputer m. 200A-Shunt; 50A-Ladebooster; 1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • Moin in die Runde,
    was den wenigsten bekannt ist, das Fahrzeuge über 3,5 t in Wohngebieten nicht auf Privatgrundstücken stehen dürfen Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
    § 12 Stellplätze und Garagen(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.(3) Unzulässig sind1.Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,2.Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.

    Liebe Grüße aus Dresden
    Katrin, Ulf und Wuff Bodo


    Unterwegs mit Hobby 600 690 GES auf FIAT Ducato 244 2.8 JTD 107 kW. Seit dem 27.10 2020 mit einem Concorde 840L, seit dem 18.10.2022 mit einem Concorde Charisma 900 LS.

  • Zitat von "Asur10 post=90634 userid=1288"

    Moin in die Runde,
    was den wenigsten bekannt ist, das Fahrzeuge über 3,5 t in Wohngebieten nicht auf Privatgrundstücken stehen dürfen Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
    § 12 Stellplätze und Garagen(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.(3) Unzulässig sind1.Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,2.Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.


    Wird in dieser Regelung "Eigengewicht über 3,5 Tonnen" synonym für "zulässiges Gesamtgewicht" verwendet? Ups, ob das mein anderer Nachbar auch weiß? Bestimmt nicht. Der hat seinen Adria-TI auf Light-Chassis gerade gegen einen Knaus-TI auf Maxi-Chassis getauscht und sich extra einen schönen Stellplatz auf seinem Grundstück angelegt.
    Zur Garagen-Nutzung: Autos werden mmer dicker, die Garage wächst leider nicht mit. Mittlerweile kenne ich mindestens 4 Garagen in meiner unmittelbaren Nähe voll mit Fahrrädern, Bastler-Werkstätten, Getränke-Kisten, Garten-Kram, Kinderspielzeug, Sperrmüll. So werden dann die Straßen auch voll....

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah LiFePO4 ; Batteriecomputer m. 200A-Shunt; 50A-Ladebooster; 1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • Servus Charly
    Da stimme Ich Dir voll zu mit den Strassenrand Parker.Ulf hat zwar Recht mit der Bebauung in Siedlungen.Aber ich sehe das so bei Corona sind die verkaufszahlen in die Höhe beim verkauf von Wohnmobile und Wohnwagen da haben viele gekauft aber sich keine Gedanken gemacht wo kann ich mein Besitz Abstellen.Wir als Pannenhelfer sehen das oft wo man in mm Arbeit durchkommt .Dann wenn sich einige über die SUV Fahrer aufregen die sind nicht so breit wie Wohnmobile.Vielen ist das nicht im Klaren wenn Ihr Fahrzeug die Straße Blockiert weil Sonderfahrzeuge durch müssen zur Bergung und Rettung.Es gibt Stellplätze zum mieten so bleiben unsere Straßen frei.Habe von meiner Stadt auch die Bebauung bekommen dass ich mein Stellplatz mit Überdachung Bauen darf für mein Wohnmobil.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Moin,


    die Sache mit der Baunutzungsverordnung kennt (ähnlich wie ich) wahrscheinlich kaum jemand in Deutschland.
    Da unser Stellplatz neben dem Haus auch in einem reinen Wohngebiet liegt, gilt der §12 logischerwiese auch für uns.
    Aber es zählt glücklicherweise das Eigengewicht und das liegt auch bei unserem aufgelasteten WoMo klar unter der 3,5 t-Grenze.
    Da sind wir mal ganz entspannt.


    LG Uli

  • Moin Heiner,
    Ja ja, die SUV. Einige davon sind locker über 2m breit, die HOOE mit 2,16m gute 10cm breiter. Ob das nun den Wahnsinns Unterschied macht?
    Ach, ist ja auch egal.
    Unsere gewählten Volksvertreter werden uns das Leben schon schwer machen.
    LG Rainer

    Anke & Rainer
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    Modifiziert: Fast alles 🙃.
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  • Moin,
    Das mit der Einstufung, wie ein Sonder-Kfz WoMo rechtlich einzustufen ist und damit auch, wie und wo es parken darf, ist anscheinend ein selbst in 🇩🇪 ziemlich ungeregeltes Thema.
    Habe dazu folgenden, interessanten Beitrag gefunden, den ich euch nicht vorenthalten möchte:


    https://www-zuhause--im--wohnm…wohnmobil-pkw-oder-lkw%2F


    LG Rainer

    Anke & Rainer
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  • Zitat von "Asur10 post=90634 userid=1288"

    Moin in die Runde,
    was den wenigsten bekannt ist, das Fahrzeuge über 3,5 t in Wohngebieten nicht auf Privatgrundstücken stehen dürfen Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
    § 12 Stellplätze und Garagen(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.(3) Unzulässig sind1.Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,2.Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.


    Hallo Ulf,


    Baurecht ist aber immer Ländersache, d.h. in Sachsen sieht dass vielleicht anders aus als in Baden - Württemberg oder NRW...

    Gruß aus Fürth


    Jana & Gerald


    Premium Drive GF 65; 130 PS, 4,25 To - HEAVY CHASSIS 07/2014 - 03/2015
    Dethleffs 6820-2 (Alpa) 177 PS... 04/2015 - 09/2018
    Dethleffs 9820-2 (Alpa) 205 PS... 10/2018 :)

  • Zitat von "Asur10 post=90634 userid=1288"

    Moin in die Runde,
    was den wenigsten bekannt ist, das Fahrzeuge über 3,5 t in Wohngebieten nicht auf Privatgrundstücken stehen dürfen Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)



    Ach deshalb bist du immer unterwegs, da du zu Hause dein Wohnmobil nicht auf dem Grundstück parken darfst .... ;) Also Verordnungen gibts. Zum Wegrennen ...

    Seid freundlich gegrüßt ..... Christian & Katrin


    Nach 12 Jahren Hobby Wohnwagen 495 UFE Prestige, 4 Jahren Hobby Van GFSC, 5 Jahren Hobby Van GESC nun einen Hymer Tramp SL 568

  • Gruß aus Fürth


    Jana & Gerald


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  • Zitat von "Sir Henry post=90687 userid=1241"

    Gruß aus Fürth


    Jana & Gerald


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