Beiträge von FRODO

Feiertag?

    Hallo Conny und Werner,
    das ist exakt die Außenleuchte, die wir an unserem Fahrzeug haben.


    Ihr könnt das Glas mit einem Schraubendreher und einem Messer vorsichtig raushebeln.


    bei den jetzigen Außentemperaturen würde ich das Gehäuse allerdings mit einem Fön aufwärmen. Nur zur Sicherheit, damit die kleinen Nasen nicht abbrechen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Erich,
    das bestreitet ja niemand. Deshalb hat ja eine Verhandlung in D auch stattgefunden.


    Schau Dir mal die einzelnen Punkte der Urteilsbegründung an. Da wird es nach dem Urteil sehr schwer werden, in Deutschland eine weitere Klage erfolgreich vorzubringen.


    Daher bleibt nur der Weg über Italien. Und das wird umso schwieriger.


    Gruß
    Olaf

    Halll Erich,
    das sehe ich nicht so.
    Wie ich schon geschrieben hatte, muss ja erst einmal überhaupt festgestellt sein, dass FIAT diesen Betrug tatsächlich vorgenommen hat.


    Das Gericht verweist auch nicht von ungefähr auf die Italienischen Behörden, die wenn überhaupt, in die Pflicht genommen werden könnten/müssten.


    Die Motoren sind nach EU Recht abgenommen und entsprechen somit den EU Zulassungsbestimmungen. Diese sind letztendlich ausschlaggebend, nicht die Zulassungspapiere in D.


    Deutsche Gerichte wären demnach auch gar nicht zuständig, sondern es müsste in Italien geklagt werden.


    So wie ich das sehe, wird das nach dem jetzigen Urteil wohl im Sande verlaufen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Erich,


    da könnte man jetzt vereinfacht sagen, dass die Anwaltskanzlei die Klage nicht ausreichend formuliert hat und das Gericht daher die Klage mangels Nachweis abweist.


    Für alle, die jetzt den großen Geldfluss oder gar die Möglichkeit zur Rückgabe des Fahrzeugs gesehen haben, dann wohl eine herbe Enttäuschung.


    Sehe jetzt keinen Hinweis auf Möglichkeit eines Einspruchs. Aber die Urteilsbegründung ist sehr detailliert, sodass sich eine höhere Instanz dem Wohl anschließen würde.


    Gruß
    Olaf

    Thomas,
    von AL-KO wirst Du da wohl nichts hören. Die liefern nur dias hintere Chassis.


    Das grundsätzliche Problem ist, dass diese Auflastung von Goldschmitt ursprünglich initiiert wurde.


    Auch heute noch basieren die Umbauten auf dem Ursprüngsgutachten von damals. Es sind nur zusätzliche Anhänge erstellt worden.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Thomas,
    ich habe nochmals in meinem alten Unterlagen nachgesehen. Es ist wohl tatsächlich so, dass man den 230/244er Fiat mit AL-KO Chassis und Tandemachse nur auf maximal 5.000kg auflasten kann.


    Hierfür benötigst Du aber keine Luftfederung an der HA, denn die HA ist sowieso an der Grenze. Um die 5.000kg zu erreichen, müssen an der VA stärkere Federn eingebaut werden. Dadurch erhöht sich aber nur dias zulässige Gewicht auf der VA, womit man insgesamt die 5t erreicht.


    Auf der Seite von CS ist das übrigens auch so beschrieben.


    Den Screenshot von der CS Seite hier einzustellen, wird den Carsten wohl nicht stören.


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    Gruß
    Olaf

    Zitat von "WCDHE" post=78117"

    Willkommen im Forum.
    Gruß aus Enniger nach Oelde.


    Ach was?!
    Na da wird die Fraktion der Münsterlander und besonders der Menschen aus dem Kreis Warendorf aber immer größer.


    Olaf

    Hallo Lilia und Konstantin,


    seid gegrüßt im besten Forum von und für Hobby Wohnmobilisten.


    Besonders freut es mich, Mitglieder aus meiner alten Heinat zu begrüßen.
    In Ahlen geboren, in Ennigerloh aufgewachsen, ist mir Oelde mehr als bekannt. Viele alte Wegbereiter meiner Jugend wohnen dort.
    Und als 63er Jahrgang ist es gar nicht mal so unabwegig, dass wir uns vor 40 Jahren mal begegnet sind 😉


    Gruß
    Olaf

    Damit hat dann wieder eine höhere Instanz die Klage abgewiesen.


    Diese VW Klage hat aber auch wieder nichts mit dem Thema FIAT zu tun.


    Wird letztendlich aber trotzdem bei den Wohnmobilen mit Fiat Motoren irgendwann auch so enden.


    Frage mich die ganze Zeit, was das Theater eigentlich soll. Welcher Schaden ist wem entstanden?


    Im Moment werden Euro 5 und Euro 6 Gebrauchtfahrzeuge zu Mondpreisen gehandelt. Da bekommt man für einen Jahres- oder 2 Jahreswagen Verkaufspreise auf dem Wohnmobil Markt erzielt, davon hätte man vor 4-5 Jahren nur geträumt.


    Viel Rauch um NICHTS.
    Aber die Anwälte der bekannten Kanzlei spielen mit dem Empörungspotential der Besitzer. Völlig egal ob da ein Schaden entstanden ist oder nicht. Man schürt das Gefühl, betrogen worden zu sein. Und wenn man dabei eventuell auch noch Geld abkassieren kann, dann ist der empörte Bürger gerne dabei.


    Persönlich halte ich das alles für eine Farce. Und überflüssig wie ein Kropf....


    Gruß
    Olaf

    Moin,
    halte ich genauso wie Sebi.
    Allerdings auf einem Waschplatz.
    Hier bei uns in Korntal gibt es eine mit warmen Wasser und Softbürste.
    Mit 20€ bekomme ich das Fahrzeug in 10min absolut sauber.


    Auch wenn die LKW Waschanlagen von Hand gesteuert werden, habe ich da bei den Fenstern kein Vertrauen.


    Gruß
    Olaf

    Frank,
    dazu gehört aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Hobby. Sonst bekommst Du das ja nicht eingetragen.
    Das Typenschild mit XXXX zu versehen und das neue Gewicht einfach mit Schlagzahlen darüberzuhauen, ist die "Billigvariante". Normalerweise wird ein neues Typenschild daneben gesetzt. Ich habe mittlerweile 3 davon.
    Und selbst machen darfst Du das ohnehin nicht. Da könnte ja jeder sein Fahrzeug auf x-beliebige Gewichte hochpushen.


    Gruß
    Olaf

    Naja,
    typisches Rechtsdeutsch.


    Das Urteil erfolgt nicht aufgrund des Nachweises der Manipulation, sondern aufgrund des Versäumnis der Beklagten, der Klage fristgerecht zu erwidern.


    Die vom Richter erwähnte Manipulation ist wahrscheinlich aus der Klage abgeschrieben. Ein Verweis auf ein Gutachten fehlt nämlich gänzlich. Das hätte wahrscheinlich erstellt werden müssen, wenn die Beklagte der Klage widersprochen hätte.


    Selbst wenn das jetzt an das Oberlandesgericht geht, wird maximal über einen Einspruch zu dem Urteil auf Basis des Versäumnis entschieden. Nicht aber über den Klagegrund.


    Das Urteil kann definitiv nicht auf den anscheinenden Betrug übertragen und als Präzedenzfall für die laufenden Verfahren herangezogen werden. Hat damit nämlich gar nix zu tun. Außer, FIAT würde auch hier versäumen gegen die Klagen zu erwidern.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Thomas,


    der Umlenkhebel gehört zu der Kategorie "wundersame Geldvermehrung" .


    Wenn man beim 250er über 5.000kg kommen möchte, dann muss dieser Hebel laut Gutachten eingebaut werden.


    Wofür der Sinn machen soll, erschließt sich mir bis heute nicht, denn das Gesamtzuggewicht von 6.000kg hat man auch mit dem originalen Bremshebel. Selbst der vor 3 Jahren meine Auflastung abnehmende TÜV Süd Mitarbeiter, schüttelte vor Unverständnis nur den Kopf.


    Aber da das explizit im Gutachten vermerkt ist, geht es ohne einfach nicht.


    Kosten:
    Aktuell 280-300€ für ein Stück gelasertes Blech. Herstellungskosten ca. 10€. Natürlich zzgl. Einbau, denn das darf man auf keinen Fall selbst. Geht nur bei Goldschmitt oder von Goldschmitt autorisierten Partnern.


    Hersteller des "vergoldeten" Stück Blech st Goldschmitt


    Verfasser des Gutachten ist übrigens..........


    3x darfst Du raten


    Genau


    Ein Schelm wer da etwas vermutet.....


    Ob der für den 244er bei 5.000kg eventuell vorgeschrieben ist, weiß ich nicht. Aber da gibt es bestimmt eine andere Sache zum Geld drucken.


    Gruß
    Olaf