Hallo Christoph,
hallo Thomas,
seit der Einführung der Zulassungsbescheinigung I+II im Jahr 2005 bzw.. der Angleichung an die CE Normen, gibt es überhaupt keinen Fahrzeugbrief mehr.
Der frühere Fahrzeugbrief, mit fortlaufender Eintragung der bisherigen Halter, ist somit weggefallen. Bei jeder Zulassung des Fahrzeugs, werden beide Zulassungsbescheinigungen neu erstellt. Wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, ist nur die reine Anzahl der Vorbesitzer und die Erstzulassung vermerkt.
Somit gibt es auch bei Erstauslieferung keinen Fahrzeugbrief mehr.
Mit dem Neufahrzeug erhält man aber ein Dokument, welches die CE Konformität bestätigt. Diese EG-Typengenehmigung, bzw. das sogenannte COC Papier dient als Vorlage bei den Zulassungsstellen im In- und EU-Ausland. Auch sollte das Dokument gut aufbewahrt werden, denn es ist für einen Folgebesitzer unbedingt notwendig!
Ohne ein solches Papier ist das Fahrzeug „wertlos“ und darf vom Hersteller als Neufahrzeug gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Denn nur hiermit bestätigt der Hersteller, dass sein Fahrzeug den geltenden Normen und Vorschriften in der EU entspricht.
Die Fahrzeugpapiere sehen je nach EU Land verschieden aus, sind jedoch immer auf Basis der COC Erklärung erstellt.
Christoph
Hast Du mit dem Fahrzeug dieses COC Papier erhalten?
Oder hat der Händler Dir das nicht mitgegeben, bzw. von Hobby nicht erhalten. Falls letzteres zutrifft, hat das Fahrzeug überhaupt eine EG-Typengenehmigung vom KBA??? Ist die beantragt und dieser Prozess eventuell noch nicht abgeschlossen?
Dann dürften die das Fahrzeug noch gar nicht ausliefern, geschweige denn an Dich berechnen...
Gruß
Olaf