Beiträge von FRODO

Feiertag?

    Hallo Reinhard,


    natürlich sollte man seine Gasanlage regelmäßig prüfen oder prüfen lassen. Es nicht zu tun wäre leichtsinnig und gefährlich.


    Bei der 2004/78/EG geht es um die Typengenehmigung von Fahrzeugen mit Heizungen in Fahrgast/Wohnraum und auch Anhängern.


    Unsere Fahrzeuge entsprechen verschiedenen EU Normen, damit sie Problemslos in jedem EU Land zugelassen werden können. Deshalb erhält man heutzutage auch erst einmal die EG Zulassungsbescheinigung und bei Anmeldung erstellt das deutsche Straßenverkehrsamt dann die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + 2..


    Für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen sind die Länder aber selbst zuständig. Deshalb gibt es auch landestypische Unterschiede. Mal darf das eine einfache Werkstatt, mal nur eine bestimmte Fachorganisation.
    Bei uns nur eine durch das KBA autorisierte technische Organisation wie KÜS, Dekra, TÜV, etc. Was zu prüfem ist, entscheidet aber nicht ein Prüfer willkürlich, sondern derjenige der ihn autorisiert hat. Das ist wiederum das KBA. Ansonsten gäbe es dazu nämlich keine Gebührenverordnung.


    Und auf dem Prüfbericht bei den verschiedenen Organisation steht nichts von geprüfter Gasanlage. Das könnte durch die Gebührenverordnung nämlich nicht abgerechnet werden. Also wird dort zusätzlich nochmal die Hand aufgehalten.


    Wie Heinz-Günter und Hans-Ulrich schon sagten, kann man die Gasprüfung ja vor der HU auch in einer Werkstatt machen lassen. Dann gibt es den schönen Aufkleber, die Stempel im Prüfbuch und der HU Prüfer hat nichts mehr in der Hand um zusätzliches Geld einzukassieren.


    So mach ich das übrigens seit über 25 Jahren.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Frank,


    Ich finde ja den Satz "besonders große Fläche zum Abstützen" äußerst fragwürdig. Bei einem Aufprall habe ich als Passagier dann die Aufgabe mein 10 -
    20faches Körpergewicht mit den Händen, und dazu noch seitlich, abzustützen.
    Wer sich so etwas ausgedacht hat....


    Gruß
    Olaf

    Hallo zusammen,


    ich denke, das ist aus Gründen des Marketings entstanden.


    Wenn man die aktuelle Designpalette der "beiden" Hersteller betrachtet, so wirkt ein Free Living durch die Farbgebung einfach moderner und frischer. Die Grundrisse sind identisch und vermutlich laufen die Möbelsegmente sogar vom gleichen Band und die Fahrzeuge werden ebenfalls in Fockbek montiert.


    Einen wirklichen Preisunterschied kann man tatsächlich nicht feststellen. Wenn beide so gut wie gleich sind, woher sollte das auch kommen.


    Da auch die gleiche Elektronik und identische Geräte verbaut werden, kann es sich also nur darum handeln, über die Designpalette einen erweiterten Interessentenkreis anzusprechen.


    Natürlich wird keiner der einen Hobby aufgrund von Abneigungen gegen den Hersteller ablehnt, dann hierdurch angesprochen.


    Bisher gibt es neben dem Standort Döbeln, nur 4 Händleradressen. Im Ausland wohl noch keinen Vertrieb.


    Interessanterweise wird im Impressum die Sachsen-Caravan GmbH E.H. benannt. Der Firmenstandort in Döblen ist aber definitiv zu klein um eine Wohnmobilmontage zu beherbergen. Es handelt sich bei Sachsen Caravan aber ohnehin eigentlich um einen Händler für verschiedene Marken (Hobby, Fendt, Adria, Pössl, Rapido etc.) und nicht um einen Hersteller. Übrigens bietet er auch den neuen ROADCAR Kastenwagen an. Tatsächlich aber ein Pössl mit anderem Innendesign bei gleichem Grundriss. Interessanterweise tauchen im Logo von ROADCAR teilweise die gleichen Farben auf wie bei Free Living.
    Könnte also sein, dass ich hier ein Händler mit wenig Aufwand und Unterstützung von verschiedenen Herstellern, aber eigenem Design als weiterer "Fabrikant" etablieren möchte. Oder die Hersteller nutzen den Händler, um sich weitere Märkte bzw. Interessentengruppen zu erschließen.


    Bleibt zu beobachten, wie sich das entwickelt.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Zusammen,


    manchmal ist es wichtig sich selbst zu korrigieren ;)


    Nach meiner gestrigen umfangreichen Recherche zu dem Thema (siehe Gasanlagen im Wohnmobil) habe ich heute Morgen mit Frau Nöfer telefoniert und auch Pauls Bemerkung zum "grünen Ventil" diskutiert. Fakt ist, dass bei einer festen Leitung kein Sicherheitsventil mehr vorhanden wäre.


    Warum soll eine vorher sichere Einrichtung nun durch den Einbau der festen Leitung in eine unsichere Anlage verändert werden? Letztendlich ist die Empfehlung des DVFG hier für mich nun mehr als widersprüchlich und da ist mir der HD Schlauch mit Schlauchbruchsicherung dann doch lieber.


    Daher habe ich beschlossen, diesen Teil nun doch nicht umzubauen und die Adapter wieder zurückzusenden.


    Die Bodenanker werden auf jeden Fall verbaut. Kann nur der Sicherheit dienlich sein.


    Gruß
    Olaf

    Hallo AChris,


    nach wenigen Stunden ist zwar ein vage Aussage, denn es kommt ja darauf an was in den wenigen Stunden an Verbrauchern läuft. Und was heißt wenige Stunden?
    Wenn die Heizung in der Zeit auf voller Stufe läuft, dazu noch Halogenlampen genutzt werden, vielleicht sogar ein Fernseher eingeschaltet ist, dann kann da natürlich schnell auch die Ladung verbraucht sein. Gerade die "tollen" Beleuchtungseinrichtungen sind manchmal heftige Stromfresser.


    Deinen Ausführungen nach erscheint mir das aber trotzdem nicht ganz ok. Was wurde denn an der Batterie geprüft? Ist nur die Spannung gemessen worden, oder wurde ein Batterietester angewendet?


    Wenn Du leicht an die Fahrzeugbatterie kommst, dann würde ich an Deiner Stelle diese beiden erst einmal gegeneinander tauschen. Bei den meisten Fahrzeugen sind diese fast identisch und für einen Test sollte das erst einmal ausreichen. Ist auch diese Batterie bei normaler Nutzung ebenfalls innerhalb kürzester Zeit leer bzw. unter 10,8 V, dann ist logischerweise nicht die Batterie defekt sondern es gibt irgendwo einen massiven Verbrauch.


    Kleiner Tipp:
    Schreib doch einfach mal auf, was Du in der Zeit so alles in Betrieb hattest. Wattzahl und Einschaltdauer reichen aus um einen Verbrauch hochzurechnen.


    Gruß
    Olaf

    kleiner Nachtrag noch zur Tank-Gasflasche/Gasflasche:


    Der DVFG versucht ja seine Empfehlungen mit angeblichen Gesetzen zu untermauern. Heißt es doch in der Vorgabe vom November 2017:


    - bei straßenzugelassenen Fahrzeugen die Abnahme eines nachträglichen Einbaus von Brenngastanks nach §19 Abs.2 StVZO mit anschließender Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist.


    Man beruft sich also auf einen Gesetzestext, der die Empfehlung als einzig richtig untermauern soll.


    Nur..... hier geht es aber gar nicht ausschließlich um den Einbau von Gastanks, sondern generell um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    In §19 Abs. 2 StVZO heißt es tatsächlich:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    ???


    Die Bauart als Wohnmobil ist durch die Gasflasche definitiv nicht geändert und das Abgas und Geräuschverhalten wird sich hoffentlich auch nicht ändern ( vielleicht zischt ja die Tankflasche lauter als die Tauschflasche :laugh: ).
    Sich somit also auf den zweiten Satz zu beziehen ist schon sehr weit hergeholt. Denn es wird am Fahrzeug nichts in Richtung Fahrsicherheit geändert. Durch die besondere Halterung sogar die Befestigung zumindest der einen Flasche ja sogar erhöht, welche dann ja nicht mehr durch die Gegend fliegen kann. Auch sind keine Änderungen an den in der Typengenehmigung bereits erfassten Gasgeräte vorgenommen worden. Eine Gasflasche selbst ist in der Typengenehmigung gar nicht aufgeführt und das Fahrzeug wird nur mit einem offenen Gas-Endstück ausgeliefert, an welchem der Regler angeschlossen wird. Was vor der Gasleitung oder dem Regler steht ist nicht erfasst, kann also nicht in die Betriebssicherheit des Fahrzeugs eingreifen


    Je tiefer man in die Sache eintaucht, desto mehr öffnen sich einem die Augen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Zusammen,


    aufgrund der vielen verschiedenen Informationen, Fragen und Anmerkungen, habe ich am Wochenende einmal versucht die tatsächliche Gesetzgebung herauszufinden.


    Das war tatsächlich nicht ganz einfach. Wo könnte eine solcher Text stehen und wer, außer unsere Regierung, kann solche Gesetze erlassen -
    natürlich keiner und auch kein DVFG.
    Zuständig für den Verkehr ist das Bundesverkehrsministerium. Hier werden aber keine Gesetzestexte verfasst. Man ist dort verantwortlich für die Umsetzung des Straßenverkehrsgesetz in dem unter §6 die StVO geregelt ist. Also habe ich die StVO durchsucht und nix gefunden.
    Also weiter und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung durchsucht. Auch da nix zu Gasanlage in Wohnmobilen oder Wohnwagen. Gleiches unter den Bestimmungen des Kraftfahrbundesamts KBA. Es gibt zwar hier und da Gesetze zu Gasanlagen, aber die betreffen Fahrzeuge mit Gasantrieb als Kraftstoff - definitiv steht aber nirgends etwas zu dem Betrieb von Gasgeräten in Fahrzeugen.


    Hinweise zu anscheinenden Verordnungen oder gesetzlichen Grundlagen findet man ansonsten im Netz an jeder Ecke, aber nirgends einen tatsächlichen Gesetzestext.


    Bisher haben wir, auch zuletzt ich in der letzten Woche, in den Diskussionen immer auf den DVFG verwiesen. Aber bei genauer Betrachtung habe ich festgestellt, dass dieses ja keine gesetzlich legitimierte Organisation, sondern nichts anderes als ein eingetragener Verein ist, welcher seinen Mitgliedern Empfehlungen in schriftlicher Form ausspricht. Im DVFG sind viele Gasfachbetriebe organisiert, aber sie selbst haben keine gesetzliche Verpflichtung die Empfehlungen anzunehmen. Heißt also, dass ein durch GAP berechtigter Gasprüfer oder durch das KBA zugelassener technischer Dienst nicht unweigerlich auch Mitglied im DVFG sein muss.


    Bei weitere Recherche bin ich dann auf eine sehr interessante Pressemeldung des Bundesverband für Gasanlagentechnik - BFG e.V. vom Januar 2018 gestoßen. Hierin wird klar gestellt, dass ein Prüfer von TÜV/DEKRA/KÜS/etc..., im Rahmen der HU gar keine Gasprüfung durchführen muss. Die HU erfolgt auf Basis der gesetzgeberischen Verordnung des KBA. Hier ist aber nur die Überprüfung der technischen Betriebssicherheit des Fahrzeugs geregelt. Dazu gehört auch die Gasanlage eines Fahrzeuges mit Gasantrieb. Aber da es auch beim KBA keine Vorgabe zu gasbetriebenen Einbauten in Wohnwagen/Wohnmobilen gibt, hat der Prüfer hier auch keine gesetzliche Aufgabe. Es gibt überhaupt keine Verordnung seitens des Gesetzgebers zu einer turnusmäßigen Prüfung der Gasanlagen in Wohnwagen/Wohnmobilen. Eine Verweigerung der Abnahme im Rahmen der HU, weil irgendetwas an der Gasanlage im Fahrzeug nicht stimmt, ist daher gesetzlich gar nicht zulässig.


    Der Prüfer einer HU hat das Fahrzeug nach bestandener Prüfung mit einer amtlichen Plakette auf dem Nummernschild zu kennzeichnen. Die Gasprüfungs-Plakette ist aber keine amtliche Plakette, sondern ein frei erfundener Aufkleber eines Interessenverbandes. Er hat keine gesetzliche Grundlage und das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein hat daher keine Auswirkung auf die HU des Fahrzeugs.


    Was heißt das für die Gasanlage, bzw. die Gastankflasche:
    Die Gasanlage im Fahrzeug wird bereits über die Typengenehmigung durch das KBA abgenommen. Das heißt, dass die im Fahrzeug verbauten oder optional erhältlichen Geräte als mögliche Ausstattung im Antrag an das KBA zur Erteilung der Typengenehmigung aufgeführt wurden. Aus welcher Art einer Flasche das Gas in dieses Geräte strömt, ist in der Typengenehmigung nicht erfasst. Ob dieses aus einer im Fahrzeug fest verbauten Tankflasche oder einer Tauschflasche geschieht, ist für den Betrieb völlig unabhängig. Da alle Geräte mit 30mbar arbeiten, muss also auch ein 30mbar Regler vorhanden sein. Aber selbst das ist nicht mehr in der Typengenehmigung erfasst.


    Alle Diskussionen und aufgebaute Hürden durch den DVFG sind demnach also nichts anderes, als durch einen eingetragenen Verein empfohlene Richtlinien ohne jegliche gesetzliche Grundlage.


    Ich werde die Pressemitteilung des BFG e.V. jetzt immer bei mir führen. Damit hat man dann eine Argumentationshilfe falls tatsächlich mal ein Prüfer meint hier seine "Macht" demonstrieren zu wollen.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Paul,


    nennt sich „Tankflasche - Filter Anschluss-Set für 8mm Leitung“ und gibt es bei Nöfer.
    Ich habe es über Ebay.


    Das grüne Ventil ist die Schlauchbruchsicherung, welche direkt am Flaschenausgang sitzt. Bei einer festen Leitung benötigst Du das nicht mehr. Laut DVFG ist die feste Leitung ja definitiv sicherer..... ;)


    Für die Prüfung der Flasche würde ich einfach mal bei Nöfer anrufen. Die müssten das ja wissen....


    Gruß
    Olaf

    Hallo „kurzer“ (mit Namen geht das irgendwie besser),


    am Unterboden lässt sich so ein Tank aufgrund des Gewichts nicht anbringen. Eigentlich kann man da gar nichts direkt anschrauben. Die Halterungen für einen Gastank werden immer am Rahmen befestigt.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Hans-Ulrich,


    war heute in der Scheune und hab das Foto tatsächlich vergessen.
    Also hier erst einmal 2 Fotos direkt nach dem Umbau.



    Mittlerweile ist zwischen Flasche und Hochdruckschlauch ein Certools Gasfilter.


    Aufgrund er DVFG Richtlinie vom November, werde ich jetzt den Hochdruckschlauch entfernen und eine feste Leitung einbauen. Dazu auch die Bodenhalterung, welche die Flasche zusätzlich nach unten auf den Boden zieht. Dann werden die 8g seitlich und 20g in Fahrtrichtung mit Sicherheit erreicht. Wahrscheinlich würde das dann auch die Tauschflasche mit abstützen....



    Die Adapter brauchst Du für die 8mm Leitung zwischen Gasfilter (Truma oder Certools) und DuoControl. Die Bodenanker sind aus Edelstahl und können in der Länge passend gekürzt werden.


    Gruß
    Olaf

    Hallo Micha,


    Ja, saudumm gelaufen, aber die Luft ist ja jetzt raus. Allerdings wäre ich bei der Geschichte mit den ganzen Kleinigkeiten (Slimline etc.) an Deinem Fahrzeug auch etwas arg sensibel.


    Will hier auf keinen Fall ne Lanze für Hobby brechen, aber es ist leider in Deutschland fast überall üblich, in solchen Betrieben am Freitagnachmittag niemanden mehr zu erreichen. Das wird bei den anderen Anbietern wahrscheinlich nicht anders sein.


    Der Link ist falsch und Du fährst keines der angegebenen Fahrzeuge (wahrscheinlich ein Fehler beim Datenabgleich zwischen Frey und Hobby). Also ganz ruhig bleiben, am Montag kurz zum Hörer greifen und die Sache klärt sich auf.


    Besser ein Schreiben zuviel, als einen Kunden zu wenig angeschrieben. Scheint ein Problem bei sehr hohen Ladeströmen zu sein. Aber wenn Du keine tiefentladene Batterie hast, dann kannst Du das auch ganz beruhigt angehen.


    Gruß
    Olaf

    @Paul,


    bei 20g ist wahrscheinlich der ganze Aufbau futsch. Nur die Tankflasche steht dann noch auf dem Rahmen...


    Manche Gastanks hängen übrigens so tief, da reicht ein Bordstein und der wird halb abgerissen. Soweit ich recherchiert habe, gibt es da auch keine Vorschrift zur Bodenfreiheit. Aber das ist aus Sicht der Lobbyisten anscheinend immer noch ungefährlicher als die Tankflasche im Gaskasten... :whistle: :whistle: :whistle:

    Hallo Monica und Gangolf,


    tolle Entscheidung und bald geht es für Euch los.


    Viel Spaß mit dem neuen Hobby Hobby und hier bei uns.


    Gruß aus dem Ländle
    Anke & Olaf

    Hallo Kalle,


    herzlich willkommen im besten Forum von und für Hobby Wohnmobilfahrer.
    Gedanken- und Erfahrungsaustausch ist die Basis für dieses Forum. Freuen uns auf Deine Berichte, Fragen und Anregungen.


    Viel Gesundheit und Spaß mit Eurem Hobby sowiehier bei uns.


    Gruß aus dem Ländle
    Anke & Olaf

    Hallo Rosi und Holger,


    herzlich willkommen in unserem Forum.
    Viel Spaß weiterhin mit Eurem Optima und hier bei uns.


    Gruß aus dem Ländle
    Anke & Olaf