Hallo zusammen
grins schönes umfangreiches Thema -- wie Olaf sagt - wie jedes Jahr !!!!
Martin
Ich gebe dir absolut Recht -- bei Überschätzung des Fahrverhaltens -- spielt es dann auch keine Rolle mehr welchen Reifen du drauf hast !!
Vielleicht kommt meine strickte Trennung auch daher, das ich Jahrelang von Sonntags Abends bis Samstag Morgens damit rechnen musste - beruflich bedingt irgendwo
hinfahren zu müssen. Wenn man Nachts um 2 Uhr angerufen wird und um 3 Uhr dann auf der Bahn ist, muss du für alles ausgerüstet sein.
Daher gab es dann auch später für mich mit dem Womo, nie die Frage. Zwei Sätze Felgen mit den passenden Reifen zu jeder Jahreszeit und fertig.
Natürlich habe auch ich schon feststellen müssen hier in Düsseldorf - das eine Umrüstung Sommer auf Winter unnötig war - weil es mitunter überhaupt keinen Schnee gab.
Also es hängt sicher viel davon ab - wo man wohnt -- wo man hin fahren will und ganz wichtig - ob man fahren muss oder sagen kann nun nicht.
Wenn ich meine Mutter nehme, dann ist es so -- starker Regen oder Schneefall wurde der Wagen nie aus der Garage geholt. Da macht dann ein Wechsel auch 0 Sinn.
Auch muss ich sagen - das ich noch nie in die Verlegenheit gekommen bin - Vollbremsungen machen zu müssen.
Vollbremsungen habe ich bisher nur in unseren Kursen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gemacht. Seit dem steht fest, was ich schon jahrelang praktiziert habe, das ich auch im Womo Bereich dabei bleiben möchte - zu wechseln auf reine Sommer oder reine Winterreifen. Die Wucht einer absoluten Vollbremsung ist gewaltig. Nun ist es im LKW Bereich ohnehin nicht so das es Winter oder Sommerreifen gibt sondern nur eine Klassifizierung und diese Reifen sind für das ganze Jahr.
( Man sollte eigentlich nur in dem Bereich darauf achten - das ausreichend Profil vorhanden ist )
Ein abgefahrener Winterreifen also mit wenig Profil nutz einem ja auch im PKW / Womo Bereich nichts.
Traktion ist eine Sache -- Bremsweg um 3 Meter zu verkürzen - kann Leben retten !!
Ganz Jahres Reifen sind und bleiben ein Kompromiss, der für den ein oder anderen gut sein kann, aber nicht gut sein muss.
mfg
Werner
Hier noch ein Statement der BAG
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, das heißt für sämtliche Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Der Winterreifenpflicht unterliegen daher auch Motorräder.
Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind nicht maschinenkraftbetriebene Fahrzeuge, wie beispielsweise Anhänger, Wohnwagen oder Fahrräder etc.
Land- u. forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls von der Winterreifenpflicht ausgenommen, weil diese in der Regel mit derart grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind, dass sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen eingesetzt werden können, ohne eine Gefahr oder eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darzustellen.
Eine Besonderheit gilt für schwere Nutzfahrzeuge:
Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Was bedeuten die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3?
Die Fahrzeugklassen haben folgende Bedeutung:
M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen
N2: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
N3:Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.