Österreich Schneeketten können je nach Wetterlage für bestimmte Strassen vorgeschrieben werden.
In Österreich dürfen seit dem Herbst 1997 nur noch speziell gekennzeichnete Ketten verkauft und gefahren werden. Deutsche Urlauber, die mit älteren Ketten unterwegs sind, gehen nur dann straffrei aus, wenn ihre Ketten mit denen der Österreich-Norm (Ö-Norm V5117) baugleich sind (Dies sind aber praktisch alle neueren Ketten, doch wer kann das im Fall der Fälle nachweisen?). Manche Quellen geben an, dass alle Spurkreuzketten anerkannt werden.
Laut Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 57/2006) müssen Fahrzeuge über 3,5 t vom 15.11. bis 15.3. Winterreifen montiert haben und Schneeketten mitführen.
Siehe auch Infoblatt WKO
Schweiz Auf winterlichen Straßen mit entsprechender Beschilderung sind Schneeketten vorgeschieben
Italien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind in bestimmten Gebieten vorgeschrieben (z.B. Aostatal vom 15.10. bis zum 15.4.)
Frankreich Die Benutzung von Pneus neige (Winterreifen) kann vorgeschrieben sein. Auf manchen Straßen besteht Schneekettenpflicht. Dies wird durch Verkehrszeichen signalisiert. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden.
Großbritannien
Spanien Schneeketten sind nur auf schnee- oder eisbedeckten Strassen erlaubt.
Ungarn Im Winter müssen Sie Schneeketten mitführen. Sie können an der Grenze abgewiesen werden, wenn Sie keine Ketten mitführen
Norwegen Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 1.5.)
Slowenien
Fahrzeuge ohne Winterreifen müssen Schneeketten mitführen (vom 15.11. bis zum 15.3.)
Kroatien
Generelle Schneekettenpflicht besteht in den kroatischen Gebirgsregionen Lika und Gorski Kotar
Albanien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 30.4.)
Bosnien-Herzogowina Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 15.11. bis 15.4.)
Bulgarien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 31.3.)
Mazedonien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 15.10. bis 15.3.)